Der Auftraggeber beabsichtigt den Bedarf an Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik Warmbad, Am Kurpark 10 in 09429 Wolkenstein/OT Warmbad der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Form eines Rahmenvertrages zu decken. Die Knappschafts-Klinik Warmbad ist eine zertifizierte Rehabilitationsklinik für medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation für Orthopädie und Innere Medizin, die über 166 Zimmer verfügt. Einige Zimmer bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen. Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad. Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-07.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Taxiverkehr
Referenznummer: 2019JBA000006
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bedarf an Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik Warmbad, Am Kurpark 10 in 09429 Wolkenstein/OT Warmbad der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Form eines Rahmenvertrages zu decken.
Die Knappschafts-Klinik Warmbad ist eine zertifizierte Rehabilitationsklinik für medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation für Orthopädie und Innere Medizin, die über 166 Zimmer verfügt. Einige Zimmer bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen.
Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad.
Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bedarf an Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik Warmbad, Am Kurpark 10 in 09429 Wolkenstein/OT Warmbad der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Form eines Rahmenvertrages zu decken.
Die Knappschafts-Klinik Warmbad ist eine zertifizierte Rehabilitationsklinik für medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation für Orthopädie und Innere Medizin, die über 166 Zimmer verfügt. Einige Zimmer bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen.
Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad.
Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Taxiverkehr📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-10 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 007-011358
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag darf nur in Verbindung mit der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) einzureichen.
Der Auftrag darf nur in Verbindung mit der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bedarf an Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik Warmbad, Am Kurpark 10 in 09429 Wolkenstein/OT Warmbad der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Form eines Rahmenvertrages zu decken.
Die Knappschafts-Klinik Warmbad ist eine zertifizierte Rehabilitationsklinik für medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation für Orthopädie und Innere Medizin, die über 166 Zimmer verfügt. Einige Zimmer bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen.
Die Knappschafts-Klinik Warmbad ist eine zertifizierte Rehabilitationsklinik für medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation für Orthopädie und Innere Medizin, die über 166 Zimmer verfügt. Einige Zimmer bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen.
Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad.
Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Der Auftrag darf nur in Verbindung mit der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) einzureichen.
Der Auftrag darf nur in Verbindung mit der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) einzureichen.
Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad. Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad. Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten nach Auftrag. Vergütet werden dabei nur die „Besetzt-Kilometer“ (Fahrten mit Patienten bzw. Begleitpersonen). Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten nach Auftrag. Vergütet werden dabei nur die „Besetzt-Kilometer“ (Fahrten mit Patienten bzw. Begleitpersonen). Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag darf nur in Verbindung mit der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) einzureichen.
Der Auftrag darf nur in Verbindung mit der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 263 StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,…
… im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
… eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz.
D) Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018).
Mindeststandards:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Anlage 08 Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018).
Die Erklärung „Umsatz“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Patientenbeförderung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Patientenbeförderung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung,
— Name des Referenznehmers,
— Auftragswert,
— Erbringungszeitpunkt,
— öffentlicher oder privater Empfänger und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindeststandards:
Jeder Bieter muss mindestens eine geeignete Referenz einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2016 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Versorgung mit elektrischer Energie war bzw. ist.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2016 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Versorgung mit elektrischer Energie war bzw. ist.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Erklärung „Referenzprojekte“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2020/S 007-011358 (2020-01-07)
Ergänzende Angaben (2020-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bedarf an Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik Warmbad, Am Kurpark 10 in 09429 Wolkenstein / OT Warmbad der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Form eines Rahmenvertrages zu decken.
Die Knappschafts-Klinik Warmbad ist eine zertifizierte Rehabilitationsklinik für medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation für Orthopädie und Innere Medizin, die über 166 Zimmer verfügt. Einige Zimmer bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen.
Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad.
Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bedarf an Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik Warmbad, Am Kurpark 10 in 09429 Wolkenstein / OT Warmbad der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Form eines Rahmenvertrages zu decken.
Die Knappschafts-Klinik Warmbad ist eine zertifizierte Rehabilitationsklinik für medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation für Orthopädie und Innere Medizin, die über 166 Zimmer verfügt. Einige Zimmer bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen.
Geplant ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrages über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die Knappschafts-Klinik Warmbad.
Es handelt sich dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bedarf an Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik Warmbad, Am Kurpark 10 in 09429 Wolkenstein / OT Warmbad der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Form eines Rahmenvertrages zu decken.