Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Erfüllung geforderter Mindeststandards) anhand einer Matrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Matrix der Eignungskriterien) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung d. Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form,
3. Abschlusserklärungen in Textform gezeichnet,
4. Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung),
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter,
8. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt,
10. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
12. Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug / Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
14. Büro Mindestreferenzprojekte 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3),
15. Persönliche Referenzprojekte Projektleiter (PL) u. Bauüberwacher (BÜ),
16. Personalunion zwischen PL u. BÜ ist nicht zulässig,
17. Ausbildungsnachweise PL/BÜ gem. III.1.3),
18. zusätzliche Referenz zu einer Holzelementbauweise,
19. Erklärung zur Erfahrung mit Fördermittelanträgen/Verwendungsnachweisen,
20. Erklärung zur Erfahrung mit öffentlichem Vergaberecht.
Auswahlkriterien mit Wichtung: Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %, davon:
1. Büro-Mindestreferenzen: 50 %, davon:
1.1. Mindestreferenzprojekt 1 (25 %): davon: 1.1.1 BWK (KG 300+400) 10 %, 1.1.2 Objektart 15 %,
1.2. Mindestreferenzprojekt 2 (25 %): davon: 1.2.1 BWK (KG 300+400) 10 %, 1.2.2 Objektart 15 %.
2. Persönliche Mindestreferenzen (Projektleiter und Bauüberwacher): 35 %, davon:
2.1. Referenzprojekt Projektleiter 20 %, davon:
2.1.1. erbrachte Lph 5 %, 2.1.2 BWK (KG 300+400) 5 %, 2.1.3 Objektart 10 %,
2.2. Referenzprojekt Büberwacher: 15 %, davon:
2.2.1. erbrachte Lph 4 %, 2.2.2 BWK (KG 300+400) 4 %, 2.2.3 Objektart 7 %.
3. Zusätzliche Referenzen (Büro oder persönliche Referenzen) 15 %, davon:
3.1. Referenzprojekt zu einer Holzelementbauweise im Zusammenhang mit OPG gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI 6 %,
3.2. Erklärung zur Erfahrung bei der Bearbeitung von Fördermittelanträgen und/oder Verwendungsnachweisen für die Planung und/oder den Bau eines Gebäudes gem. § 34 HOAI 5 %, 3.3 Erklärung zur Erfahrung mit dem öffentlichen Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) o. (2) oder § 3 EU 4 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung sind der beigefügten Bewertungsmatrix der Eignungskriterien zu entnehmen.