Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Warnow II“ mit ca. 1,9 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) bzw. 3,4 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV...”
Name
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Warnow II“ mit ca. 1,9 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) bzw. 3,4 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027).
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Landkreis Rostock🏙️
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Eisenbahnstrecken Rostock Hbf – Warnemünde, Rostock Hbf – Schwaan/Laage – Güstrow, Wismar – Rostock – Tessin, Rostock Hbf – Graal-Müritz/Ribnitz-Damgarten.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:
Verkehrsangebote in Elektrotraktion (E-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2024...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:
Verkehrsangebote in Elektrotraktion (E-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) auf der S-Bahn Rostock mit den Linien S1 Rostock Hbf – Warnemünde, S2 Warnemünde – Schwaan – Güstrow und S3 Warnemünde – Laage – Güstrow, Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten; Leistungsumfang ca. 1,9 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 15 Fahrplanjahren.
Verkehrsangebote in Hybridtraktion (Einsatz elektrischer Batterie-Hybridfahrzeuge, H-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027) im Rostocker Umland mit den Linien RB11 Wismar – Rostock – Tessin und RB12 Bad Doberan – Rostock – Graal-Müritz; Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten, Leistungsumfang ca. 1,5 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 13 Fahrplanjahren.
Die Leistungserbringung endet für beide Netzteile E-Netz und H-Netz einheitlich zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2039.
Die Planung der Fahrzeuganforderungen stellt auf Fahrzeugparks mit 55 cm bis 60 cm - Einstiegshöhe ab, für das E-Netz auf einen Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeugpark und für das H-Netz auf einen Neufahrzeugpark. Der Aufgabenträger bietet an, das Risiko der Wiederverwendung von Neufahrzeugen nach Ablauf des zu vergebenden Verkehrsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen und eine Wiedereinsatzgarantie auszusprechen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-15 📅
Datum des Endes: 2039-12-10 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vor, in dem er ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. Darüber hinaus ist es erwünscht, aber nicht erforderlich, dass der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vorlegt.
Zudem hat der Bieter zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung mit seinem Angebot eine Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen. Darüber hinaus hat er eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder eine zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG einzureichen. Sofern er zum Zeitpunkt des Angebots über keine dieser Genehmigungen bzw. Bescheinigungen verfügt, hat er eine Darstellung vorzulegen, aus der sich ergibt, wie er eine der beiden genannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangen wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Aufgabenträgers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Aufgabenträgers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Bieter hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich der SPNV-Leistungen i. H. v. 25 Mio. EUR im letzten vor der Abgabe Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahr und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. Eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahr,
2. Den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterung steil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
3. Ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht,
4. Ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
“Fortführung der obigen Aufzählung (nicht als Mindeststandards zu verstehen):
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters...”
Fortführung der obigen Aufzählung (nicht als Mindeststandards zu verstehen):
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
— sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB,
— Eigenkapital zu Buchwerten,
— Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
— Den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr,
— Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
— Eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
Eignungsleihe:
Verweist der Bieter hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesem Fall die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Bieter. Nähere Einzelheiten für diesen Fall enthalten die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich sind.
Der Bieter legt zur Beurteilung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
— Referenzen über die von ihm in den Jahren 2018, 2019 und 2020 erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorzulegen. Diese Leistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2018 erbracht wurden, nicht jedoch früher als 2014 erbracht wurden. Die genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des jeweiligen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden.
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2014 bis 2020 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht.
Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der Erbringung der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Falle eines Betreiberwechsels hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen dem Betriebspersonal des bisherigen Betreibers...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Falle eines Betreiberwechsels hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen dem Betriebspersonal des bisherigen Betreibers gemäß § 131 Abs. 3 GWB die Rechte zu gewähren, auf die es Anspruch hätte, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB erfolgt wäre. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben sich mit der Abgabe des Angebots nach Maßgabe von § 9 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu bestimmten Mindestarbeitsbedingungen zu verpflichten. Für diese Erklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 162-393263
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Schwerin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.”
“1. Die Vergabeunterlagen werden in der Fassung, die sie zu Beginn des Vergabeverfahrens haben, auf der unter Ziff. I.3) genannten Internetseite zur...”
1. Die Vergabeunterlagen werden in der Fassung, die sie zu Beginn des Vergabeverfahrens haben, auf der unter Ziff. I.3) genannten Internetseite zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 3 VgV unterliegen. Die vertraulichen Dokumente und eventuelle Antworten auf Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle den Unternehmen, die nach § 9 Abs. 3 VgV eine Registrierung vorgenommen haben. Bewerber, die sich zunächst nicht registrieren möchten, sind in der Pflicht, die vertraulichen Dokumente, Antworten auf etwaige Rückfragen sowie eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle unaufgefordert per E-Mail (Adresse unter Ziff. I.1)) abzufordern bzw. zu erfragen. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung und Anmeldung im Vergabeportal erforderlich.
2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind mit dem Angebot entsprechende Eigenerklärungen des Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Service personal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Nachauftragnehmer zu übertragen, so hat er den/die Nachauftragnehmers in seinem Angebot zu benennen. In diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Nachunternehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den/die Nachunternehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Nachunternehmer beschränken.
5. zu Punkt IV.2.1.): Die angegebene Vorinformation unter Punkt IV.2.1) korrigiert die Vorinformation unter dem Az. 2018/S 250-577380 vom 29.12.2018.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38561738110📞
E-Mail: abst@abst-mv.de📧
Fax: +49 38561738120 📠
URL: http://www.abst-mv.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 247-612693 (2020-12-15)
Ergänzende Angaben (2021-01-15)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 247-612693
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-04-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-21 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-04-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-21 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2021/S 013-028707 (2021-01-15)
Ergänzende Angaben (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Warnow II“ mit ca. 1,9 Mio. Zugkm p. a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) bzw. 3,4 Mio. Zugkm p. a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027).
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-21 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-25 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-05-21 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-25 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2021/S 065-168323 (2021-03-30)
Ergänzende Angaben (2021-05-26)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-06-25 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2021-07-16 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-06-25 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2021-07-16 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2021/S 103-272126 (2021-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch...”
Name
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Mehr anzeigen
Kontaktperson: VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II
2020/S 247-612693”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Eisenbahnstrecken Rostock Hbf - Warnemünde, Rostock Hbf - Schwaan/Laage - Güstrow, Wismar - Rostock - Tessin, Rostock Hbf - Graal-Müritz/Ribnitz-Damgarten.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte gelangt:
Verkehrsangebote in Elektrotraktion (E-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2024...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte gelangt:
Verkehrsangebote in Elektrotraktion (E-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) auf der S-Bahn Rostock mit den Linien S1 Rostock Hbf – Warnemünde, S2 Warnemünde – Schwaan – Güstrow und S3 Warnemünde – Laage – Güstrow, Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten; Leistungsumfang ca. 1,9 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 15 Fahrplanjahren.
Verkehrsangebote in Hybridtraktion (Einsatz elektrischer Batterie-Hybridfahrzeuge, H-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027) im Rostocker Umland mit den Linien RB11 Wismar – Rostock – Tessin und RB12 Bad Doberan – Rostock – Graal-Müritz; Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten, Leistungsumfang ca. 1,5 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 13 Fahrplanjahren.
Die Leistungserbringung endet für beide Netzteile E-Netz und H-Netz einheitlich zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2039.
Die Planung der Fahrzeuganforderungen stellt auf Fahrzeugparks mit 55 cm bis 60 cm - Einstiegshöhe ab, für das E-Netz auf einen Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeugpark und für das H-Netz auf einen Neufahrzeugpark. Der Aufgabenträger bietet an, das Risiko der Wiederverwendung von Neufahrzeugen nach Ablauf des zu vergebenden Verkehrsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen und eine Wiedereinsatzgarantie auszusprechen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität mit zusätzlicher Kapazität Sitzplätze E-Netz/H-Netz, zusätzliche fahrgastrelevante Fahrzeugausstattungsmerkmale E-Netz/H-Netz, zusätzliche...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Qualität mit zusätzlicher Kapazität Sitzplätze E-Netz/H-Netz, zusätzliche fahrgastrelevante Fahrzeugausstattungsmerkmale E-Netz/H-Netz, zusätzliche Fahrzeuge E-Netz, verbindliche Garantie der ersten täglichen Zugfahrten, höhere Prüfdienstquote Linie S1 Rostock, Angebot höherer garantierter Zufriedenheitswerte in der jährlichen Kundenzufriedenheitsanalyse (Hinweis: Über alle Zuschlagskriterien - betreffend die Qualität und die über die Vertragslaufzeit hochgerechten Angebotspreise - wurde ein fiktiver Wertungsgesamtpreis ermittelt. Die Angabe von Gewichtungen erfolgt insoweit hilfsweise.)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Nähere Einzelheiten sind den letztverbindlichen Vergabeunterlagen zu...”
Beschreibung der Optionen
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Nähere Einzelheiten sind den letztverbindlichen Vergabeunterlagen zu entnehmen, die mit Zuschlag Vertragsbestandteil werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den...”
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Auf die Angabe der tatsächlichen Auftragswerte wird zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen teilnehmender Bieter verzichtet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 247-612693
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Regio AG, Regio Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3312356850📞
Fax: +49 3312656819 📠
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Quelle: OJS 2022/S 042-109755 (2022-02-24)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die...”
Name
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ergänzung Verkehrsvertrag Warnow II - zusätzliche Verkehrsangebote im E-Netz
Kurze Beschreibung:
“Im bestehenden Verkehrsvertrag Warnow II werden Mehrleistungen für mit der S-Bahn Rostock verknüpfte Verkehrsangebote benötigt. Dies betrifft die S-Bahn...”
Kurze Beschreibung
Im bestehenden Verkehrsvertrag Warnow II werden Mehrleistungen für mit der S-Bahn Rostock verknüpfte Verkehrsangebote benötigt. Dies betrifft die S-Bahn Rostock auf der S2 Rostock - Güstrow sowie die dauerhaft benötigte Linie RB50 Rostock - Güstrow - Neustrelitz. Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist eine beabsichtigte Ergänzung des Verkehrsvertrags Warnow II für die Leistungen im E-Netz (Laufzeit 12/2024 - 12/2039).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Vertragsergänzung soll einerseits ab Betriebsaufnahme am 15.12.2024 die S2 Warnemünde - Güstrow (über Schwaan) auf dem Streckenabschnitt Rostock -...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Vertragsergänzung soll einerseits ab Betriebsaufnahme am 15.12.2024 die S2 Warnemünde - Güstrow (über Schwaan) auf dem Streckenabschnitt Rostock - Güstrow mit Expressfahrten montags bis freitags als Linie S2X verdichtet werden. Andererseits soll die Linie RB50 Rostock - Güstrow - Neustrelitz bedient werden, die korrespondierend zum Verkehrsvertrag Nord-Süd (NOS) Angebotslücken schließt, um zwischen Rostock und Neustrelitz SPNV-Angebote dauerhaft im Stundentakt anbieten zu können. Der Leistungsumfang der Mehrleistungen beträgt für die Linien RB50 und S2X pro Jahresfahrplan ca. 750.000 Zugkm. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung des Verkehrsangebots auf der S-Bahn Rostock im Rahmen des Modellprojektes MIRROR des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie zur Bewältigung der deutlich steigenden Verkehrsnachfrage (u.a. durch Einführung Deutschlandticket ab 05/2023) auf dieser Teilstrecke der Relation Berlin – Rostock. Die in Rede stehenden Mehrleistungen können mit vertraglich vorhandenen Ressourcen des 2021/22 ausgeschriebenen Verkehrsvertrags Warnow II erbracht werden.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Bei der beabsichtigten Auftragsergänzung handelt es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB. Denn der Verkehrsvertrag...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Bei der beabsichtigten Auftragsergänzung handelt es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB. Denn der Verkehrsvertrag Warnow II unterscheidet sich nach der beabsichtigten Vertragsänderung nicht erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag. Die Bestellung der unter Ziffer II.2.4) ausgewiesenen Mehrleistungen ist im Verkehrsvertrag angelegt. Die im Vertrag definierten Mehrleistungsparameter werden eingehalten, insbesondere sind Fahrzeugressourcen für Elektrotriebwagen sowie wesentliche Teile der Personalressourcen gleichermaßen vorhanden und vom Netzmittelpunkt Rostock aus einsetzbar. Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der definierten Einsatzstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern. Das zusätzliche Zugkilomtervolumen von bis zu 750.000 Zugkm p.a. ist zur Beurteilung der Leistungserweiterung nicht maßgebend, da im Bereich der S-Bahn Rostock nur sehr niedrige Laufleistungen pro Fahrzeug erreicht werden. Die zwei auf der RB50 einzusetzenden Fahrzeuge mit höheren Laufleistungen sind aufgrund der Anforderungen an Hanse Sail, Großveranstaltungen und Doppeltraktionsbedarf bereits ohne die Linie RB50 ganzjährig im Verkehrsvertrag Warnow II vorzuhalten. Auch die in § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB enthaltenen Regelbeispiele für wesentliche Vertragsänderungen werden durch die hier beabsichtigte Änderung nicht erfüllt. Falls diese Einschätzung des Auftraggebers nicht zutreffen und die beabsichtigte Auftragsänderung als wesentlich zu qualifizieren sein sollte, wäre diese nach § 132 Abs. 2 GWB aus folgendem Grund ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig:
Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ist eine Vertragsänderung zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Aufgrund der vom Bund gesetzlich vorgegebenen Einführung des Deutschlandtickets besteht für das Teilnetz unmittelbarer Handlungsbedarf, die Kapazitäten dauerhaft zu erhöhen. Auf der Strecke zwischen Rostock und Neustrelitz ist eine bessere Verteilung der stark angestiegenen Verkehrsnachfrage auf unterschiedliche Zuglagen nur mit Mehrleistungen der RB50 im Verkehrsvertrag Warnow II erreichbar, weil der infrastrukturseitige Ausbauzustand zugbezogene Kapazitätserhöhungen in anderen Verkehrsverträgen auch in der Ausbauplanung kommender Vertragsjahre begrenzt ist. Weiterhin werden zusätzliche Anschlussbeziehungen in Güstrow, Waren(Müritz) und Neustrelitz geschaffen. Es ist ohne diese Maßnahme zu erwarten, dass die Fahrgastnachfrage kommender Jahre nicht befriedigt werden kann.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 042-109755
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte...”
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Die VMV ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß § 132 Abs. 1 GWB, jedenfalls aber nach den §§ 132
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a) GWB sowie 132 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen."
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Quelle: OJS 2023/S 155-495961 (2023-08-09)