Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d. Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Maximal 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) fristgerechter Eingang;
2) vollständige Bewerbungsunterlagen;
3) Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform;
4) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
5) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
6) Angabe zur Art der Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen;
9) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen;
10) Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB;
11) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) (Bauvorlageberechtigung);
12) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
13) Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung;
14) Nachweis der Mindestreferenzen 1 bis 2 gem. Pkt. III.1.3);
15) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektleiters und des Bauüberwachers.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtwichtung (Gwg) 100 %, davon:
1) Referenzen, Gwg 84 %, davon:
1.1) Referenz 1 (Mindestreferenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.2) Gwg 33 %, davon:
1.1.1) bearbeitete Leistungsphasen gem. HOAI § 34: Wichtung (W) 17 %;
1.1.2) Bauwerkskosten (KG 300+400) in Euro brutto: W 16 %.
1.2) Referenz 2 (Mindestreferenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.2) Gwg 36 %, davon:
1.2.1) bearbeitete Leistungsphasen gem. HOAI § 34: W 12 %;
1.2.2) Bauwerkskosten (KG 300+400) in Euro brutto: W 12 %;
1.2.3) architektonische Qualität (Kriterien: Entwurfsidee, Gestalterische Umsetzung, Funktionalität): W 12 %;
1.3) Referenz 3 (optionale Referenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.2), Gwg 5 %, davon:
1.3.1) Referenz vorhanden: W 5 %.
1.4) Referenz 4 (optionale Referenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.2), Gwg 5 %, davon:
1.4.1) Referenz vorhanden: W 5 %.
1.5) Referenz 5 (optionale Referenz, Anforderungen gem. Pkt. III.1.2), Gwg 5 %, davon:
1.5.1) Referenz vorhanden: W 5 %.
2) Projektteam, Gwg 16 %, davon:
2.1) persönliche Qualifikation des Projektleiters, Gwg 8 %, davon:
2.1.1) Berufserfahrung: Berufsjahre gesamt: W 4 %;
2.1.2) Bauwerkskosten in EUR brutto für persönliche Referenz in gleicher Funktion (PL): W 4 %.
2.2) persönliche Qualifikation des Bauüberwachers, Gwg 8 %, davon:
2.2.1) Berufserfahrung: Berufsjahre gesamt: W 4 %;
2.2.2) Bauwerkskosten in EUR brutto für persönliche Referenz in gleicher Funktion (BÜ): W 4 %.