Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Teilnetz Ostseeküste II

Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpomme

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II" (Rostock — Stralsund — Rügen/Züssow) ab 12/2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-31 Auftragsbekanntmachung
2021-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-05-15 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II" (Rostock — Stralsund — Rügen/Züssow) ab 12/2021.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vmv-mbh.de 🌏
E-Mail: vergabe@vmv-mbh.de 📧
Telefon: +49 38559087-0 📞
Fax: +49 38559087-45 📠
URL der Dokumente: http://www.daisikomm.de/verfahren/D57566 🌏
URL der Teilnahme: http://www.daisikomm.de/verfahren/D57566 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2034-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-367982
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 062-149185
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Betriebsaufnahmezeitpunkt für das Teilnetz „Ostseeküste II" ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2022, 1. Betriebstag 12.12.2021, vorgesehen. Als Betriebsendzeitpunkt ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2035, letzter Betriebstag vsl. 9.12.2034, vorgesehen.
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Zur Vergabe im Teilnetz sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:
Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II" (Rostock — Stralsund — Rügen/Züssow) mit ca. 1,8 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum 12/2021 bis 12/2034 (13 Jahresfahrplanperioden).
RE9 Rostock Hbf — Stralsund Hbf — Sassnitz/Ostseebad Binz (2-h-Grundtakt Rostock — Stralsund Hbf, weitgehende Taktverdichtung Insel Rügen zum 1-h-Takt).
RE10 Rostock Hbf — Stralsund Hbf — Züssow, die den 2-h-Grundtakt Rostock — Stralsund der RE9 bzw. den 2-h-Takt der RE3 Stralsund — Pasewalk (-Berlin) bis Züssow zum 1-h-Takt verdichtet
Fahrzeuge:
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der vom derzeitigen Auftragnehmer beschaffte Fahrzeugpark bestehend aus sieben Fahrzeugen vom Typ Desiro ML des Herstellers Siemens einzusetzen.
Die Fahrzeuge wurden als dreiteilige Elektrotriebzüge erstmals in 2020 zugelassen. Der Umbau der Fahrzeuge zu vierteiligen Elektrotriebzügen erfolgt in den Jahren 2020 und 2021. Das Alter der Fahrzeuge beträgt zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme weniger als 2 Jahre.
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Die vorstehend genannten Fahrzeuge sind zwingend für die Erbringung der geschuldeten Verkehrsleistungen einzusetzen. Hierzu muss der künftige Auftragnehmer für die Dauer des Verkehrsvertrages in einen zwischen dem derzeitigen Betreiber ODEG — Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und dem Leasinggeber Alphta Trains OSK S.à.r.l. abgeschlossenen Leasingvertrag (der „Nutzungsvertrag“) eintreten. Zugleich ist der künftige Auftragnehmer verpflichtet, eine dreiseitige Vereinbarung zwischen ihm, dem Land und dem Leasinggeber abzuschließen, mit der der durchgehende Einsatz der Fahrzeuge bis zum Dezember 2034 für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des hiesigen Verkehrsvertrags sichergestellt wird.
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Lose:
Eine Losbildung (Teillose) ist gemäß der Angabe zu Losen unter Ziffer II.1.6) nicht vorgesehen.
Laufzeit:
Die Laufzeit des Vertragswerks für das Teilnetz „Ostseeküste II" wird bei 13 Jahren liegen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vor, in dem er ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. Darüber hinaus ist es erwünscht, aber nicht erforderlich, dass der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vorlegt.
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Zudem hat der Bieter zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung mit seinem Angebot eine Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen. Darüber hinaus hat er eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder eine zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG einzureichen. Sofern er zum Zeitpunkt des Angebots über keine dieser Genehmigungen bzw. Bescheinigungen verfügt, hat er eine Darstellung vorzulegen, aus der sich ergibt, wie er eine der beiden genannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangen wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Aufgabenträgers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Der Bieter hat zur Beurteilung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich der SPNV-Leistungen i. H. v. 25 Mio. EUR im letzten vor der Abgabe Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahr und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
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Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
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Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. Eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahr,
2. Den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterung steil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
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3. Ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht,
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4. Ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Mindeststandards:
Fortführung der obigen Aufzählung (nicht als Mindeststandards zu verstehen):
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
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In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
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— sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
— Eigenkapital zu Buchwerten;
— Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
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Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
— Den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr.
— Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
— Eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
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Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich sind.
Der Bieter legt zur Beurteilung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
— Referenzen über die von ihm in den Jahren 2018, 2019 und 2020 erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorzulegen. Diese Leistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2018 erbracht wurden, nicht jedoch früher als 2014 erbracht wurden. Die genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des jeweiligen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden.
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Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2014 bis 2020 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht.
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Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der Erbringung der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Falle eines Betreiberwechsels hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen dem Betriebspersonal des bisherigen Betreibers gemäß § 131 Abs. 3 GWB die Rechte zu gewähren, auf die es Anspruch hätte, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB erfolgt wäre.
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Die Bieter haben sich mit der Abgabe des Angebots nach Maßgabe von § 9 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu bestimmten Mindestarbeitsbedingungen zu verpflichten. Für diese Erklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Schwerin
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: VMV — Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Internetadresse: www.vmv-mbh.de 🌏
Dokumente URL: www.daisikomm.de/verfahren/D57566 🌏
URL der Teilnahme: www.daisikomm.de/verfahren/D57566 🌏
URL der Dokumente: www.daisikomm.de/verfahren/D57566 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden in der Fassung, die sie zu Beginn des Vergabeverfahrens haben, auf der unter Ziff. I.3) genannten Internetseite zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 3 VgV unterliegen. Die vertraulichen Dokumente und eventuelle Antworten auf Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle den Unternehmen, die nach § 9 Abs. 3 VgV eine Registrierung vorgenommen haben. Bewerber, die sich zunächst nicht registrieren möchten, sind in der Pflicht, die vertraulichen Dokumente, Antworten auf etwaige Rückfragen sowie eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle unaufgefordert per E-Mail (Adresse unter Ziff. I.1)) abzufordern bzw. zu erfragen. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung und Anmeldung im Vergabeportal erforderlich.
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2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, sind mit dem Angebot entsprechende Eigenerklärungen des Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
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3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Service personal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Nachauftragnehmer zu übertragen, so hat er den/die Nachauftragnehmers in seinem Angebot zu benennen. In diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Nachunternehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den/die Nachunternehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Nachunternehmer beschränken.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 38561738110 📞
E-Mail: abst@abst-mv.de 📧
Fax: +49 38561738120 📠
Internetadresse: http://www.abst-mv.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 150-367982 (2020-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastrukturder DB Netz AG und der DB Station & Service AG, Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II“ (Rostock – Stralsund – Rügen / Züssow) ab 12/2021.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-151975
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 150-367982
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatthier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II“ (Rostock – Stralsund – Rügen / Züssow) mit ca. 1,8 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum 12/2021 bis 12/2034 (13 Jahresfahrplanperioden).
RE 9 Rostock Hbf – Stralsund Hbf – Sassnitz / Ostseebad Binz (2-h-Grundtakt Rostock – Stralsund Hbf, weitgehende Taktverdichtung Insel Rügen zum 1-h-Takt).
RE10 Rostock Hbf – Stralsund Hbf – Züssow, die den 2-h-Grundtakt Rostock – Stralsund der RE9 bzw. den 2-h-Takt der RE3 Stralsund – Pasewalk (-Berlin) bis Züssow zum 1-h-Takt verdichtet.
Die Laufzeit des Vertragswerks für das Teilnetz „Ostseeküste II“ wird bei 13 Jahren liegen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsstabilität, Fahrgastinformationen, Sicherheitskonzept, Marketing- und Kundenbindungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Name: ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Bahnhof 1
Postort: Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30514888888 📞
E-Mail: info@odeg.de 📧
Land: Ludwigslust-Parchim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 060-151975 (2021-03-23)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im bestehenden Verkehrsvertrag Ostseeküste II werden dauerhaft Mehrleistungen benötigt, insbesondere soll die Linie RE10 Rostock – Züssow über den bisherigen Endpunkt Züssow hinaus bis Pasewalk verlängert werden. Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist eine beabsichtigte Änderung des Verkehrsvertrags Ostseeküste II.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 096-299929
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 060-151975
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Die VMV ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß § 132 Abs. 1 GWB, jedenfalls aber nach den §§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a) GWB sowie 132 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. 2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Vertragsänderung soll einerseits ab 10.12.2023 eine Leistungsausweitung der RE10 auf dem Streckenabschnitt Züssow – Pasewalk im Umfang von ca. 400.000 Zugkm p.a. erfolgen, um die erwartete deutlich steigende Verkehrsnachfrage (u.a. durch Einführung Deutschlandticket ab 05/2023) dauerhaft bewältigen zu können. Dafür werden andererseits zwei zusätzliche Fahrzeuge gleicher Bauart nachbeschafft. Die Mehrleistungen auf dem Streckenabschnitt Züssow – Pasewalk der Linie RE10 können nur mit einem wie vorgesehen erweiterten Fahrzeugpark erbracht werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen sollen dazu dienen, die Beförderungskapazitäten im Teilnetz Ostseeküste II für die Vertragsperiode bis 12/2034 abzusichern und die Betriebsstabilität und Reservevorhaltung zu verbessern.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-09 📅
Telefon: +49 30814077101 📞
Land: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Die VMV ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß § 132 Abs. 1 GWB, jedenfalls aber nach den §§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a) GWB sowie 132 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist.
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Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen."
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Quelle: OJS 2023/S 096-299929 (2023-05-15)