Patent_37

GWQ ServicePlus AG

Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-01 Auftragsbekanntmachung
2020-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 37
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GWQ ServicePlus AG
Postanschrift: Tersteegenstr. 28
Postleitzahl: 40474
Postort: DĂĽsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.gwq-serviceplus.de 🌏
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de đź“§
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZDLV8/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZDLV8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-01 đź“…
Einreichungsfrist: 2020-06-02 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-06 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 đź“…
Datum des Endes: 2022-06-30 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 088-209884
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Die GWQ ServicePlus AG handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: — Atlas BKK ahlmann; — Audi BKK; — BAHN-BKK; — Bertelsmann BKK; — Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg; — BIG direkt gesund; — BKK Akzo Nobel -Bayern-; — BKK BPW Bergische Achsen KG; — BKK Deutsche Bank AG; — BKK Diakonie; — BKK_DürkoppAdler; — BKK Faber-Castell & Partner; — BKK firmus; — BKK Freudenberg; — BKK Gildemeister-Seidensticker; — BKK Groz-Beckert; — BKK KBA; — KRONES BKK; — BKK MTU; — BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg; — BKK Voralb Heller*Index*Leuze; — BMW BKK; — Daimler BKK; — die bergische Krankenkasse; — Die Schwenninger Krankenkasse; — Heimat Krankenkasse; — Hkk; — IKK Brandenburg und Berlin; — IKK gesund plus; — IKK Nord; — IKK Südwest; — Merck BKK; — Salus BKK; — SBK; — SECURVITA BKK; — SKD BKK; — Südzucker BKK; — Wieland BKK. Welche Kasse an welchem Fachlos teilnimmt, entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Freischaltung für den Zugang zum Download der Unterlagen erfolgt innerhalb von 48 Std. nach Registrierung. Ein postalischer Versand der Verdingungsunterlagen erfolgt nicht. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZDLV8
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Goserelin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines exklusiven Rabattvereinbarung fĂĽr den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem pharmazeutischen Unternehmen geschlossen (die teilnehmenden Krankenkassen und die Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen).
Bezeichnung des Loses: Clostridium botulinum (Dysport)
Losnummer: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 1.1.2020. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache;
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— Eigenerklärung;
— im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung;
— Erklärung zur Konzernverbundenheit;
— Unterauftragnehmerübersicht;
— Verpflichtungserklärung Dritter;
— Erklärung zu Liefermengen;
— Erklärung zur Lieferfähigkeit.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch fĂĽr die ErfĂĽllung des Vertrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosenöffentlichen Teil der AMIS Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
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AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.gwq-serviceplus.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZDLV8/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die GWQ ServicePlus AG handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— Atlas BKK ahlmann;
— Audi BKK;
— BAHN-BKK;
— Bertelsmann BKK;
— Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg;
— BIG direkt gesund;
— BKK Akzo Nobel -Bayern-;
— BKK BPW Bergische Achsen KG;
— BKK Deutsche Bank AG;
— BKK Diakonie;
— BKK_DürkoppAdler;
— BKK Faber-Castell & Partner;
— BKK firmus;
— BKK Freudenberg;
— BKK Gildemeister-Seidensticker;
— BKK Groz-Beckert;
— BKK KBA;
— KRONES BKK;
— BKK MTU;
— BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg;
— BKK Voralb Heller*Index*Leuze;
— BMW BKK;
— Daimler BKK;
— die bergische Krankenkasse;
— Die Schwenninger Krankenkasse;
— Heimat Krankenkasse;
— Hkk;
— IKK Brandenburg und Berlin;
— IKK gesund plus;
— IKK Nord;
— IKK Südwest;
— Merck BKK;
— Salus BKK;
— SBK;
— SECURVITA BKK;
— SKD BKK;
— Südzucker BKK;
— Wieland BKK.
Welche Kasse an welchem Fachlos teilnimmt, entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Freischaltung für den Zugang zum Download der Unterlagen erfolgt innerhalb von 48 Std. nach Registrierung. Ein postalischer Versand der Verdingungsunterlagen erfolgt nicht. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZDLV8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 đź“ 
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkĂĽrzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein NachprĂĽfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".
Quelle: OJS 2020/S 088-209884 (2020-05-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-04 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 109-264393
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 088-209884
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Die GWQ ServicePlus AG handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: — Atlas BKK ahlmann; — Audi BKK; — BAHN-BKK; — Bertelsmann BKK; — Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg; — BIG direkt gesund; — BKK Akzo Nobel -Bayern; — BKK BPW Bergische Achsen KG; — BKK Deutsche Bank AG; — BKK Diakonie; — BKK_DürkoppAdler; — BKK Faber-Castell & Partner; — BKK firmus; — BKK Freudenberg; — BKK Gildemeister-Seidensticker; — BKK Groz-Beckert; — BKK KBA; — KRONES BKK; — BKK MTU; — BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg; — BKK Voralb Heller*Index*Leuze; — BMW BKK; — Daimler BKK; — die Bergische Krankenkasse; — die Schwenninger Krankenkasse; — Heimat Krankenkasse; — Hkk; — IKK Brandenburg und Berlin; — IKK gesund plus; — IKK Nord; — IKK Südwest; — Merck BKK; — Salus BKK; — SBK; — Securvita BKK; — SKD BKK; — Südzucker BKK; — Wieland BKK. Welche Kasse an welchem Fachlos teilnimmt, entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Freischaltung für den Zugang zum Download der Unterlagen erfolgt innerhalb von 48 Std. nach Registrierung. Ein postalischer Versand der Verdingungsunterlagen erfolgt nicht. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZDAKT
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-03 đź“…
Name: Ipsen Pharma GmbH
Postort: MĂĽnchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
— BKK Akzo Nobel -Bayern;
— die Bergische Krankenkasse;
— die Schwenninger Krankenkasse;
— Securvita BKK;
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZDAKT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkĂĽrzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein NachprĂĽfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2020/S 109-264393 (2020-06-04)