Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV 2.16/2020 Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld Dahlmannstraße 14 in Wismar, Los: Zentrale Küchentechnik”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kantinen📦
Kurze Beschreibung:
“OV 2.16/2020, Los: Zentrale Küchentechnik für den Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23966 Wismar
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgabeküche Lieferung und betriebsfertige Montage von Großküchentechnik, hier eine Durchschubkorbspülmaschine mit Zu- und Ablauftisch, Edelstahltische und...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgabeküche Lieferung und betriebsfertige Montage von Großküchentechnik, hier eine Durchschubkorbspülmaschine mit Zu- und Ablauftisch, Edelstahltische und Schränke, Spültisch, Wärmeschrank, Kaltausgabe mit Kühlplatte, Warmausgabe mit Hustenschutz und Wärmebrücke, Tellerspender beheizt fahrbar, Geschirrrückgabewagen, Handwaschbecken-/Ausgusskombinationen, Gewerbekühlschrank etc.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-08 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-16-0055
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“C) Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung einzureichen:
— 213 Angebotsschreiben, Teile der Leistungsbeschreibung:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
C) Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung einzureichen:
— 213 Angebotsschreiben, Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, 124 Eigenerklärung zur Eignung;
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222, 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG);
— 231 Vereinbarung Tariftreue, Leistungsverzeichnis als GAEB DA X84 D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
—— 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse;
—— Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister, Produkdatenblätter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-08
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-08
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Wismar, Am Markt 12/13, 23966 Wismar
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 208-506619 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 39 844 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgabeküche Lieferung und betriebsfertige Montage von Großküchentechnik, hier eine Durchschubkorbspülmaschine mit Zu- und Ablauftisch, Edelstahltische und...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgabeküche Lieferung und betriebsfertige Montage von Großküchentechnik, hier eine Durchschubkorbspülmaschine mit Zu- und Ablauftisch, Edelstahltische und Schränke, Spültisch, Wärmeschrank, Kaltausgabe mit Kühlplatte, Warmausgabe mit Hustenschutz und Wärmebrücke, Tellerspender beheizt fahrbar, Geschirrrückgabewagen, Handwaschbecken- / Ausgusskombinationen, Gewerbekühlschrank etc..
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 208-506619
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV 2.16/2020
Titel:
“Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld, Dahlmannstraße 14 in Wismar, Los: Zentrale Küchentechnik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Herrmann-Rowedder GmbH & Co. KG
Postanschrift: Posener Straße 2a
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39 844 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 032-078808 (2021-02-11)