Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Weitere Informationen zur Landesstudie finden sich unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/LS_GOE/Seiten/default.aspx.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart – Landesbetrieb Gewässer – Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen – Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen sowie Aufnahme 3D-Punktwolke an verschiedenen Gewässern”
Produkte/Dienstleistungen: Luftaufnahmen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Weitere Informationen zur Landesstudie finden sich unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/LS_GOE/Seiten/default.aspx.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart – Landesbetrieb Gewässer – Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen – Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit genauer Lage der zu befliegenden Flächen;
— Datenblätter der Betrachtungsräume 4202_Rems und 4203_Rems;
— Exceltabelle (Flugtagebuch);
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel
Aufzunehmende Fläche ca. 8,2 qkm
Länge Gewässer Rems ca. 76 km / Länge Nebengewässer ca. 13,1 km
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar,
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein;
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein;
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen;
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden;
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht;
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen)
Technische Vorgaben:
— Die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 80 % betragen;
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel;
— Brennweite von mindestens 22 mm;
— horizontale Lagegenauigkeit von mindestens 6 cm;
— Höhengenauigkeit von mindestens 5 cm;
— Senkrechtaufnahmen (Kamerawinkel 90 );
— Höhenbezugssystem: DHHN2016;
Die gewählte Methode für die Georeferenzierung muss im Angebot benannt werden (Einmessen von Ground Control Points (GCP), Einsatz von Real Time Kinematic (RTK), Einsatz von Post Processed Kinematic (PPK) oder sonstige Verfahren.)
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Für evtl. notwendige Transformationen von Projektionen ist das NTv2-Gitter (BWTA2017) zu verwenden
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
Die durchgeführte Geländeaufnahme ist als unbereinigte 3-D-Punktwolke im LAS-Format; Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)abzugeben. Die Punktwolke besteht aus Einzelpunkten, die die Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z) und den entsprechenden Farbwert enthalten (RGB).
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Tübingen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Tübingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Teile der Gewässer Donau, Blau, Erms
Seefelder Aach
Deggenhauser Aach
Stefansfelder Kanal.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer;
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel;
— Datenblätter der Betrachtungsräume;
— Exceltabelle (Flugtagebuch);
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i. d. R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
Aufzunehmende Fläche ca. 4,1 qkm
Länge Gewässer ca. 55 km
Anzahl Teilflächen ca. 22
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar;
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein;
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein;
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen;
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden;
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht;
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen);
Technische Vorgaben:
— Die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen;
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel;
— Brennweite von mindestens 22 mm;
— Lagegenauigkeit von mindestens 2 m;
— Senkrechtaufnahmen (Kamerawinkel 90 ).
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten...”
Beschreibung der Optionen
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Optionen (ggf. anteilig) beauftragt werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bearbeitung der Landesstudie Gewässerökologie ist derzeit im Gang. Die aufzunehmenden Flächen werden derzeit von den beauftragten Ingenieurbüros...”
Zusätzliche Informationen
Die Bearbeitung der Landesstudie Gewässerökologie ist derzeit im Gang. Die aufzunehmenden Flächen werden derzeit von den beauftragten Ingenieurbüros ermittelt. Um Interessenskonflikte auszuschließen dürfen die beauftragten Ingenieurbüros in den Losen, in denen sie beauftragt sind, nicht die Erstellung der Luftbilder anbieten.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Freiburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Teile der Gewässer Möhlin
Neumagen
Schutter
Radolfzeller Aach
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer;
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel;
— Datenblätter der Betrachtungsräume;
— Exceltabelle (Flugtagebuch);
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
Aufzunehmende Fläche ca. 2,4 qkm
Länge Gewässer ca. 31 km
Anzahl Teilflächen ca. 8
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar;
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein;
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein;
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen;
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden;
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht;
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen;
Technische Vorgaben:
— Die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen;
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel;
— Brennweite von mindestens 22 mm;
— Lagegenauigkeit von mindestens 2 m;
— Senkrechtaufnahmen (Kamerawinkel 90 );
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Karlsruhe” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Karlsruhe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Teile des Gewässers Würm
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer;
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel;
— Datenblätter der Betrachtungsräume;
— Exceltabelle (Flugtagebuch);
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
Aufzunehmende Fläche ca. 1,3 qkm
Länge Gewässer ca. 17 km
Anzahl Teilflächen ca. 3
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar;
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein;
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein;
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen;
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden;
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht;
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen);
Technische Vorgaben:
— Die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel;
— Brennweite von mindestens 22 mm;
— Lagegenauigkeit von mindestens 2 m;
— Senkrechtaufnahmen (Kamerawinkel 90 );
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftraggeber ist verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen zur Eignung, einen Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen zur Eignung, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Durchführung der Arbeiten muss der AN für die gesamte Dauer über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Durchführung der Arbeiten muss der AN für die gesamte Dauer über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden sowie mindestens 250 000 EUR für sonstige Schäden verfügen.
Für die Durchführung der Arbeiten muss der AN für die gesamte Dauer über eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung verfügen.
“Für beide Versicherungen ist mit dem Angebot ein aktueller Nachweis aus dem Jahr 2020 mit dem Angebot vorzulegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren nachzuweisen, dass die entsprechende Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren nachzuweisen, dass die entsprechende Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung vorliegt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Für Los 1 und für die Lose 2-4 jeweils Nachweise von 3 vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (Boorberg Verlag...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (Boorberg Verlag 2016);
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – Stand: Januar 2019.
Ergänzend wird ein Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) zur Verfügung gestellt.
— Die Sprache zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und allen anderen Beteiligten ist deutsch.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-13
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-13
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): RP Tübingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“§ 55 Abs. 2 VgV lässt die Teilnahme von Bietern an der Eröffnung der Angebote nicht zu.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet....”
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und allen registrierten Bietern übersandt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Nicht registrierte Bieter / Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten" zu informieren.
B) Der Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Andere Nachweise oder Dokumente sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o. g. Vergabeplattform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018: „..
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 175-422925 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Weitere Informationen zur Landesstudie finden sich unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/LS_GOE/Seiten/default.aspx.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart — Landesbetrieb Gewässer — Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen — Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 37683.39 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit genauer Lage der zu befliegenden Flächen,
— Datenblätter der Betrachtungsräume 4202_Rems und 4203_Rems,
— Exceltabelle (Flugtagebuch),
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel.,
— Aufzunehmende Fläche ca. 8,2 qkm,
— Länge Gewässer Rems ca. 76 km/Länge Nebengewässer ca. 13,1 km.
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar.
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein.
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein.
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht.
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen).
Technische Vorgaben:
— die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 80 % betragen,
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel,
— Brennweite von mindestens 22 mm,
— horizontale Lagegenauigkeit von mindestens 6 cm,
— Höhengenauigkeit von mindestens 5 cm,
— Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 ),
— Höhenbezugssystem: DHHN2016.
Die gewählte Methode für die Georeferenzierung muss im Angebot benannt werden (Einmessen von Ground Control Points (GCP), Einsatz von Real Time Kinematic (RTK), Einsatz von Post Processed Kinematic (PPK) oder sonstige Verfahren.)
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Für evtl. notwendige Transformationen von Projektionen ist das NTv2-Gitter (BWTA2017) zu verwenden.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
Die durchgeführte Geländeaufnahme ist als unbereinigte 3-D-Punktwolke im LAS-Format; Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)abzugeben. Die Punktwolke besteht aus Einzelpunkten, die die Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z) und den entsprechenden Farbwert enthalten (RGB).
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Teile der Gewässer Donau, Blau, Erms, Seefelder Aach, Deggenhauser Aach, Stefansfelder Kanal.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer,
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel,
— Datenblätter der Betrachtungsräume,
— Exceltabelle (Flugtagebuch).
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i. d. R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
— Aufzunehmende Fläche ca. 4,1 qkm,
— Länge Gewässer ca. 55 km,
— Anzahl Teilflächen ca. 22.
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar.
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein.
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein.
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht.
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen).
Technische Vorgaben:
— die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen,
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel,
— Brennweite von mindestens 22 mm,
— Lagegenauig keit von mindestens 2 m,
— Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 ).
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Teile der Gewässer Möhlin, Neumagen, Schutter, Radolfzeller Aach
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer,
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel,
— Datenblätter der Betrachtungsräume,
— Exceltabelle (Flugtagebuch).
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
— Aufzunehmende Fläche ca. 2,4 qkm,
— Länge Gewässer ca. 31 km,
— Anzahl Teilflächen ca. 8.
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar,
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein.
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein.
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht.
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen).
Technische Vorgaben:
— die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen,
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel,
— Brennweite von mindestens 22 mm,
— Lagegenauigkeit von mindestens 2 m,
— Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 ).
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer,
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel,
— Datenblätter der Betrachtungsräume,
— Exceltabelle (Flugtagebuch).
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
— Aufzunehmende Fläche ca. 1,3 qkm,
— Länge Gewässer ca. 17 km,
— Anzahl Teilflächen ca. 3.
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar.
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein.
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein.
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht.
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen).
Technische Vorgaben:
— die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen,
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel,
— Brennweite von mindestens 22 mm,
— Lagegenauigkeit von mindestens 2 m,
— Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 ).
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422925
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen sowie Aufnahme 3D-Punktwolke an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Stuttgart”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: 3ds-scan.de
Postanschrift: Promenade 9
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@3ds-scan.de📧
Region: Städteregion Aachen🏙️
URL: https://www.3ds-scan.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 18406.69 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Tübingen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 11
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Skyability GmbH
Postanschrift: Dienstleistungszentrum 4/3
Postort: Siegendorf
Postleitzahl: 7011
Land: Österreich 🇦🇹
E-Mail: office@skyability.com📧
Region: Burgenland 🏙️
URL: https://www.skyability.com🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8469.69 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Freiburg” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6208.01 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Karlsruhe” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hoch GmbH
Postanschrift: Lausitzerweg 2
Postort: Rottenburg
Postleitzahl: 72108
E-Mail: info@hoch-gmbh.de📧
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
URL: https://www.hoch-gmbh.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 599 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW),
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden,
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war,
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
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Quelle: OJS 2020/S 237-585181 (2020-11-30)