Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV 18-2020 Sanierung Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstraße 14 in Wismar, Los 18: Bodenbelagsarbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Bodenabtrag📦
Kurze Beschreibung: OV 18/2020; Los 18- Bodenbelagsarbeiten; Liefern und Verlegen von Linoleum.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wismar
Beschreibung der Beschaffung:
“Liefern und Verlegen von Linoleum, einschl. vorbereitende Arbeiten in Klassenräumen, Fluren und auf einer Holztreppe.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-08 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-16-0048
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm;
— 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— 221/222 Angaben zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm;
— 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222;
— 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Erklärung zu § 9 Abs. 4-6 VgG M-V Mindestlohn, Vereinbarung zu § 10 VgG M-V;
— 231 Vereinbarung Tariftreue;
— Leistungsverzeichnis ausschließlich als GAEB DA X84 auf gesondertes Verlangen:
—— 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse;
—— Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-20
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-20
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Wismar, Am Markt 12/13, 23968 Wismar
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 177-424308 (2020-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 41120.65 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 177-424308
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sanierung Fritz-Reuter-Grundschule, Dahlmannstraße 14 in Wismar, Lo 18: Belagsarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Raumausstattung Mewes GmbH & Co.KG
Postanschrift: Krugtorstraße 10
Postort: Havelberg
Postleitzahl: 39539
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stendal🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 41120.65 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 032-078786 (2021-02-11)