Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix der Eignungskriterien) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form,
3. Abschlusserklärungen in Textform bestätigt,
4. Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung),
7. bei Bewerbergemeinschaften: Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter,
8. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt,
10. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
12. Studiennachweise, Bauvorlageberechtigung, Kammereintrag, Handelsregister-/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1.,
13. Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2.,
14. Büro Mindestreferenz 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3.,
15. Persönliche Mindestreferenz Projektleiter (PL) u. Bauüberwacher (BÜ),
16. Ausbildungsnachweise PL/BÜ gem. III.1.3.
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3. Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %
1. Büro Referenzen, Gesamtgewichtung 60 %; davon:
1.1. Büro Mindestreferenzprojekt 1: Objektplanung Gebäude (OPL) gem. § 34 HOAI für den Neubau einer Sporthalle (gem. BWZ 5100) o. Bildungs- und Kulturbau (gem. BWZ 4100 bis 4400) oder Gebäude (gem. BWZ 1000 bis 3840, 5200 bis 5330, 7400 oder 7700), mind. Lph. 2-4; 30 %, davon:
1.1.1. Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) 15 %,
1.1.2. Objektart 15 %.
1.2. Büro Mindestreferenzprojekt 2: OPL gem. § 34 HOAI für den Neubau einer Sporthalle oder Bildungs- und Kulturbau oder eines Gebäudes, mind. Lph. 5-8; 30 %, davon:
1.2.1. BWK (KG 300+400) 15 %,
1.2.2. Objektart 15 %.
2. Persönliche Referenzen (PL und BÜ), Gesamtgewichtung 40 %; davon:
2.1. Mindestreferenzprojekt PL: OPL gem. § 34 HOAI für den Neubau einer Sporthalle oder Bildungs- und Kulturbau oder eines Gebäudes, mind. Lph. 2-4; 20 %, davon:
2.1.1. erbrachte Lph. 5 %,
2.1.2. BWK (KG 300+400) 10 %,
2.1.3. Objektart 5 %.
2.2. Mindestreferenzprojekt BÜ: Objektüberwachung gem. § 34 HOAI für den Neubau einer Sporthalle oder Bildungs- und Kulturbau oder eines Gebäudes, mind. Lph. 8; 20 %, davon:
2.2.1. erbrachte Lph. 5 %,
2.2.2. BWK (KG 300+400) 10 %,
2.2.3. Objektart 5 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.