1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KRH Klinikum Nordstadt
Haltenhoffstraße 41
30167 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie wird am KRH Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Standort KRH Klinikum Nordstadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie wird am KRH Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Standort KRH Klinikum Nordstadt ein neues PCR-Gerät zur Erhöhung der bestehenden Testkapazitäten benötigt.
Hierzu soll ein Großgerät angeschafft werden, welches eine vollautomatisierte Bearbeitung der Proben, beginnend bei der Probenvorbereitung, über die Nukleinsäureaufreinigung, bis hin zur Amplifikation und Detektion mittels Real-Time PCR ermöglicht.
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Geräts sowie die Einweisung und Schulung der Mitarbeiter/-innen. Der Lieferumfang muss alle erforderlichen Kabel, Schläuche, Anschlüsse, sonstige Zubehörteile sowie eine einmalige Ausrüstung mit evtl. benötigtem Spezialwerkzeug enthalten, damit das gelieferte Gerätesystem für den geforderten Zweck optimal betriebsbereit aufgestellt werden kann. Notwendige Software-Updates sind für mindestens 5 Jahre inbegriffen.
Zudem soll zusätzlich zum Gerät eine Startmenge an dazugehörigen Testkits (für 30 000 Tests) angeschafft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG erhält die Option bis zum Ablauf des 31.12.2021 jeweils 30 000 Testingredienzien beim AN zu dem vom AN angebotenen Preis nachzukaufen. Sollte zu...”
Beschreibung der Optionen
Der AG erhält die Option bis zum Ablauf des 31.12.2021 jeweils 30 000 Testingredienzien beim AN zu dem vom AN angebotenen Preis nachzukaufen. Sollte zu diesem Zeitpunkt ein weiterentwickelter oder leistungsfähigerer Test des AN vorliegen, so kann dieser stattdessen geliefert werden.
Sollte sich zum Zeitpunkt der Ausübung der Option aufgrund der Marktlage ein anderer, geringerer Preis, rechtfertigen, behält sich der AG vor, die erforderliche Menge an Testingredienzien anderweitig zu beschaffen. Dem AN wird jedoch die Möglichkeit gegeben, seinen angebotenen Preis in diesem Fall an die Marktpreise anzupassen.
Hinweis: Die Nachkaufoption wird nicht in die Preiswertung mit einbezogen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Einreichen eines aktuellen Nachweises (z. B. Eintragung Berufs- oder Handelsregister), nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Einreichen eines aktuellen Nachweises (z. B. Eintragung Berufs- oder Handelsregister), nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).
Es soll ausschließlich Formblatt F3 verwendet werden.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind 5 Referenzen gefordert, die entsprechend im Referenzblatt zu detaillieren sind.
Es soll ausschließlich das Formblatt F4 verwendet werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-10
12:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMXYYY0
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340📞
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2020/S 197-474281 (2020-10-05)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 197-474281
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE126
Postanschrift: Sandhofer Str. 116
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68305
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6217599191📞
E-Mail: mannheim.verkaufsinnendienst.mv1@roche.com📧
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 854 700 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMXYYYV
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 242-596962 (2020-12-08)