Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ortsgemeinde Mertesdorf; Endausbau der Verkehrsanlagen im Neubaugebiet „Am Johannisberg II"”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Ortsgemeinde Mertesdorf; Endausbau der Verkehrsanlagen im Neubaugebiet „Am Johannisberg II" Straßenbauarbeiten.”
1️⃣
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54318 Mertesdorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Straßenendausbau:
— ca. 1 800 m Asphaltbinderschicht herstellen;
— ca. 1 800 m Asphaltdeckschicht herstellen;
— ca. 810 lfdm Tiefbord 8/20/100 setzen;
— ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Straßenendausbau:
— ca. 1 800 m Asphaltbinderschicht herstellen;
— ca. 1 800 m Asphaltdeckschicht herstellen;
— ca. 810 lfdm Tiefbord 8/20/100 setzen;
— ca. 360 lfdm 3-zeilige Entwässerungsrinne herstellen;
— ca. 360 m Wasserdurchlässige Asphalttragschicht herstellen;
— ca. 430 m Betonsteinpflaster herstellen;
— ca. 1 000 m Bodenaushub;
— ca. 120 lfdm Treppenanlage.
Treppenanlage:
— ca. 460 m Planum herstellen;
— ca. 375 lfdm Tiefbord 8/20/100 setzen;
— ca. 320 lfdm Blockstufe 50/75/100 cm, Auftritt 35 cm;
— ca. 230 m Betonsteinpflaster herstellen.
Einschl. Angleichungen sowie aller Nebenarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-25 📅
Datum des Endes: 2020-12-11 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-15
12:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Rathaussaal
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren Bevollmächtigte.
“Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A auf...”
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen.
Die VG führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Bekanntmachung des v. g. Auftrages in Anlehnung an die Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Ein Anspruch auf Beachtung der VgV seitens der Bewerber bzw. Bieter besteht nicht. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung.
Ein Nachprüfverfahren ist damit nicht eröffnet. §§ 160 ff. GWB finden keine Anwendung.