Open house Arzneimittelrabattverträge Buserelin, ATC L02AE01
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Buserelin, ATC L02AE01, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-10.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Bayern
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-12-10 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-03-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 20-308
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb...”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YD74E/documents 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-15 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 244-603765
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
“Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb...”
“Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Buserelin, ATC...”
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“Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.”
Zusätzliche Informationen:
“Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit”
Mindeststandards:
“Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit”
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 200
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YD74E/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
“Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur...”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YD74E”
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB Unwirksamkeit”
“(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber”
Mehr anzeigen (17)
“1. Gegen § 134 verstoßen hat oder”
“2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes...”
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der...”
“(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn”
“1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen...”
“2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag...”
“3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,...”
“Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die...”
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag”
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §...”
“(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:”
“1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
“4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 21-047
Kurze Beschreibung:
“Open house Rabattverträge Buserelin Bekanntmachung vergebener Aufträge.”
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: 81739 München
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 053-133182
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 244-603765
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDWFD”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Siehe Verfahrensbedingungen.”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-29 📅
Name: Cheplapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Greifswald
Land: Deutschland 🇩🇪
Vorpommern-Greifswald 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Bitte entnehmen Sie genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen den §§ 135 und 160 GWB. Der Platz im Formular ist nicht ausreichend...”
Quelle: OJS 2021/S 053-133182 (2021-03-12)
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