Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Osterhofen beabsichtigt die Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges von Altenmarkt zu den Ortschaften ins Vilstal (Holzhäuser, Göttersdorf, Willing, Absdorf, ...).
Durch diesen Radweg könnte nicht nur eine wichtige Verbindung im überregionalen Radwegenetz zwischen Donau und Vilstal geschlossen werden, sondern auch auf lokaler Ebene ein wichtiger „Brückenschlag" gelingen. Die Ortsteile im Vilstal sind vom Hauptort Osterhofen/Altenmarkt durch den sog. „Forstharter Rücken" abgetrennt. Eine direkte Radwegeverbindung gibt es nicht. Dieser Umstand trägt zusätzlich dazu bei, dass sich die Einwohner im Vilstal eher in Richtung der verkehrsmäßig gut angeschlossenen Nachbarstadt Vilshofen orientieren. Interne Erhebungen des Osterhofener Stadtmarketingvereines belegen diesen Umstand.
Der beabsichtigte Radwegebau soll einhergehen mit einer abschnittsweisen Verbreiterung und Optimierung des Straßenverlaufes der St2115. Dadurch käme die Stadt Osterhofen auch dem Ziel einer besseren verkehrsmäßigen Anbindung des Vilstales an das Zentrum ein großes Stück näher.
Der geplante Radweg stellt eine wichtige Verbindung im überregionalen Radwegenetz (Donau- und Vilstalradweg) dar. In weitem Umgriff gibt es keine vergleichbare, direkte Verbindung zwischen diesen Trassen.
Der Geh- und Radweg soll in 2 verkehrswirksame Abschnitte unterteilt werden und wird mit verschiedenen Finanzierungsmodellen verwirklicht.
I. V. m. dem bestehenden Wegenetz soll eine durchgehende Radwegeverbindung zwischen Osterhofen und Göttersdorf hergestellt werden. Ein rund 1,9 km langer Bauabschnitt zwischen Untergessenbach und Altenmarkt stellt den nördlichen Bauabschnitt dar, der südliche Teil ist rund 3,6 km lang und liegt zwischen Obergessenbach und Göttersdorf.
Die Bau- und Grunderwerbskosten für den nördlichen Abschnitt werden komplett durch den Freistaat übernommen, die Stadt Osterhofen übernimmt die dafür nötigen Planungskosten und wickelt die Maßnahme ab. Einzelheiten hierzu werden in einer Vereinbarung geregelt.
Der südliche Teil soll zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem Art. 13f BayFAG realisiert werden.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht, die Trassenführung ist abgestimmt. Auf den Ergebnissen der Leistungsphase 2 soll aufgesetzt werden. Sollte ein Grunderwerb in Teilbereichen nicht möglich sein, muss der Planer unter Umständen erneut Leistungen aus der Leistungsphase 2 erbringen.
Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
— Leistungsbild Verkehrsanlagen, § 47 HOAI i. V. m. Anl. 13 Nr. 13.1 (Leistungsphasen 3-9).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Prüfung von Nachträgen;
— örtliche Bauüberwachung;
— Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln;
— Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln;
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von ca. 5,615 Mio. EUR brutto. Eine vorläufige Kostenschätzung von September 2019 liefert Folgendes:
— Bauabschnitt 1: ca. 870 000 EUR brutto, davon ca. 115 000 EUR für Grunderwerb;
— Bauabschnitt 2: ca. 1,325 Mio. EUR brutto, davon ca. 255 000 EUR für Grunderwerb;
— Gesamtkosten Radweg: ca. 2,355 Mio. EUR brutto;
— Gesamtkosten Radweg und Straße: ca. 5,615 Mio. EUR brutto.
(Überschläglich wurden weiter ca. 280 T EUR netto für eine mögliche Verbreitung des Radweges von 2,5 auf 3,0 m ermittelt. Diese wurden vorliegend nicht berücksichtigt. Ob eine solche Verbreiterung kommt, ist abhängig von der Entscheidung des Stadtrates. Aktuell wird von einer Breite von 2,5 m ausgegangen.)
Weiterführende Unterlagen werden im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen, das Projekt ist ca. bis zum 2. Quartal 2023 abzuschließen.