Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix der Eignungskriterien) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form,
3. Abschlusserklärungen in Textform gezeichnet,
4. Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Art der Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften: Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter,
8. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros, Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge,
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt,
10. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
12. Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1.,
13. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2.,
14. Büro Mindestreferenzprojekte 1 und 2 gem. Pkt. III.1.3.,
15. Persönliche Referenzprojekte Projektleiter (PL) und Bauüberwacher (BÜ),
16. Personalunion zwischen PL und BÜ ist nicht zulässig,
17. Ausbildungsnachweise PL/BÜ gem. III.1.3.,
18. zusätzliche Referenzen Referenzprojekt zur Umsetzung einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung,
19. Referenzprojekt zur Begrünung einer Freianlage mit Aufenthaltsfunktion,
20. Erklärung zur Erfahrung mit Fördermittelanträgen/Verwendungsnachweisen.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3.
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %:
1. Büro-Mindestreferenzen: 45 %, davon:
1.1 Mindestreferenzprojekt 1 (25 %): davon: 1.1.1 BWK (KG 500) 15 %, 1.1.2 Objektart 10 %,
1.2 Mindestreferenzprojekt 2 (20 %): 1.2.1 BWK (KG 500) 10 %, 1.2.2 Objektart 10 %.
2. Persönliche Mindestreferenzen (Projektleiter und Bauüberwacher): 40 %, davon:
2.1 Referenzprojekt Projektleiter davon: 2.1.1 erbrachte Lph. 5 %, 2.1.2 BWK (KG 500) 5 %, 2.1.3 Objektart 5 %, 2.1.4 Nachweis Aufenthaltsbereiche Freianlagen 5 %,
2.2 Referenzprojekt Bauüberwacher 20 %: davon: 2.2.1 erbrachte Lph. 5 %, 2.2.2 BWK (KG 500) 10 %, 2.2.3 Objektart 5 %.
3. Zusätzliche Referenzen (Büro oder persönliche Ref.) 15 %, davon:
3.1 Referenzprojekt – naturnahe Regenwasserbewirtschaftung mit OPFA gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 6 %,
3.2 Referenzprojekt – Begrünung Freianlage m. Aufenthaltsfunktion gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 4 %,
3.3 Referenzprojekt – Erklärung zur Erfahrung bei der Bearbeitung von Fördermittelanträgen und/oder Verwendungsnachweisen für eine Freianlage gemäß § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI 5 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung sind der beigefügten Bewertungsmatrix der Eignungskriterien zu entnehmen.