OV 15/2020 Sanierung Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstraße 14 in Wismar, Los 16: Fliesenarbeiten

Hansestadt Wismar

OV 15/2020; Los 16- Fliesenarbeiten;
Liefern und Verlegen von Bodenfliesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-22 Auftragsbekanntmachung
2021-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Kurze Beschreibung:
OV 15/2020; Los 16- Fliesenarbeiten; Liefern und Verlegen von Bodenfliesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismar.de 🌏
E-Mail: aqueisser@wismar.de 📧
Telefon: +49 38412240015 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E81645673 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E81645673 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2021-02-08 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-448348
ABl. S-Ausgabe: 187

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
OV 15/2020; Los 16- Fliesenarbeiten;
Liefern und Verlegen von Bodenfliesen.
Liefern und Verlegen von Bodenfliesen, Verlegen von bauseitigen Ölandplatten, einschl. vorbereitende Arbeiten in Fluren, Treppenhaus und Verwaltungsbereich.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: STES-16-0048
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wismar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm;
— 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222;
— 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Erklärung zu § 9, Vereinbarung zu § 10 VgG M-V;
— 231 Vereinbarung Tariftreue;
Leistungsverzeichnis ausschließlich als GAEB DA X84

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anke Queisser
Internetadresse: www.wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E81645673 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 187-448348 (2020-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: OV 15/2020; Los 16- Fliesenarbeiten; Liefern und Verlegen von Bodenfliesen.
Gesamtwert des Auftrags: 27440.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 023-054435
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-448348
ABl. S-Ausgabe: 23

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Name: Ofen + Bau Schwerin GmbH
Postanschrift: Lübecker Straße 157
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland 🇩🇪
Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 27440.72 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quelle: OJS 2021/S 023-054435 (2021-01-29)
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