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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 30 %.
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet wurden. Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Planungen für öffentliche Gebäude mit Besucherverkehr,
— Planungen in denkmalgeschützten Gebäuden (mind. 1 Referenz). Falls hierzu mindestens eine Referenz vorgelegt wird, erfolgt die Wertung mit max. 2 zusätzlichen Wertungspunkt unabhängig von der Anzahl weiterer spezifischer Referenzen,
— Die geplanten Leistungen wurden durch Fördermittel finanziert (mind. 1 Referenz). Falls hierzu mindestens eine Referenz vorgelegt wird, erfolgt die Wertung mit max. 1 zusätzlichen Wertungspunkt, unabhängig von der Anzahl weiterer spezifischer Referenzen,
— In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden.
Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
Wichtung 30 %
— 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte >= 3 Stück,
— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück,
— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück,
— 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück.
Mögliche Zusatzpunkte:
— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte mit Planung in denkmalgeschützten Gebäuden (mind. 1 Referenz) >= 1 Stück,
— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte das geplanten Leistungen durch Fördermittel finanziert (mind. 1 Referenz) wurden >= 1 Stück.
Insgesamt zu erreichende Gesamtpunkte-Referenzen: 6 Punkte
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 15 %
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 15 %
— 3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück,
— 2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück,
— 1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück,
— 0 Punkte: Referenzbestätigung = 0 Stück.
Mögliche Zusatzpunkte:
— 2 Punkte: Referenzbestätigung — Planung in denkmalgeschützten Gebäuden (mind. 1 Referenz) >= 1 Stück,
— 1 Punkte: Referenzbestätigung das geplanten Leistungen durch Fördermittel finanziert (mind. 1 Referenz) wurden. >= 1 Stück.
Insgesamt zu erreichende Gesamtpunkte-Referenbestätigung: 6 Punkte
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der Mitglieder gewertet.
— Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV
Wichtung 20 %
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z. B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können.
Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
Wichtung: 20 %
3 Punkte: Fachingenieure >= 3
2 Punkte: Fachingenieure = 2
1 Punkte: Fachingenieure = 1
0 Punkte: Fachingenieure < 0
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
— verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016.
Wichtung 15 %
— 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 2 NU/EL,
— 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL,
— 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL,
— 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 3 NU/EL.
Die geforderten Erklärungen sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.