Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 1.10.2020 bis zum
30.9.2022 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-27.
Auftragsbekanntmachung (2020-07-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: iv.radiochirurgie@nds.aok.de📧
Fax: +49 51128533-15229 📠
Region: Niedersachsen🏙️
URL: http://aok-niedersachsen.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: http://aok-niedersachsen.de🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – GB Selektivverträge
Postanschrift: Postfach 81 02 62
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30502
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: iv.radiochirurgie@nds.aok.de📧
Region: Niedersachsen🏙️
URL: http://aok-niedersachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung mit radiochirurgischer Therapie
2020-108”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 1.10.2020 bis zum
30.9.2022 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Fachärzten📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit Diagnostik, Behandlung und Betreuung in Teilgebieten der intrazerebralen Erkrankungen bei bestehender Behandlungsindikation nach Maßgabe des Vertrages.
Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten.
Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag.
Alle Verträge enden spätestens zum 30.9.2020, frühestens jedoch mit dem Ablauf der einjährigen Nachsorgepflicht des Leistungserbringers.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Alle Verträge enden spätestens zum 30.9.2020, frühestens jedoch mit dem Ablauf der einjährigen Nachsorgepflicht des Leistungserbringers.”
Zusätzliche Informationen:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 26.8.2020) ist der 1.10.2020. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit...”
Zusätzliche Informationen
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 26.8.2020) ist der 1.10.2020. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten ist der 30.11.2021 für einen Vertragsstart zum 1.1.2022. Alle geschlossenen Verträge enden spätestens am 30.9.2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Qualitäts- und Strukturvorrausetzungen
1. Die Vertragsärzte müssen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein, in der mindestens ein Facharzt für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualitäts- und Strukturvorrausetzungen
1. Die Vertragsärzte müssen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein, in der mindestens ein Facharzt für Strahlentherapie und/oder Neurochirurgie mit ausreichender Erfahrung/Fachkunde auf dem Fachgebiet der Stereotaxie bzw. Radiochirurgie tätig ist.
(2) Darüber hinaus bindet die Berufsausübungsgemeinschaft in Abhängigkeit von der Indikation des zu behandelnden Patienten die folgenden Disziplinen durch Kooperationen ein bzw. beschäftigt diese:
— Neurochirurgie;
— Strahlentherapie;
— Radiologie;
— Neuro-Radiologie;
— Chirurgisch-onkologische Disziplinen;
— Internistisch-onkologische Disziplinen
Die Vorstellung der Patienten in einem multiprofessionell besetzten Tumorboard bzw. vaskulären Board ist davon unabhängig.
3. Der Leistungserbringer verfügt über
a) Ein Cyberknife ab Baujahr 2010 oder
b) ein Gammaknife vom Typ PERFEXION oder ICON oder
c) ein ZAP-X® (Gyroscopic Radiosurgery Platform, ZAP surgical systems, Inc., San Carlos, CA) ab Baujahr 2017.
4. Grundvoraussetzung für die Anwendung der Geräte im Rahmen dieses Vertrags ist eine gültige CE-Zertifizierung.
5. In den vergangenen 2 Jahren vor Vertragsbeitritt müssen mindestens 200 Behandlungen mit dem Cyberknife, Gammaknife oder ZAP-X® durchgeführt worden sein.
6. Eine regelmäßige Wartung nach Vorgaben des Herstellers erfolgt.
7. Ein Medizinphysikexperte steht zur Verfügung.
8. Beim Gammaknife erfolgt ein Quellenaustausch mindestens alle 6 Jahre.
9. Eine regelmäßige Überprüfung des gesamten Behandlungspfades von der Bildgebung bis zum Zielpunkt gemäß DIN 6875-1 erfolgt regelmäßig.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 140a SGB V
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage erfüllen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 999
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.10.2020 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt
Jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
“Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes...”
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen im August an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.10.2020) spätestens am 26. August 2020, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens am letzten Tag des mittleren Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdarum vorausgeht, einzureichen. Eine Übermittlung per E-Mail vorab wahrt diese Frist.
5. Rechtzeitig bis zum 26.8.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.9.2020 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 16.9.2020 und dem 30.9.2020 werden keine Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 145-357147 (2020-07-27)
Ergänzende Angaben (2020-07-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 145-357147
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text: 30.9.2020
Neuer Wert
Text: 30.9.2022
Andere zusätzliche Informationen
“Alle Verträge enden spätestens zum 30.9.2022, frühestens jedoch mit dem Ablauf der einjährigen Nachsorgepflicht des Leistungserbringers.”
Quelle: OJS 2020/S 149-366147 (2020-07-30)
Ergänzende Angaben (2022-06-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 01.10.2020 bis zum
30.09.2022 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 01.01.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Alter Wert
Text:
“Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und...”
Text
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 01.10.2020 bis zum
30.09.2022 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 01.01.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und...”
Text
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 01.10.2020 bis zum
31.03.2023 mit letztmaliger Möglichkeit des Vertragsabschlusses zum Beitritt besteht zum 01.01.2023 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Alter Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 26.08.2020) ist der 01.10.2020. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit...”
Text
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 26.08.2020) ist der 01.10.2020. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten ist der 30.11.2021 für einen Vertragsstart zum 01.01.2022. Alle geschlossenen Verträge enden spätestens am 30.09.2022.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 26.08.2020) war der 01.10.2020. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit...”
Text
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 26.08.2020) war der 01.10.2020. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten ist der 30.11.2022 für einen Vertragsstart zum 01.01.2023. Alle geschlossenen Verträge enden spätestens kraft der vertraglich vereinbarten Regelungen am 31.03.2023.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 01.10.2020 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt
jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren war unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren war unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 01.10.2020 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt
jedoch jetzt der 30.11.2022, 12 Uhr.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Alter Wert
Text:
“Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes...”
Text
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen im August an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen.
Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.10.2020) spätestens am 26. August 2020, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens am letzten Tag des mittleren Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdarum vorausgeht, einzureichen. Eine Übermittlung per E-Mail vorab wahrt diese Frist.
5. Rechtzeitig bis zum 26.08.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.09.2020 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 16.09.2020 und dem 30.09.2020 werden keine Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes...”
Text
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen unverzüglich an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen.
Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.10.2022) spätestens am 26. August 2022, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens am letzten Tag des mittleren Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht, einzureichen. Eine Übermittlung per E-Mail vorab wahrt diese Frist.
5. Rechtzeitig bis zum 26.08.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.09.2022 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 16.09.2022 und dem 30.09.2022 werden keine Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Ende:
Alter Wert
Datum: 2022-09-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-03-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2021-11-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-11-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Datum: 2021-11-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-11-30 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Insgesamt öffnet die Auftraggeberin den IV-Vertrag Radiochirurgie für interessierte Leistungserbringer und interessierte Krankenkassen(verbände) für zwei...”
Insgesamt öffnet die Auftraggeberin den IV-Vertrag Radiochirurgie für interessierte Leistungserbringer und interessierte Krankenkassen(verbände) für zwei weiteree Quartale Vertragslaufzeit bis zum 31. März 2023. Es ist eine Anschlußversorgung mit einem neuen IV-Vertrag beabsichtigt. Bereits beigetretene Leistungserbringer erhalten eine Änderungsvereinbarung, über die keine Verhandlungen geführt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 123-350763 (2022-06-24)