Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen. Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen. Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen. Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020-August 2021) anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: VB-20-205
Kurze Beschreibung:
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis
Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020-August 2021) anzubieten.
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis
Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020-August 2021) anzubieten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-09 📅
Datum des Beginns: 2020-08-10 📅
Datum des Endes: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 110-267097
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D2Q8.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D2Q8.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis
Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020-August 2021) anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
Abweichend vom Haupterfüllungsort ist die Leistung der örtlichen Bauüberwachung an der Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster im Raum Mühlberg zu erbringen. Von der Leistungsbeschreibung erfasst ist das Teilobjekt 3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67.
Abweichend vom Haupterfüllungsort ist die Leistung der örtlichen Bauüberwachung an der Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster im Raum Mühlberg zu erbringen. Von der Leistungsbeschreibung erfasst ist das Teilobjekt 3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67.
Genauere Angaben zur Lage des Haupterfüllungsortes entnehmen Sie bitte den Lageplänen, die Teil der Vergabeunterlagen sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV einzureichen.
Mindeststandards:
Mit dem Angebot ist eine Erklärung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 VgV über den Mindestjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren in Höhe von 200 000 EUR netto einzureichen, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von 200 000 EUR im Tätigkeitkeitsbereich des Auftrages.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 VgV über den Mindestjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren in Höhe von 200 000 EUR netto einzureichen, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von 200 000 EUR im Tätigkeitkeitsbereich des Auftrages.
Weiterhin ist mit dem Angebot der Nachweis einer Berufs- o. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 VgV in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Sach- und 1,5 Mio. EUR für Personenschäden für die Dauer des Auftrags einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers einzureichen. Als wesentlich sind Leistungen anzusehen, wenn sie einzeln oder gemeinsam Erfahrungen mit den folgenden Tätigkeitsfeldern nachweisen:
Mit dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers einzureichen. Als wesentlich sind Leistungen anzusehen, wenn sie einzeln oder gemeinsam Erfahrungen mit den folgenden Tätigkeitsfeldern nachweisen:
— DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern;
— DIN 19657 Sicherungen von Gewässern, Deichen und Küstendünen;
— ZTV-W LB 205 Erdarbeiten;
— ZTV-W LB 210 Böschungs- und Sohlensicherung;
— ZTV-W LB 214 Spundwände, Pfähle, Verankerungen;
— ZTV-W LB 215 Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton.
Diese Leistungen müssen im Zusammenhang stehen mit Referenzobjekten aus dem Deichbau und konstruktiven Wasserbau, wobei die Wertumfänge der Referenzobjekte jeweils mehr als 500 000 EUR netto betragen haben müssen.
Zur Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehen Personals ist es erforderlich, dass die Referenzen der öBü bzw. dem Vertreter eindeutig zugeordnet werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz auf Baustelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 50
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D2Q8.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 110-267097 (2020-06-05)
Ergänzende Angaben (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020 - August 2021) anzubieten.
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020 - August 2021) anzubieten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Aufgrund der Fristverlängerung zur Einreichung der Angebote erfolgte eine Änderung der Bedingungen für die Öffnung der Angebote.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020 - August 2021) anzubieten.
Quelle: OJS 2020/S 128-314287 (2020-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen
Sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt
Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis
Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020 — August 2021) anzubieten.
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen
Sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt
Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis
Deich-km 6+586 in den Abschnitt Bebauung fallen. Der Abschnitt L67 endet bei Station 7+197,5 zzgl. Anschlussbereich an den Bestand. Weitere Leistungen im Zuge des geplanten Deichbaues sind die Ertüchtigungen der Regenwasserleitungen.
Die Maßnahme soll am 10. August 2020 begonnen und am 20. August 2021 abgeschlossen werden. Die Dauer der Arbeiten vor Ort wird auf etwa 54 Wochen geschätzt. Nach Kostenberechnung ist derzeit von einem Wertumfang in Höhe von netto 4 337 917,29 EUR auszugehen.
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020 — August 2021) anzubieten.
Gesamtwert des Auftrags: 37094.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DT8D
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DT8D
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Elbehochwasser im August 2002 und das Hochwasser im März und April 2006 haben gezeigt, dass die Elbedeiche im Raum Mühlberg keinen ausreichenden Schutz bei Extremhochwassern gewährleisten können. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen
Sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Sind weder hinsichtlich der Schutzhöhe noch hinsichtlich ihrer Standsicherheit den Anforderungen bei wiederkehrenden Hochwasserereignissen gewachsen. Infolge der Vorschädigung der Deichabschnitte durch das Hochwasser von 2002 besteht darüber hinaus ein nicht kalkulierbares Gefahrenpotential. Hinzu kommt, dass infolge fehlender Deichverteidigungswege und überfluteter Zufahrtswege Sicherungsmaßnahmen erschwert werden. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Gefahrensituationen für Menschen der betroffenen Region und ihre Sachgüter bei einem ähnlich gearteten Hochwasser wiederholen, ist es zwingend geboten, die Deiche zu ertüchtigen.
Ziel der Maßnahme ist die Verstärkung des Deiches mittels Spundwandverbau im TO 3, Los 3, Abschnitt 1 L67 von der Deichüberfahrt in Höhe der Hans-Birke Straße in der Stadt
Mühlberg bis zur Seeschleuse. Die Leistungen im TO3, Los 3, Abschnitt 3.3.1 L67 beginnen bei Station 6+556, wobei die landseitige Spundwand und weitere landseitige Tätigkeiten bis
Die ÖBÜ ist für die Ausführung der Bauleistung (August 2020 — August 2021) anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-07 📅
Name: iHC GmbH
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 15
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland 🇩🇪 Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 37094.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Referenz Zusätzliche Informationen
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DT8D
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind