Auftragsbekanntmachung (2020-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Luftaufnahmen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Weitere Informationen zur Landesstudie finden sich unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/LS_GOE/Seiten/default.aspx.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart – Landesbetrieb Gewässer – Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen – Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart – Landesbetrieb Gewässer – Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen – Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Luftaufnahmen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermessungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️ Tübingen
🏙️ Freiburg
🏙️ Karlsruhe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-422925
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Die Bearbeitung der Landesstudie Gewässerökologie ist derzeit im Gang. Die aufzunehmenden Flächen werden derzeit von den beauftragten Ingenieurbüros ermittelt. Um Interessenskonflikte auszuschließen dürfen die beauftragten Ingenieurbüros in den Losen, in denen sie beauftragt sind, nicht die Erstellung der Luftbilder anbieten.
Die Bearbeitung der Landesstudie Gewässerökologie ist derzeit im Gang. Die aufzunehmenden Flächen werden derzeit von den beauftragten Ingenieurbüros ermittelt. Um Interessenskonflikte auszuschließen dürfen die beauftragten Ingenieurbüros in den Losen, in denen sie beauftragt sind, nicht die Erstellung der Luftbilder anbieten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart – Landesbetrieb Gewässer – Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen – Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Orthografische Luftaufnahmen sowie Aufnahme 3D-Punktwolke an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Stuttgart
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— ESRI-Shapefile mit genauer Lage der zu befliegenden Flächen;
— Datenblätter der Betrachtungsräume 4202_Rems und 4203_Rems;
— Exceltabelle (Flugtagebuch);
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel
Aufzunehmende Fläche ca. 8,2 qkm
Länge Gewässer Rems ca. 76 km / Länge Nebengewässer ca. 13,1 km
Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind.
Diese Flugvoraussetzungen sind:
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar,
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein;
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein;
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen;
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden;
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht;
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen)
Technische Vorgaben:
— Die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 80 % betragen;
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel;
— Brennweite von mindestens 22 mm;
— horizontale Lagegenauigkeit von mindestens 6 cm;
— Höhengenauigkeit von mindestens 5 cm;
— Senkrechtaufnahmen (Kamerawinkel 90
— Höhenbezugssystem: DHHN2016;
Die gewählte Methode für die Georeferenzierung muss im Angebot benannt werden (Einmessen von Ground Control Points (GCP), Einsatz von Real Time Kinematic (RTK), Einsatz von Post Processed Kinematic (PPK) oder sonstige Verfahren.)
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Für evtl. notwendige Transformationen von Projektionen ist das NTv2-Gitter (BWTA2017) zu verwenden
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Für evtl. notwendige Transformationen von Projektionen ist das NTv2-Gitter (BWTA2017) zu verwenden
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
Die durchgeführte Geländeaufnahme ist als unbereinigte 3-D-Punktwolke im LAS-Format; Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)abzugeben. Die Punktwolke besteht aus Einzelpunkten, die die Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z) und den entsprechenden Farbwert enthalten (RGB).
Die durchgeführte Geländeaufnahme ist als unbereinigte 3-D-Punktwolke im LAS-Format; Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)abzugeben. Die Punktwolke besteht aus Einzelpunkten, die die Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z) und den entsprechenden Farbwert enthalten (RGB).
Bezeichnung des Loses: Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Tübingen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer;
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel;
— Datenblätter der Betrachtungsräume;
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i. d. R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i. d. R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
Aufzunehmende Fläche ca. 4,1 qkm
Länge Gewässer ca. 55 km
Anzahl Teilflächen ca. 22
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar;
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen);
— Die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen;
— Lagegenauigkeit von mindestens 2 m;
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Optionen (ggf. anteilig) beauftragt werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Bearbeitung der Landesstudie Gewässerökologie ist derzeit im Gang. Die aufzunehmenden Flächen werden derzeit von den beauftragten Ingenieurbüros ermittelt. Um Interessenskonflikte auszuschließen dürfen die beauftragten Ingenieurbüros in den Losen, in denen sie beauftragt sind, nicht die Erstellung der Luftbilder anbieten.
Die Bearbeitung der Landesstudie Gewässerökologie ist derzeit im Gang. Die aufzunehmenden Flächen werden derzeit von den beauftragten Ingenieurbüros ermittelt. Um Interessenskonflikte auszuschließen dürfen die beauftragten Ingenieurbüros in den Losen, in denen sie beauftragt sind, nicht die Erstellung der Luftbilder anbieten.
Bezeichnung des Loses: Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Freiburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen.
Aufzunehmende Fläche ca. 2,4 qkm
Länge Gewässer ca. 31 km
Anzahl Teilflächen ca. 8
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen;
Bezeichnung des Loses: Orthografische Luftaufnahmen an verschiedenen Gewässern im Bereich des RP Karlsruhe
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Aufzunehmende Fläche ca. 1,3 qkm
Länge Gewässer ca. 17 km
Anzahl Teilflächen ca. 3
— Die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Einzugsgebiet der Rems
Teile der Gewässer Donau, Blau, Erms
Seefelder Aach
Deggenhauser Aach
Stefansfelder Kanal.
Teile der Gewässer Möhlin
Neumagen
Schutter
Radolfzeller Aach
Teile des Gewässers Würm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen zur Eignung, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die Durchführung der Arbeiten muss der AN für die gesamte Dauer über eine…
… Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden sowie mindestens 250 000 EUR für sonstige Schäden verfügen.
… Luftfahrt-Haftpflichtversicherung verfügen.
Mindeststandards:
Für beide Versicherungen ist mit dem Angebot ein aktueller Nachweis aus dem Jahr 2020 mit dem Angebot vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren nachzuweisen, dass die entsprechende Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung vorliegt.
Mindeststandards:
Für Los 1 und für die Lose 2-4 jeweils Nachweise von 3 vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (Boorberg Verlag 2016);
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – Stand: Januar 2019.
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – Stand: Januar 2019.
Ergänzend wird ein Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) zur Verfügung gestellt.
Ergänzend wird ein Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) zur Verfügung gestellt.
— Die Sprache zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und allen anderen Beteiligten ist deutsch.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: RP Tübingen
Zusätzliche Informationen:
§ 55 Abs. 2 VgV lässt die Teilnahme von Bietern an der Eröffnung der Angebote nicht zu.
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und allen registrierten Bietern übersandt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Nicht registrierte Bieter / Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten" zu informieren.
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und allen registrierten Bietern übersandt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Nicht registrierte Bieter / Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten" zu informieren.
B) Der Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Andere Nachweise oder Dokumente sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
D) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Andere Nachweise oder Dokumente sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o. g. Vergabeplattform einzureichen.
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018: „..
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Weitere Informationen zur Landesstudie finden sich unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/LS_GOE/Seiten/default.aspx.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart — Landesbetrieb Gewässer — Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen — Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart — Landesbetrieb Gewässer — Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen — Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
Gesamtwert des Auftrags: 37683.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart — Landesbetrieb Gewässer — Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen — Geschäftsstelle Gewässerökologie sein.
— ESRI-Shapefile mit genauer Lage der zu befliegenden Flächen,
— Datenblätter der Betrachtungsräume 4202_Rems und 4203_Rems,
— Exceltabelle (Flugtagebuch),
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel.,
— Aufzunehmende Fläche ca. 8,2 qkm,
— Länge Gewässer Rems ca. 76 km/Länge Nebengewässer ca. 13,1 km.
— Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar.
— Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein.
— Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein.
— Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
— Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
— Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht.
— entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen).
— die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 80 % betragen,
— Zielauflösung: 3 cm/Pixel,
— Brennweite von mindestens 22 mm,
— horizontale Lagegenauigkeit von mindestens 6 cm,
— Höhengenauigkeit von mindestens 5 cm,
— Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90
— Höhenbezugssystem: DHHN2016.
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Für evtl. notwendige Transformationen von Projektionen ist das NTv2-Gitter (BWTA2017) zu verwenden.
Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Für evtl. notwendige Transformationen von Projektionen ist das NTv2-Gitter (BWTA2017) zu verwenden.
— ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer,
— ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel,
— Datenblätter der Betrachtungsräume,
— Exceltabelle (Flugtagebuch).
— Aufzunehmende Fläche ca. 4,1 qkm,
— Länge Gewässer ca. 55 km,
— Anzahl Teilflächen ca. 22.
— die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen,
— Lagegenauig keit von mindestens 2 m,
— Aufzunehmende Fläche ca. 2,4 qkm,
— Länge Gewässer ca. 31 km,
— Anzahl Teilflächen ca. 8.
— Lagegenauigkeit von mindestens 2 m,
— Aufzunehmende Fläche ca. 1,3 qkm,
— Länge Gewässer ca. 17 km,
— Anzahl Teilflächen ca. 3.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Teile der Gewässer Donau, Blau, Erms, Seefelder Aach, Deggenhauser Aach, Stefansfelder Kanal.
Teile der Gewässer Möhlin, Neumagen, Schutter, Radolfzeller Aach
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Name: 3ds-scan.de
Postanschrift: Promenade 9
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@3ds-scan.de📧
Land: Städteregion Aachen
🏙️
Internetadresse: https://www.3ds-scan.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 18406.69 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-25 📅
Name: Skyability GmbH
Postanschrift: Dienstleistungszentrum 4/3
Postort: Siegendorf
Postleitzahl: 7011
Land: Österreich 🇦🇹
E-Mail: office@skyability.com📧
Land: Burgenland
🏙️
Internetadresse: https://www.skyability.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 8469.69 EUR 💰
6208.01 EUR 💰
Name: Hoch GmbH
Postanschrift: Lausitzerweg 2
Postort: Rottenburg
Postleitzahl: 72108
E-Mail: info@hoch-gmbh.de📧
Land: Tübingen, Landkreis
🏙️
Internetadresse: https://www.hoch-gmbh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 4 599 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
11
10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW),
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden,
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war,
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“