Personelle Gebäudesicherung eines Dienstgebäudes

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die personelle Gebäudesicherung des Dienstgebäudes des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe:
— durchgehender (täglich 0.00-24.00 Uhr) bewaffneter Schutz durch zwei Sicherheitskräfte;
— bewaffneter Schutz durch eine Sicherheitskraft arbeitstäglich von 6.00-18.00 Uhr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
Dienstleistungsvertrag über 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr gem. VSVgV.1 968 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 968 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Postanschrift: Brauerstraße 30
Postleitzahl: 76135
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: beschaffung@gba.bund.de 📧
Telefon: +49 7218191-5012 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-384517
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der eVergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der eVergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge dieser Plattform. Alles Informationen stehen auf www.evergabe-online.info.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die personelle Gebäudesicherung des Dienstgebäudes des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe:
— durchgehender (täglich 0.00-24.00 Uhr) bewaffneter Schutz durch zwei Sicherheitskräfte;
— bewaffneter Schutz durch eine Sicherheitskraft arbeitstäglich von 6.00-18.00 Uhr.
Menge oder Umfang:
Dienstleistungsvertrag über 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr gem. VSVgV.
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um 1 Jahr möglich
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 5330/2 E SH IV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ernst-Frey-Straße 9
76135 Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2021-08-01 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerb- oder Handelsregister;
— Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Gewerbordnung;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bewerbers (Anlage 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung hinsichtlich eingesetzten Personals;
— Eigenerklärung zu § 28 Waffengesetz;
— Antikorruptionsklausel und Scientology-Schutzklausel (Anlage 2);
— Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen (Anlage 4);
— Erklärung zum Datenschutz (Anlage 5);
— Zertifizierung Qualitätsmanagement (ISO 9002) oder gleichwertig;
— Zertifizierung Sicherheitsdienstleister (ISO 77200) oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: vgl. §§ 12, 13 Zusätzliche Vertragsbedingungen des GBA
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertung der Kriterien des Eignungsverzeichnisses (Anlage 9).
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungsstelle
Frau Linsenbolz

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 157-384517 (2020-08-11)