Open-House-Verfahren Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung

Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH

Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenbetreuung zu schließen. Die Rahmenverträge beziehen sich auf die Bereiche Allgemeinstationen, Intensivstationen, Anästhesie und OP-Pflege.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-12 Auftragsbekanntmachung
2022-12-01 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Pflegepersonal
Referenznummer: 27-20 (200)
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenbetreuung zu schließen. Die Rahmenverträge beziehen sich auf die Bereiche Allgemeinstationen, Intensivstationen, Anästhesie und OP-Pflege.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Pflegepersonal 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Postanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
Postleitzahl: 44789
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: https://bergmannsheil.bg-kliniken.de/ 🌏
E-Mail: silke.witt@bg-kliniken.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHDF8A/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHDF8A 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-550947
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars ist das Formular für die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU verwendet worden. Damit ist keine Anwendung oder Unterwerfung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU verbunden. Vor diesem Hintergrund sind – neben den Ausführungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen unter Ziffer VI.4.3 – folgende Ausführungen zu beachten. 1. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die Verwendung des Begriffs „Offenes Verfahren“ in Ziffer IV.1.1) (Verfahrensart) dieser Bekanntmachung ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren. 2. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Fragen zum Verfahren oder zu den Vertragsunterlagen sind ausschließlich über www.dtvp.de über den Bereich „Kommunikation“ zu übermitteln. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung vorzunehmen. 3. Die unter Ziffer IV.2.2) (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) angegebene Frist stellt keine Angebotsfrist dar. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich. 4. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Die Angabe unter Ziffer II.2.5 (Zuschlagskriterien) ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. 5. Die unter Ziffer II.2.7) (Laufzeit des Vertrags) angegebene Laufzeit stellt nicht die Vertragslaufzeit dar. Die Angaben sind allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien – frühestens jedoch zum 1.1.2021 – in Kraft. Sie sind befristet und enden mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich. 6. Da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU handelt, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet. Die Angaben unter den Ziffern VI.4.1) und VI.4.3) erfolgen rein vorsorglich. Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDF8A
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber hat nach europaweiter Ausschreibung im Januar 2020 Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung vergeben. Die im Rahmen der Ausschreibung gewonnenen Vertragspartner sind nicht in der Lage, den kompletten Bedarf zu decken. Vor diesem Hintergrund wird ein Open-House-Verfahren durchgeführt, um den zusätzlichen Bedarf zu decken.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Sie erfolgt ausschließlich im Sinne eines breiten und transparenten Wettbewerbs.
Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien – frühestens jedoch zum 1.1.2021 – in Kraft. Sie sind befristet und enden zum 31.12.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
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Es finden keine individuellen Verhandlungen statt. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsunterlagen und Konditionen gelten für alle Unternehmen gleichermaßen. Werden diese nicht akzeptiert, ist kein Vertragsschluss möglich. Der Auftraggeber sichert einzelnen Unternehmen keine Exklusivität zu.
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Weitere Informationen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
2. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
3. Nachweis über Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden und 100 000 EUR für Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Klinik der gesetzlichen Unfallversicherung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHDF8A/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars ist das Formular für die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU verwendet worden. Damit ist keine Anwendung oder Unterwerfung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU verbunden. Vor diesem Hintergrund sind – neben den Ausführungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen unter Ziffer VI.4.3 – folgende Ausführungen zu beachten.
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1. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die Verwendung des Begriffs „Offenes Verfahren“ in Ziffer IV.1.1) (Verfahrensart) dieser Bekanntmachung ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren.
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2. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Fragen zum Verfahren oder zu den Vertragsunterlagen sind ausschließlich über www.dtvp.de über den Bereich „Kommunikation“ zu übermitteln. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung vorzunehmen.
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3. Die unter Ziffer IV.2.2) (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) angegebene Frist stellt keine Angebotsfrist dar. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
4. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Die Angabe unter Ziffer II.2.5 (Zuschlagskriterien) ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet.
5. Die unter Ziffer II.2.7) (Laufzeit des Vertrags) angegebene Laufzeit stellt nicht die Vertragslaufzeit dar. Die Angaben sind allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien – frühestens jedoch zum 1.1.2021 – in Kraft. Sie sind befristet und enden mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
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6. Da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU handelt, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet. Die Angaben unter den Ziffern VI.4.1) und VI.4.3) erfolgen rein vorsorglich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDF8A

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter Ziffer VI.4.1) genannte Vergabekammer ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfen/Nachprüfungsverfahren zuständig, die dem Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts unterliegen. Vorliegend handelt es sich mangels Vorliegens eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU nicht um ein Vergabeverfahren, das dem EU-Vergaberecht unterliegt. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2020/S 224-550947 (2020-11-12)
Ergänzende Angaben (2022-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 235-679129
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 224-550947
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2022/S 235-679129 (2022-12-01)