Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder)
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK –Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale-vergabestelle@nds.aok.de📧
Fax: +49 51128533-15229 📠
Region: Niedersachsen🏙️
URL: http://aok-niedersachsen.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: http://aok-niedersachsen.de🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Postfach 81 02 62
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30502
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale-vergabestelle@nds.aok.de📧
Fax: +49 51128533-15229 📠
Region: Niedersachsen🏙️
URL: http://aok-niedersachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung...”
Titel
Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder)
2020-204
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Produkte/Dienstleistungen: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK –Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK –Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House Verfahren (OHV). Gegenstand des vorliegenden OHV ist der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House Verfahren (OHV). Gegenstand des vorliegenden OHV ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über die Lieferung von Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen nach Maßgabe des Vertrages. Die Vertragspartner aus diesem OHV werden auch als DLF oder Leistungserbringer bezeichnet.
Diesem OHV liegt eine Vereinbarung gemäß § 140a Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Nr. 7 SGB V zwischen der KV Niedersachsen und der AOK Niedersachsen zu Grunde (IV-Vertrag). Inhalt dieses IV-Vertrages ist die ambulante Erfassung von EKG-Daten mindestens 14 Tagen mit Hilfe von Smart-Ereignis-Rekordern zur Diagnose von Herzrhythmusstörungen. Die Lieferung der Smart-Ereignis-Rekorder an die teilnehmenden Fachärzte erfolgt durch die Vertragspartner dieses OHV an diejenigen Fachärzte, die dem oben genannten Vertrag beigetreten sind. Der IV-Vertrag findet Anwendung in der Versorgungsregion der KV Niedersachsen. Die AOK Niedersachsen ist nach dem IV-Vertrag berechtigt, die Lieferanten der Smart-Ereignis-Rekorder mit bindender Wirkung für die KV Niedersachsen und die teilnehmenden Fachärzte in einem OHV auszuwählen.
Die Laufzeit des IV-Vertrags umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2022. Die Vertragsparteien des IV-Vertrages verständigen sich über eine mögliche einvernehmlich zu erfolgende Verlängerung der Laufzeit des IV-Vertrages bis spätestens zum 30.06.2022. Die Laufzeit des Vertrages aus diesem OHV folgt der Laufzeit des IV-Vertrages.
Alle Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag.
Die Leistung enthält:
— 14 Tage Untersuchungskits: Smart-Ereignis-Rekorder, 2 x Elektrodenpflaster, Kit Verpackung, Frankierung für den Rückversand, Dokumente: Einverständnis-/Haftungsverzichtserklärung, Beitritt zum Programm, Feedbackbogen, Bedienungsanleitung. In dem Kit sind des Weiteren 2 Beschwerdebögen enthalten, die jeweils von dem Arzt und dem Patienten ausgefüllt werden können, wenn das Produkt z.B. fehlerhaft oder unvollständig ist.
— Am Ende der Untersuchung werden die Daten von Algorithmen und EKG-Technikern klassifiziert. Die behandelnden Ärzte erhalten einen Bericht und den Zugang zu allen Daten. Neben den Untersuchungskits, den Bericht und dem Datenzugang sind das web-basierte Service-Portal sowie das web-basierte EKG-Portal bereitzustellen.
— Das Service-Portal darf keine EKG-Daten enthalten und die Daten im EKG-Portal müssen pseudonymisiert werden.
— Am Untersuchungsende schickt der Patient den EKG-Sensor und das Kit an die DLF zurück.
b) Der Smart-Ereignis-Rekorder verbleibt während der gesamten Anwendungsdauer im Eigentum der DLF.
c) Die Patienten erklären vor dem Anwendungsbeginn ihren Beitritt und unterschreiben die von der DLF zur Verfügung gestellten Einverständnis- und Haftungsverzichtserklärung gemäß den Anforderungen der DSGVO.
d) Die Leistung wird mit einer Pauschale pro Untersuchungskit vergütet. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Beauftragung durch den Arzt. Der Vergütungsanspruch besteht zudem unabhängig von dem Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch den Patienten fort.
Die DLF ist zuständig für den Patienten-Support, den Praxis-Support, den Daten-Upload, den technischen Bericht sowie den Bestellprozess und die Logistik. Der Arzt händigt das Gerät an den Patienten aus, verfasst den medizinischen Befund und lagert die Geräte, die nicht unmittelbar an den Patienten weitergegeben werden. Der Patient akquiriert die Daten, markiert Events und schickt das gebrauchte Gerät wieder an die DLF zurück.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die AOK Niedersachsen und die KV Niedersachsen verständigen sich über eine mögliche einvernehmlich zu erfolgende Verlängerung der Laufzeit des IV-Vertrages...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die AOK Niedersachsen und die KV Niedersachsen verständigen sich über eine mögliche einvernehmlich zu erfolgende Verlängerung der Laufzeit des IV-Vertrages bis spätestens zum 30.6.2022. Die Laufzeit der Verträge aus diesem OHV folgen der Laufzeit des IV-Vertrages.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie oben unter II.2.7. beschrieben.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.12.2020) ist der 1.1.2021. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit...”
Zusätzliche Informationen
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.12.2020) ist der 1.1.2021. Spätere Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten ist der 30.11.2021 für einen Vertragsstart zum 1.1.2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Anforderung:
Vollständige und funktionierende Untersuchungskits
Nachweis:
Vorlage eines Muster-Untersuchungskits per Boten an die Kontaktstelle innerhalb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Anforderung:
Vollständige und funktionierende Untersuchungskits
Nachweis:
Vorlage eines Muster-Untersuchungskits per Boten an die Kontaktstelle innerhalb der Beitrittsfrist (Zentrale Vergabestelle, Herr Dr. Bastian Boddenberg, Peiner Straße 8, 30519 Hannover)
2. Anforderung:
Versand von Untersuchungskits maximal 3 Werktage nach Bestellung.
Nachweis:
Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
3. Anforderung:
Datenschutzrechtlich einwandfreie Datenübermittlung
Nachweis:
Vorlage Datenschutzkonzept mit dem Beitrittsantrag
4. Anforderung:
Datenbank ist vorhanden
Nachweis:
Vorlage der Zugangsdaten für einen Testzugang Datenbank mit dem Beitrittsantrag
5. Anforderung:
Vorhalten einer IT-Infrastruktur zur Datenauswertung
Nachweis:
Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
6. Anforderung:
Sicherstellung, dass eine Datenauswertung jederzeit durch Bio-Medizintechniker mit abgeschlossenem Studium erfolgt
Nachweis:
Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
7. Anforderungen:
Erstellung und elektronische Bereitstellung der Berichte innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Ereignisrekorders
Nachweis:
Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
8. Anforderung:
Berichte liegen vor
Nachweis:
Vorlage eines Musterberichts mit dem Beitrittsantrag
9. Anforderung:
Nachweis über die Verkehrsfähigkeit des Smart-Ereignis-Rekorders in der Europäischen Union.
Nachweis:
Geeignete Unterlagen, insbesondere Vorlage CE-Kennzeichen nach Anhang XII der Richtlinie 93/42/EWG oder Ergebnisse des Konformitätsbewertungsverfahrens mit dem Beitrittsantrag.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Anforderung:
Preis von 235 EUR netto je Smart-Ereignis-Rekorder
Nachweis:
Vorlage der Preisliste mit dem Beitrittsantrag.
2. Anforderung:
Die AGBs welche...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Anforderung:
Preis von 235 EUR netto je Smart-Ereignis-Rekorder
Nachweis:
Vorlage der Preisliste mit dem Beitrittsantrag.
2. Anforderung:
Die AGBs welche die Rechtsbeziehung zwischen der DLF und den Fachärzten regeln, sind transparent, fair und leicht verständlich. Die DLF und die einzelnen Fachärzte arbeiten konstruktiv und als gleichberechtigte Partner zusammen. So ist zum Beispiel der Austausch defekter Smart-Ereignis-Rekorder unbürokratisch, schnell und problemlos möglich.
Nachweis:
Vorlage der AGBs mit dem Beitrittsantrag
3. Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlagen erfüllen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 999
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.1.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt
Jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Hersteller oder deren Bevollmächtigter im Sinne des Medizinproduktegesetzes...”
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Hersteller oder deren Bevollmächtigter im Sinne des Medizinproduktegesetzes (Leistungserbringer), die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen während der Beitrittsfrist an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.1.2021) spätestens am 15.12.2020, 12 Uhr, per E-Mail bei der Kontaktstelle qualifiziert elektronisch signiert im Sinne der eIDAS-Verordnung einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens am letzten Tag des mittleren Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht, einzureichen.
5. Rechtzeitig bis zum 15.12.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 28.12.2020 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.12.2020 und dem 29.12.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 227-556280 (2020-11-17)
Ergänzende Angaben (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 227-556280
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text: Preis von 235 EUR netto je Smart-Ereignis-Rekorder
Neuer Wert
Text: Preis von 235 EUR brutto je Smart-Ereignis-Rekorder
Quelle: OJS 2020/S 232-571056 (2020-11-23)
Ergänzende Angaben (2020-11-26)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.12.2020) ist der 1.1.2021.” Neuer Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 30.12.2020) ist der 1.2.2021.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.1.2021) spätestens am 15.12.2020, 12 Uhr, per E-Mail bei der Kontaktstelle...”
Text
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.1.2021) spätestens am 15.12.2020, 12 Uhr, per E-Mail bei der Kontaktstelle qualifiziert elektronisch signiert im Sinne der eIDAS-Verordnung einzureichen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.2.2021) spätestens am 30.12.2020, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK...”
Text
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.2.2021) spätestens am 30.12.2020, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“5. Rechtzeitig bis zum 15.12.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 28.12.2020 und informiert die interessierten...”
Text
5. Rechtzeitig bis zum 15.12.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 28.12.2020 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.12.2020 und dem 29.12.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“5. Rechtzeitig bis zum 30.12.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 15.1.2020 und informiert die interessierten...”
Text
5. Rechtzeitig bis zum 30.12.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 15.1.2020 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.1.2020 und dem 30.1.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.1.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.2.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“1. Anforderung:
Vollständige und funktionierende Untersuchungskits
Nachweis:
Vorlage eines Muster-Untersuchungskits per Boten an die Kontaktstelle innerhalb...”
Text
1. Anforderung:
Vollständige und funktionierende Untersuchungskits
Nachweis:
Vorlage eines Muster-Untersuchungskits per Boten an die Kontaktstelle innerhalb der Beitrittsfrist (Zentrale Vergabestelle, Herr Dr. Bastian Boddenberg, Peiner Straße 8, 30519 Hannover)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1. Anforderung:
Vollständige und funktionierende Untersuchungskits
Nachweis:
Vorlage eines Muster-Untersuchungskits per Boten an die Kontaktstelle innerhalb...”
Text
1. Anforderung:
Vollständige und funktionierende Untersuchungskits
Nachweis:
Vorlage eines Muster-Untersuchungskits per Boten an die Kontaktstelle innerhalb der Beitrittsfrist (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr)
“Anstelle qualifiziert elektronisch signierter Dokumente akzeptiert die Auftraggeberin handschriftlich, im Original unterschriebene, datierte und gestempelte...”
Anstelle qualifiziert elektronisch signierter Dokumente akzeptiert die Auftraggeberin handschriftlich, im Original unterschriebene, datierte und gestempelte Unterlagen, die per Boten (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) eingereicht werden sollen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 234-577666 (2020-11-26)
Ergänzende Angaben (2021-01-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 30.12.2020) ist der 1.2.2021.
[...]” Neuer Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 30.1.2020) ist der 1.3.2021.
[...]” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“[...]
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.2.2021) spätestens am 30.12.2020, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK...”
Text
[...]
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.2.2021) spätestens am 30.12.2020, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben einzureichen.
[...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“[...]
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.3.2021) spätestens am 29.1.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK...”
Text
[...]
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.3.2021) spätestens am 29.1.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben einzureichen.
[...]
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“[...]
5. Rechtzeitig bis zum 30.12.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 15.1.2020 und informiert die...”
Text
[...]
5. Rechtzeitig bis zum 30.12.2020, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 15.1.2020 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.1.2020 und dem 30.1.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
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Text:
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5. Rechtzeitig bis zum 29.1.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.2.2021 und informiert die...”
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5. Rechtzeitig bis zum 29.1.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.2.2021 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 13.2.2021 und dem 28.2.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.2.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
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Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.3.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
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Quelle: OJS 2021/S 010-017973 (2021-01-12)
Ergänzende Angaben (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 30.1.2020) ist der 1.3.2021.” Neuer Wert
Text:
“Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 30.1.2020) ist der 1.4.2021.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.3.2021) spätestens am 29.1.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK...”
Text
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.3.2021) spätestens am 29.1.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben einzureichen.
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Text:
“4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.4.2021) spätestens am 26.2.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK...”
Text
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.4.2021) spätestens am 26.2.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“5. Rechtzeitig bis zum 29.1.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.2.2021 und informiert die interessierten...”
Text
5. Rechtzeitig bis zum 29.1.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.2.2021 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 13.2.2021 und dem 28.2.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
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Text:
“5. Rechtzeitig bis zum 26.2.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.3.2021 und informiert die interessierten...”
Text
5. Rechtzeitig bis zum 26.2.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.3.2021 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 13.3.2021 und dem 26.3.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.3.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich,...”
Text
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.4.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
“Die Auftraggeberin informiert zugleich über die Entscheidung, das Vergabeverfahren in den Lauf der Angebotsfrist zurückzuversetzen.”
Quelle: OJS 2021/S 033-082209 (2021-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14)).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1)) erfüllt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House Verfahren (OHV). Gegenstand des vorliegenden OHV ist der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House Verfahren (OHV). Gegenstand des vorliegenden OHV ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über die Lieferung von Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen nach Maßgabe des Vertrages. Die Vertragspartner aus diesem OHV werden auch als DLF oder Leistungserbringer bezeichnet.
Diesem OHV liegt eine Vereinbarung gemäß § 140a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 7 SGB V zwischen der KV Niedersachsen und der AOK Niedersachsen zu Grunde (IV-Vertrag). Inhalt dieses IV-Vertrages ist die ambulante Erfassung von EKG-Daten mindestens 14 Tagen mit Hilfe von Smart-Ereignis-Rekordern zur Diagnose von Herzrhythmusstörungen. Die Lieferung der Smart-Ereignis-Rekorder an die teilnehmenden Fachärzte erfolgt durch die Vertragspartner dieses OHV an diejenigen Fachärzte, die dem oben genannten Vertrag beigetreten sind. Der IV-Vertrag findet Anwendung in der Versorgungsregion der KV Niedersachsen. Die AOK Niedersachsen ist nach dem IV-Vertrag berechtigt, die Lieferanten der Smart-Ereignis-Rekorder mit bindender Wirkung für die KV Niedersachsen und die teilnehmenden Fachärzte in einem OHV auszuwählen.
Die Laufzeit des IV-Vertrags umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2022. Die Vertragsparteien des IV-Vertrages verständigen sich über eine mögliche einvernehmlich zu erfolgende Verlängerung der Laufzeit des IV-Vertrages bis spätestens zum 30.6.2022. Die Laufzeit des Vertrages aus diesem OHV folgt der Laufzeit des IV-Vertrages.
Alle Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag.
Die Leistung enthält:
— 14 Tage Untersuchungskits: Smart-Ereignis-Rekorder, 2 x Elektrodenpflaster, Kit Verpackung, Frankierung für den Rückversand, Dokumente: Einverständnis-/ Haftungsverzichtserklärung, Beitritt zum Programm, Feedbackbogen, Bedienungsanleitung. In dem Kit sind des Weiteren zwei Beschwerdebögen enthalten, die jeweils von dem Arzt und dem Patienten ausgefüllt werden können, wenn das Produkt z.B. fehlerhaft oder unvollständig ist.
— Am Ende der Untersuchung werden die Daten von Algorithmen und EKG-Technikern klassifiziert. Die behandelnden Ärzte erhalten einen Bericht und den Zugang zu allen Daten. Neben den Untersuchungskits, den Bericht und dem Datenzugang sind das web-basierte Service-Portal sowie das web-basierte EKG-Portal bereitzustellen.
— das Service-Portal darf keine EKG-Daten enthalten und die Daten im EKG-Portal müssen pseudonymisiert werden.
— Am Untersuchungsende schickt der Patient den EKG-Sensor und das Kit an die DLF zurück.
b) Der Smart-Ereignis-Rekorder verbleibt während der gesamten Anwendungsdauer im Eigentum der DLF,
c) Die Patienten erklären vor dem Anwendungsbeginn ihren Beitritt und unterschreiben die von der DLF zur Verfügung gestellten Einverständnis- und Haftungsverzichtserklärung gemäß den Anforderungen der DSGVO,
d) Die Leistung wird mit einer Pauschale pro Untersuchungskit vergütet. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Beauftragung durch den Arzt. Der Vergütungsanspruch besteht zudem unabhängig von dem Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch den Patienten fort.
Die DLF ist zuständig für den Patienten-Support, den Praxis-Support, den Daten-Upload, den technischen Bericht sowie den Bestellprozess und die Logistik. Der Arzt händigt das Gerät an den Patienten aus, verfasst den medizinischen Befund und lagert die Geräte, die nicht unmittelbar an den Patienten weitergegeben werden. Der Patient akquiriert die Daten, markiert Events und schickt das gebrauchte Gerät wieder an die DLF zurück.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie oben unter II.2.7) beschrieben.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 227-556280
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung...”
Titel
Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder)
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen — gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz — nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
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Quelle: OJS 2021/S 091-235348 (2021-05-06)