Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Ersatzneubau Turnhalle
20 VOB 094”
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern📦
Kurze Beschreibung: Los 06 Außenfenster und -türen – Vergabe-Nr. 20 VOB 094
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3946409.40 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
Gleichzeitig wird eine 1,5-fach Sporthalle neu gebaut. Für diesen Neubau sind Außenfenster und -türen in Aluminium Pfosten-Riegel-Bauweise geplant.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
— 260 qm Aluminium Pfosten-Riegel Fassade;
— 21 Fenster unterschiedlicher Größe mit elektrisch betriebenen Glaslamellen in der P-R-Fassade;
— 27 Öffnungsflügel ca. 2,4 m x 0,6 m, Kippflügel, elektrisch betrieben;
— 2 Eingangstüren, automatische Drehflügel, in Pfosten-Riegel-Konstruktion;
— 2 Notausgangstüren, in Pfosten-Riegel-Konstruktion;
— 2 vorgehängte Stahlblechvordächer, ca. 1,5 m x 4,2 m;
— 9 Markisen-Raffstores an P-R-Konstruktion, elektrisch betrieben;
Grobtermine:
Werkstattplanung Januar 2021
Beginn der Arbeiten Februar 2021
Abschluss der Arbeiten: 16.7.2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 265682.50 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-16 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die imFormblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-22
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-22
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe Kontaktstelle.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381361📞
E-Mail: vergabe@gera.de📧
Fax: +49 3658381365 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 180-433424 (2020-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 06 Außenfenster und -türen — Vergabe-Nr. 20 VOB 094.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3946409.40 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
Gleichzeitig wird eine 1,5-fach Sporthalle neu gebaut. Für diesen Neubau sind Außenfenster und -türen in Aluminium Pfosten-Riegel-Bauweise geplant.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
— 260 qm Aluminium Pfosten-Riegel Fassade,
— 21 Fenster unterschiedlicher Größe mit elektrisch betriebenen Glaslamellen in der P-R-Fassade,
— 27 Öffnungsflügel ca. 2,4,m,x,0,6 m, Kippflügel, elektrisch betrieben,
— 2 Eingangstüren, automatische Drehflügel, in Pfosten-Riegel-Konstruktion,
— 2 Notausgangstüren, in Pfosten-Riegel-Konstruktion,
— 2 vorgehängte Stahlblechvordächer, ca. 1,5 m x 4,2 m,
— 9 Markisen-Raffstores an P-R-Konstruktion, elektrisch betrieben,
Grobtermine:
Werkstattplanung Januar 2021;
Beginn der Arbeiten Februar 2021;
Abschluss der Arbeiten: 16.07.2021.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 180-433424
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0.000016.0
Los-Identifikationsnummer: 06 Außenfenster und -türen
Titel: Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Ersatzneubau Turnhalle
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: JMF Metallbautechnik GmbH
Postanschrift: Schlossgarten 1
Postort: Grabfeld OT Jüchsen
Postleitzahl: 98631
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schmalkalden-Meiningen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3946409.40 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 241348.61 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt — Vergabekammer
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 249-619520 (2020-12-17)