Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten,
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig),
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt,
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016,
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen oder beantragt sind,
6) Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung),
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung,
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2),
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt,
10) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung untersch. Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge,
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds gem. Pkt. III.1.1),
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016,
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
15) Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3),
16) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL) und Objektüberwacher (OÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3),
17) Bestätigung Vorhaltung Kapazitäten und Leistung Fachplaner vorbeugender Brandschutz (FB) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3).
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab Datum geforderten Studienabschlusses bis Fristende Einreichung Teilnahmeantrag)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1) Mindestref. A – Objektplanung (OPL) für Neubau o. Sanierung, Umbau oder Modernisierung Gebäude; 28 %, davon:
1.a) erbrachte Lph, 14 %;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in Euro brutto, 14 %;
2) Mindestref. B – OPL für Neubau o. Sanierung Gebäude mit öffentlicher Nutzung, 41 %, davon:
2.a) erbrachte Lph, 13 %;
2.b) BWK (KG 300+400) in Euro brutto, 13 %;
2.c) architektonische Qualität, 15 %
3) Ref. aus zusätzl. Ref.-liste; 31 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 – OPL Gesamtsanierung o. Neubau Gebäude m. Bezug auf ausgeschr. Planungsleistung, 13 %;
3.b) Ref. Z.2 – Erfahrung mit öff. Vergaberecht nach VOB A § 3(1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2), 13 %.
3.c) Ref. Z.3 – Realisierter Beitrag im VOF-/VgV-Verfahren o. Wettbewerbserfolg o. Auszeichnung/Preis für realisiertes Projekt, 5 %
Weitere Unterkriterien können der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.