Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28+200 bis 27+500, 27+500 bis 26+700 und 26+200 bis 26+025 passive Biberschutzmaßnahmen durchzuführen. Für die Sicherung des Hauptoderdeiches vor Grabungen des Bibers und anderer Wühltiere ist die Verlegung von Schutzgitter geplant.
Die örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) ist für die Ausführung der Bauleistung (20.7.2020 bis 30.6.2021) anzubieten.
Die ÖBÜ hat die Aufgabe, für die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes Sorge zu tragen.
Nach Abschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Es ist davon auszugehen, dass neben der Aufgabenwahrnehmung der ÖBÜ vor Ort zusätzlich je 20 Baurapporte mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Gleichfalls ist der Termin einer VOB-Endabnahme einschließlich der erforderlichen Nebenkosten in das Gesamtangebot einzukalkulieren.
Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ÖBÜ ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der ÖBÜ als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die ÖBÜ auf der Baustelle vertreten sein muss.
Für die ÖBÜ ist ein entsprechend fachlich qualifizierter Bearbeiter namentlich zu benennen.
Für den Vertreter der ÖBÜ gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Benennung, die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation.
Optionale Positionen
Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen.
Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsicherung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar)...”
Titel
Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsicherung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar) Deich-km 26+025 bis Deich-km 28+200“.
VB-20-225
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28+200 bis 27+500, 27+500 bis 26+700 und 26+200 bis 26+025 passive Biberschutzmaßnahmen durchzuführen. Für die Sicherung des Hauptoderdeiches vor Grabungen des Bibers und anderer Wühltiere ist die Verlegung von Schutzgitter geplant.
Die örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) ist für die Ausführung der Bauleistung (20.7.2020 bis 30.6.2021) anzubieten.
Die ÖBÜ hat die Aufgabe, für die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes Sorge zu tragen.
Nach Abschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Es ist davon auszugehen, dass neben der Aufgabenwahrnehmung der ÖBÜ vor Ort zusätzlich je 20 Baurapporte mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Gleichfalls ist der Termin einer VOB-Endabnahme einschließlich der erforderlichen Nebenkosten in das Gesamtangebot einzukalkulieren.
Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ÖBÜ ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der ÖBÜ als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die ÖBÜ auf der Baustelle vertreten sein muss.
Für die ÖBÜ ist ein entsprechend fachlich qualifizierter Bearbeiter namentlich zu benennen.
Für den Vertreter der ÖBÜ gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Benennung, die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation.
Optionale Positionen
Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen.
Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam Abweichend vom Haupterfüllungsort ist die Leistung der örtlichen Bauüberwachung am Hauptoderdeich...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam Abweichend vom Haupterfüllungsort ist die Leistung der örtlichen Bauüberwachung am Hauptoderdeich bei Genschmar zu erbringen:
Land: Brandenburg
Landkreis: Märkisch-Oderland
Gemeinde: Bleyen-Genschmar
Hauptoderdeich: Deich-km 28+200 bis Deich-km 26+000
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28+200 bis 27+500, 27+500 bis 26+700 und 26+200 bis 26+025 passive Biberschutzmaßnahmen durchzuführen. Für die Sicherung des Hauptoderdeiches vor Grabungen des Bibers und anderer Wühltiere ist die Verlegung von Schutzgitter geplant.
Die örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) ist für die Ausführung der Bauleistung (20.7.2020 bis 30.6.2021) anzubieten.
Die ÖBÜ hat die Aufgabe, für die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes Sorge zu tragen.
Nach Abschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Es ist davon auszugehen, dass neben der Aufgabenwahrnehmung der ÖBÜ vor Ort zusätzlich je 20 Baurapporte mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Gleichfalls ist der Termin einer VOB-Endabnahme einschließlich der erforderlichen Nebenkosten in das Gesamtangebot einzukalkulieren.
Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ÖBÜ ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der ÖBÜ als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die ÖBÜ auf der Baustelle vertreten sein muss.
Für die ÖBÜ ist ein entsprechend fachlich qualifizierter Bearbeiter namentlich zu benennen.
Für den Vertreter der ÖBÜ gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Benennung, die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation.
Optionale Positionen
Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen.
Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz auf Baustelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auswahl Referenzobjekte
Kostenkriterium (Name): Angebotssumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-20 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Im Fall einer Verlängerung der Bauleistung, einer Bauzeitüberschreitung sowie einer Nachbereitung der Maßnahme ist davon auszugehen, dass der Auftrag zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Im Fall einer Verlängerung der Bauleistung, einer Bauzeitüberschreitung sowie einer Nachbereitung der Maßnahme ist davon auszugehen, dass der Auftrag zu verlängern ist.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der...”
Beschreibung der Optionen
Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen.
Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus, ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Unterlagen/Erklärungen/Nachweise zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 1.5 Mio. EUR für Personen- und...”
— Unterlagen/Erklärungen/Nachweise zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 1.5 Mio. EUR für Personen- und sonstige Schäden für die Dauer der Leistungserbringung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
— das unterzeichnete Formular 3.3 EU „Angebotsschreiben“;
— das inhaltliche Angebot;
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
— das unterzeichnete Formular 3.3 EU „Angebotsschreiben“;
— das inhaltliche Angebot;
— Unterlagen/Erklärungen/Nachweise zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 1.5 Mio. EUR für Personen- und sonstige Schäden für die Dauer der Leistungserbringung;
— Unterlagen/Erklärungen/Nachweise für die Bewertung der Zuschlagskriterien „Präsenz auf Baustelle“ und „Auswahl Referenzobjekte“, anhand derer die Verfügbarkeit des Auftragnehmers und die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals bewertet werden können;
— das unterzeichnete Formular 4.1 EU „Eigenerklärung Ausschlussgründe“;
— das unterzeichnete Formular 4.2 EU „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“;
— das unterzeichnete Formular 4.3 EU „Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe“;
— das unterzeichnete Formular 4.4 EU „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“;
— das unterzeichnete Formular 5.3 EU „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“;
— das unterzeichnete Formular 5.4 EU „Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-23
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2, 14476 Potsdam – OT Groß Glienicke.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert...”
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D2EU.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: www.mwe.brandenburg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg”
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: www.mwe.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 101-244286 (2020-05-22)
Ergänzende Angaben (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsicherung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar)...”
Titel
Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsicherung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar) Deich-km 26+025 bis Deich-km 28+200“
VB-20-225
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Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28+200 bis 27+500, 27+500 bis 26+700 und 26+200 bis 26+025 passive Biberschutzmaßnahmen durchzuführen. Für die Sicherung des Hauptoderdeiches vor Grabungen des Bibers und anderer Wühltiere ist die Verlegung von Schutzgitter geplant.
Die örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) ist für die Ausführung der Bauleistung (20.7.2020 bis 30.6.2021) anzubieten.
Die ÖBÜ hat die Aufgabe, für die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes Sorge zu tragen.
Nach Abschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Es ist davon auszugehen, dass neben der Aufgabenwahrnehmung der ÖBÜ vor Ort zusätzlich je 20 Baurapporte mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Gleichfalls ist der Termin einer VOB-Endabnahme einschließlich der erforderlichen Nebenkosten in das Gesamtangebot einzukalkulieren.
Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ÖBÜ ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der ÖBÜ als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die ÖBÜ auf der Baustelle vertreten sein muss.
Für die ÖBÜ ist ein entsprechend fachlich qualifizierter Bearbeiter namentlich zu benennen.
Für den Vertreter der ÖBÜ gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Benennung, die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation.
Optionale Positionen
Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen.
Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten.
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 1 070 000.00 EUR.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 101-244286
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Die geschätzten Baukosten betragen ca. 1 070 000.00 EUR.
[[Ergänzung der Auftragssumme der zu überwachenden Bauleistung]]” Andere zusätzliche Informationen
“Eine geänderte Leistungsbeschreibung, die die geschätzte Auftragssumme für die Bauleistung enthält, wurde dem Bereich „Vergabeunterlagen“ hinzugefügt und...”
Eine geänderte Leistungsbeschreibung, die die geschätzte Auftragssumme für die Bauleistung enthält, wurde dem Bereich „Vergabeunterlagen“ hinzugefügt und kann im Abschnitt „Leistungsbeschreibung“ abgerufen werden.
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Quelle: OJS 2020/S 104-251889 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsicherung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar)...”
Titel
Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsicherung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar) Deich-km 26+025 bis Deich-km 28 + 200"
VB-20-225
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Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28 +...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28 + 200 bis 27 + 500, 27 + 500 bis 26 + 700 und 26 + 200 bis 26 + 025 passive Biberschutzmaßnahmen durchzuführen. Für die Sicherung des Hauptoderdeiches vor Grabungen des Bibers und anderer Wühltiere ist die Verlegung von Schutzgitter geplant.
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 1 070 000,00 EUR.
Die örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) ist für die Ausführung der Bauleistung (20.7.2020 bis 30.6.2021) anzubieten.
Die ÖBÜ hat die Aufgabe, für die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes Sorge zu tragen.
Nach Abschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Es ist davon auszugehen, dass neben der Aufgabenwahrnehmung der ÖBÜ vor Ort zusätzlich je 20 Baurapporte mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Gleichfalls ist der Termin einer VOB-Endabnahme einschließlich der erforderlichen Nebenkosten in das Gesamtangebot einzukalkulieren.
Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ÖBÜ ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der ÖBÜ als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die ÖBÜ auf der Baustelle vertreten sein muss.
Für die ÖBÜ ist ein entsprechend fachlich qualifizierter Bearbeiter namentlich zu benennen.
Für den Vertreter der ÖBÜ gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Benennung, die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation.
Optionale Positionen
Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen.
Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 16050.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam Abweichend vom Haupterfüllungsort ist die Leistung der örtlichen Bauüberwachung am Hauptoderdeich...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam Abweichend vom Haupterfüllungsort ist die Leistung der örtlichen Bauüberwachung am Hauptoderdeich bei Genschmar zu erbringen:
Land: Brandenburg
Landkreis: Märkisch-Oderland
Gemeinde: Bleyen-Genschmar
Hauptoderdeich: Deich-km 28 + 200 bis Deich-km 26 + 000
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28 +...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28 + 200 bis 27 + 500, 27 + 500 bis 26 + 700 und 26 + 200 bis 26 + 025 passive Biberschutzmaßnahmen durchzuführen. Für die Sicherung des Hauptoderdeiches vor Grabungen des Bibers und anderer Wühltiere ist die Verlegung von Schutzgitter geplant.
Die örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) ist für die Ausführung der Bauleistung (20.7.2020 bis 30.6.2021) anzubieten.
Die ÖBÜ hat die Aufgabe, für die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes Sorge zu tragen.
Nach Abschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Es ist davon auszugehen, dass neben der Aufgabenwahrnehmung der ÖBÜ vor Ort zusätzlich je 20 Baurapporte mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Gleichfalls ist der Termin einer VOB-Endabnahme einschließlich der erforderlichen Nebenkosten in das Gesamtangebot einzukalkulieren.
Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ÖBÜ ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der ÖBÜ als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die ÖBÜ auf der Baustelle vertreten sein muss.
Für die ÖBÜ ist ein entsprechend fachlich qualifizierter Bearbeiter namentlich zu benennen.
Für den Vertreter der ÖBÜ gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Benennung, die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation.
Optionale Positionen
Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen.
Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten.
Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsanierung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar) Deich-km 26 + 025 bis Deich-km 28 + 200"
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsbüro Schure & Thum GbR
Postanschrift: Am Weidendamm 11
Postort: Bad Freienwalde
Postleitzahl: 16259
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 300 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 16050.01 💰
“Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert...”
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DTWV
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
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Quelle: OJS 2020/S 167-404581 (2020-08-24)