Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenbetreuung zu schließen. Die Rahmenverträge beziehen sich auf die Bereiche Allgemeinstationen, Intensivstationen, Anästhesie und OP-Pflege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Open-House-Verfahren Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung
27-20 (200)”
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Pflegepersonal📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenbetreuung zu schließen. Die Rahmenverträge beziehen sich auf die Bereiche Allgemeinstationen, Intensivstationen, Anästhesie und OP-Pflege.
1️⃣
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber hat nach europaweiter Ausschreibung im Januar 2020 Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber hat nach europaweiter Ausschreibung im Januar 2020 Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung vergeben. Die im Rahmen der Ausschreibung gewonnenen Vertragspartner sind nicht in der Lage, den kompletten Bedarf zu decken. Vor diesem Hintergrund wird ein Open-House-Verfahren durchgeführt, um den zusätzlichen Bedarf zu decken.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Sie erfolgt ausschließlich im Sinne eines breiten und transparenten Wettbewerbs.
Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien – frühestens jedoch zum 1.1.2021 – in Kraft. Sie sind befristet und enden zum 31.12.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
Es finden keine individuellen Verhandlungen statt. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsunterlagen und Konditionen gelten für alle Unternehmen gleichermaßen. Werden diese nicht akzeptiert, ist kein Vertragsschluss möglich. Der Auftraggeber sichert einzelnen Unternehmen keine Exklusivität zu.
Weitere Informationen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
2. Eintragung im Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
2. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
3. Nachweis über Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden und 100 000 EUR für Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-31
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-01
00:00 📅
“Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines...”
Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars ist das Formular für die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU verwendet worden. Damit ist keine Anwendung oder Unterwerfung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU verbunden. Vor diesem Hintergrund sind – neben den Ausführungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen unter Ziffer VI.4.3 – folgende Ausführungen zu beachten.
1. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die Verwendung des Begriffs „Offenes Verfahren“ in Ziffer IV.1.1) (Verfahrensart) dieser Bekanntmachung ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren.
2. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Fragen zum Verfahren oder zu den Vertragsunterlagen sind ausschließlich über www.dtvp.de über den Bereich „Kommunikation“ zu übermitteln. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung vorzunehmen.
3. Die unter Ziffer IV.2.2) (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) angegebene Frist stellt keine Angebotsfrist dar. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
4. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Die Angabe unter Ziffer II.2.5 (Zuschlagskriterien) ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet.
5. Die unter Ziffer II.2.7) (Laufzeit des Vertrags) angegebene Laufzeit stellt nicht die Vertragslaufzeit dar. Die Angaben sind allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien – frühestens jedoch zum 1.1.2021 – in Kraft. Sie sind befristet und enden mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
6. Da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU handelt, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet. Die Angaben unter den Ziffern VI.4.1) und VI.4.3) erfolgen rein vorsorglich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDF8A
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die unter Ziffer VI.4.1) genannte Vergabekammer ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfen/Nachprüfungsverfahren zuständig, die dem Anwendungsbereich des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die unter Ziffer VI.4.1) genannte Vergabekammer ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfen/Nachprüfungsverfahren zuständig, die dem Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts unterliegen. Vorliegend handelt es sich mangels Vorliegens eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU nicht um ein Vergabeverfahren, das dem EU-Vergaberecht unterliegt. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2020/S 224-550947 (2020-11-12)
Ergänzende Angaben (2022-12-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 224-550947
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2022-12-31 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2023-12-31 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2022/S 235-679129 (2022-12-01)