Paketstationen

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)

Paketstationen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-21 Auftragsbekanntmachung
2020-10-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-08-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kästen
Referenznummer: 2020/0320/K13/Bre
Kurze Beschreibung: Paketstationen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kästen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ovgu.de 🌏
E-Mail: philipp.brentfuehrer@ovgu.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17400799e95-3d2522afc69d450e 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2020-11-11 📅
Datum des Endes: 2021-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-448949
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 252 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im EU – EFRE Sachsen-Anhalt gefördertem Verbundprojekt Paket-KV-MD
Für den Test dieser einzigartigen Kombination von Urban-Hub, Mikro-Depot, Paketstation und Lasten-raddistribution im Quartier innerhalb eines ausgewählten Stadtgebietes in Magdeburg wird auch die Systemkomponente stationäre Paketstation realisiert. An 3 Standorten sollen diese errichtet wer-den. Am City Carré in der Innenstadt, am Mikro-Depot in Stadtfeld-Ost und auf dem Universitätscam-pus in der Alten Neustadt.
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Die Paketstationen können auf Wunsch von jedem Empfänger als Lieferadresse genutzt werden, wenn z. B. keine lokale Paketstation in Wohnortnähe vorhanden ist oder der Standort ohnehin zwecks Arbeiten oder Einkaufen häufiger aufgesucht wird.
Die Verbundpartner testen und arbeiten gemeinsam an den Paketstationen. Die Otto-von-Guericke-Universität erwirbt die Paketstation am Universitätscampus, die Mediengruppe Magdeburg erwirbt die beiden anderen Paketstationen sowie die Software-/IT- und Servicedienstleistungen für alle Paketstationen.
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Weitere Anforderungen entnehem Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Paket KV MD2
Paket KV MD
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, ILM
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 – 93/17).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA);
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA);
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA);
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA);
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Universität
Kontakt
Internetadresse: www.ovgu.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17400799e95-3d2522afc69d450e 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf. Ein Verweis in den Angebotsunterlagen auf die eigenen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Bieters oder Dritten führt zum Verfahrensausschluss.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 187-448949 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 249 990 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Kästen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-507367
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-448949
ABl. S-Ausgabe: 208

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-21 📅
Name: Pakadoo GmbH
Postanschrift: Schickardstrasse 27
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 15259417937 📞
E-Mail: jonas.huber@pakadoo.de 📧
Land: Böblingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 249 990 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
E-Mail: dennis.kolbow@volksstimme.de 📧
Internetadresse: www.volksstimme.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 208-507367 (2020-10-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 208-507367
Gesamtwert des Auftrags: 249 990 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Kontakt
E-Mail: christoph.krause@ovgu.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 151-432229
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 208-507367
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragserweiterung zum Auftrag AU133412203/2020/008 vom 21.10.2020. Anpassung der Leitstandsoftware mit der Auftragsnummer: AU4034121006-22-006 vom 06.07.2022.
Dauer: 3 Tage
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Sachsen-Anhalt gefördertem Verbundprojekt Paket-KV-MD² wird unter Führung der Mediengruppe Magdeburg (MVD: Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH) und unter Kooperation mit der FIApro UG und dem Institut für Logistik und Materialflusstechnik (ILM) der Otto-von-Guericke-Universität (OVGU) die Paketverteilung über die Kombination von Urban-Hub, Mikro-Depot, Paketstationen und Lastenrädern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer / Landesverwaltungsamg Halle
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2022/S 151-432229 (2022-08-03)