Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter
http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Verhaltenskodex“;
https://www.deutschebahn.com/resource/blob/4101824/dc704fc97626c4f5a08c79555328220f/deutsch-data.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung, dass der Umsatz für die Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken einschließlich Technischer Streckenausrüstung (OLA, LST, ELT) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 1 000 000 EUR betrug
— Erklärung, ob und in wieweit er mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. 08/16 Projektmanagement GmbH,
2. Emch+Berger GmbH.
— Erklärung, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.