Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung
20 VOB 114”
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Los26 Fußbodenaufbauten Vergabe-Nr. 20 VOB 114.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6464960.50 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fußbodenbeläge📦
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
In diesem...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
In diesem Zusammenhang kommen Fußbodenarbeiten zur Ausführung.
Trockenestricharbeiten:
— 3 020 qm Trockenestrich mit Trittschalldämmung,
— 3 000 qm Trockenschüttung,
— 3 200 lfm Randdämmstreifen.
Bodenbelagsarbeiten:
— 3 700 qm Unterbodenvorbereitung,
— 3 700 qm Fußbodenbelag Linoleum,
— 3 500 lfm PVC- Sockelleiste,
— 80 lfm Belagstrennschienen,
— 1 200 qm Schutzabdeckung.
Terrazzoarbeiten Treppenhäuser:
— 400 qm Reinigen von Granitflächen,
— 890 qm Überschleifen Terrazzobelag vorhanden,
— 175 St. Ausbesserung von Fehlstellen Terrazzo von 100-1 000 cm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 394970.04 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2022-04-22 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zubelegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadtverwaltung Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12, 07545 Gera”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt — Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381361📞
E-Mail: vergabe@gera.de📧
Fax: +49 3658381365 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 222-542337 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 26: Fußbodenaufbauten Vergabe-Nr. 20 VOB 114.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3948090.70 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
In diesem...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
In diesem Zusammenhang kommen Fußbodenarbeiten zur Ausführung.
Trockenestricharbeiten:
— 3 020 qm Trockenestrich mit Trittschalldämmung,
— 3 000 qm Trockenschüttung,
— 3 200 lfm Randdämmstreifen.
Bodenbelagsarbeiten:
— 3 700 qm Unterbodenvorbereitung,
— 3 700 qm Fußbodenbelag Linoleum,
— 3 500 lfm PVC- Sockelleiste,
— 80 lfm Belagstrennschienen,
— 1 200 qm Schutzabdeckung.
Terrazzoarbeiten Treppenhäuser:
— 400 qm Reinigen von Granitflächen,
— 890 qm Überschleifen Terrazzobelag vorhanden,
— 175 Stck.. Ausbesserung von Fehlstellen Terrazzo von 100 - 1 000 cm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 222-542337
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.000001.8
Titel:
“Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: wba GmbH
Postanschrift: Naßäckerstraße 11a
Postort: Pößneck
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saale-Orla-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 394970.04 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 382302.15 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 066-170330 (2021-04-01)