Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
â Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Andere Nachweise fĂŒr die Erlaubnis zur BerufsausĂŒbung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.).
â Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des fĂŒr das Unternehmen zustĂ€ndigen VersicherungstrĂ€gers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den fĂŒr sie zustĂ€ndigen entsprechenden VersicherungstrĂ€ger an.).
â Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die ZuverlĂ€ssigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorlĂ€ufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskrĂ€ftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129StGB), GeldwĂ€sche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), VorteilsgewĂ€hrung (§ 333 StGB9, Diebstahl (§242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), UrkundenfĂ€lschung (§ 267 StGB), FĂ€lschungstechnischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschrĂ€nkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschĂ€ftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), BaugefĂ€hrdung (§ 319 StGB). GewĂ€sser- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefĂ€hrlichen AbfĂ€llen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 TagessĂ€tzen geahndet wurde. Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten 2 Jahren aufgrund eines VerstoĂes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister gefĂŒhrt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 TagessĂ€tzen oder einer GeldbuĂe von mehr als 2.500 ⏠belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Aufraggeber fĂŒr den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt fĂŒr Justiz anfordern.
â Als Nachweis zur ErfĂŒllung der vorgenannten Punkte genĂŒgt vorerst das Einreichen einer EigenerklĂ€rung zur Eignung (VHB 124) welche den Angebotsunterlagen beigefĂŒgt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklĂ€rt sich bereit, die Vorlage eines PrĂ€qualifizierungszertifikats, welches in der PQ-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.