Der Auftraggeber benötigt Leistungen zur Pflege, Weiterentwicklung und Support der eJustice-Basisdienste. Diese Individualsoftware besteht aus den Teilen eKP und eIP. Die eKP stellt für die jeweilige Landesjustizverwaltung dabei eine zentrale Infrastrukturkomponente dar, mit der die im Bundesland gewünschten Kommunikationsszenarien realisiert werden können. Die eKP besteht aus wiederverwendbaren Services und Prozessen und einem serviceorientierten Ansatz. Das elektronische Integrationsportal (eIP) vereint die elektronische Akte, den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aufgabenverwaltung (Aktenbock), justizielle Fachverfahren und Schreibwerke in einer einheitlichen Benutzeroberfläche. eIP ermöglicht so das ergonomische Zusammenspiel der einzelnen Komponenten sowie eine elektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung und bietet darüber hinaus die Integration von Webdiensten, MS-Office Anwendungen und einem Strukturierungswerkzeug.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von System- und Anwendersoftware
Referenznummer: 2020000134
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt Leistungen zur Pflege, Weiterentwicklung und Support der eJustice-Basisdienste. Diese Individualsoftware besteht aus den Teilen eKP und eIP.
Die eKP stellt für die jeweilige Landesjustizverwaltung dabei eine zentrale Infrastrukturkomponente dar, mit der die im Bundesland gewünschten Kommunikationsszenarien realisiert werden können. Die eKP besteht aus wiederverwendbaren Services und Prozessen und einem serviceorientierten Ansatz.
Das elektronische Integrationsportal (eIP) vereint die elektronische Akte, den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aufgabenverwaltung (Aktenbock), justizielle Fachverfahren und Schreibwerke in einer einheitlichen Benutzeroberfläche. eIP ermöglicht so das ergonomische Zusammenspiel der einzelnen Komponenten sowie eine elektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung und bietet darüber hinaus die Integration von Webdiensten, MS-Office Anwendungen und einem Strukturierungswerkzeug.
Der Auftraggeber benötigt Leistungen zur Pflege, Weiterentwicklung und Support der eJustice-Basisdienste. Diese Individualsoftware besteht aus den Teilen eKP und eIP.
Die eKP stellt für die jeweilige Landesjustizverwaltung dabei eine zentrale Infrastrukturkomponente dar, mit der die im Bundesland gewünschten Kommunikationsszenarien realisiert werden können. Die eKP besteht aus wiederverwendbaren Services und Prozessen und einem serviceorientierten Ansatz.
Das elektronische Integrationsportal (eIP) vereint die elektronische Akte, den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aufgabenverwaltung (Aktenbock), justizielle Fachverfahren und Schreibwerke in einer einheitlichen Benutzeroberfläche. eIP ermöglicht so das ergonomische Zusammenspiel der einzelnen Komponenten sowie eine elektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung und bietet darüber hinaus die Integration von Webdiensten, MS-Office Anwendungen und einem Strukturierungswerkzeug.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-03 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 106-257056
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 244-424829
ABl. S-Ausgabe: 106
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt Leistungen zur Pflege, Weiterentwicklung und Support der eJustice-Basisdienste. Diese Individualsoftware besteht aus den Teilen eKP und eIP.
Die eKP stellt für die jeweilige Landesjustizverwaltung dabei eine zentrale Infrastrukturkomponente dar, mit der die im Bundesland gewünschten Kommunikationsszenarien realisiert werden können. Die eKP besteht aus wiederverwendbaren Services und Prozessen und einem serviceorientierten Ansatz.
Die eKP stellt für die jeweilige Landesjustizverwaltung dabei eine zentrale Infrastrukturkomponente dar, mit der die im Bundesland gewünschten Kommunikationsszenarien realisiert werden können. Die eKP besteht aus wiederverwendbaren Services und Prozessen und einem serviceorientierten Ansatz.
Das elektronische Integrationsportal (eIP) vereint die elektronische Akte, den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aufgabenverwaltung (Aktenbock), justizielle Fachverfahren und Schreibwerke in einer einheitlichen Benutzeroberfläche. eIP ermöglicht so das ergonomische Zusammenspiel der einzelnen Komponenten sowie eine elektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung und bietet darüber hinaus die Integration von Webdiensten, MS-Office Anwendungen und einem Strukturierungswerkzeug.
Das elektronische Integrationsportal (eIP) vereint die elektronische Akte, den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aufgabenverwaltung (Aktenbock), justizielle Fachverfahren und Schreibwerke in einer einheitlichen Benutzeroberfläche. eIP ermöglicht so das ergonomische Zusammenspiel der einzelnen Komponenten sowie eine elektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung und bietet darüber hinaus die Integration von Webdiensten, MS-Office Anwendungen und einem Strukturierungswerkzeug.
Beschreibung der Optionen:
Optionaler Preis: Mehrkosten, die auf die mtl. Pflege aufgeschlagen werden müssten, falls die beschriebenen Oracle-Lizenzen nicht/nicht mehr beigestellt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
— Kriterien mit [A] müssen erfüllt/beantwortet werden;
— Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen;
— Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben:
K1.1: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.2: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
— Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden.
— Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
— Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
— Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
— Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
— Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
4. Projektbezogene Eignungskriterien:
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware inkl. deren Support gegenüber dem Auftraggeber, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 10 Mio. Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware inkl. deren Support gegenüber dem Auftraggeber, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 10 Mio. Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware inkl. deren Support gegenüber dem Auftraggeber, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware inkl. deren Support gegenüber dem Auftraggeber, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
K4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Mindeststandards:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
— Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden.
— Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
— Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
— Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
— Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
— Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
— Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
— Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
K4.5: [B] | 350 Punkte | Beschreiben Sie in welchem Umfang Ihr Unternehmen Erfahrung im Einsatz folgender Technologien und Umgebungen gesammelt hat: Betriebs- und Serversysteme, Terminalserverumgebung, Virtualisierung von Betriebssystemen im Serverumfeld, Komplexen Datenbanken (auch geclustert), Middleware-Plattformen (auch geclustert), Java Swing, komplexe Datenbanken, Containertechnologie, Ergonomie und Barrierefreiheit.
K4.5: [B] | 350 Punkte | Beschreiben Sie in welchem Umfang Ihr Unternehmen Erfahrung im Einsatz folgender Technologien und Umgebungen gesammelt hat: Betriebs- und Serversysteme, Terminalserverumgebung, Virtualisierung von Betriebssystemen im Serverumfeld, Komplexen Datenbanken (auch geclustert), Middleware-Plattformen (auch geclustert), Java Swing, komplexe Datenbanken, Containertechnologie, Ergonomie und Barrierefreiheit.
Gehen Sie bei der Middleware auf Hauptbestandteile ein wie J2EE-Applicationserver, Enterprise Service Bus, Absicherung von Webservices, Registrierung von Webservices. Beziehen Sie sich bei allen Ihren Angaben konkret auf Produkte von Anbietern mit Angabe des Produktnamens und der Version. Gefordert ist eine konkrete und nachvollziehbare Kurzdarstellung der gelösten Aufgaben unter Einbeziehung der genannten Technologien.
Gehen Sie bei der Middleware auf Hauptbestandteile ein wie J2EE-Applicationserver, Enterprise Service Bus, Absicherung von Webservices, Registrierung von Webservices. Beziehen Sie sich bei allen Ihren Angaben konkret auf Produkte von Anbietern mit Angabe des Produktnamens und der Version. Gefordert ist eine konkrete und nachvollziehbare Kurzdarstellung der gelösten Aufgaben unter Einbeziehung der genannten Technologien.
K4.6: [B] | 400 Punkte | Vorlage von 3 vergleichbaren Projektreferenzen, bei denen im Rahmen eines Softwarepflege- und Entwicklungsprojektes folgende Anforderungen berücksichtigt wurden:
a) Sicherheit,
b) Grundschutz nach BSI,
c) Betrieb der Software in einem BSI-zertifizierten Rechenzentrum,
d) JAVA-Entwicklung im Bereich Client-Server-Technologie,
e) Einsatz von Containertechnologie,
f) automatisiertes Testen,
g) serviceorientierte Technologien,
h) Business Continuity Management,
i) Darstellung des Umfangs der Supportleistungen.
Erwartet werden aktuelle Projektreferenzen (Projektende nicht vor 2016), die eine mindestens zweijährige Vertragslaufzeit und ein möglichst vergleichbares Mengengerüst sowie einen mit den Anforderungen der ausschreibenden Stelle vergleichbaren Grad der Integration (z. B. Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen, Standard-Office-Produkten, Dokumentenmanagementsystemen und Archiven) aufweisen.
Erwartet werden aktuelle Projektreferenzen (Projektende nicht vor 2016), die eine mindestens zweijährige Vertragslaufzeit und ein möglichst vergleichbares Mengengerüst sowie einen mit den Anforderungen der ausschreibenden Stelle vergleichbaren Grad der Integration (z. B. Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen, Standard-Office-Produkten, Dokumentenmanagementsystemen und Archiven) aufweisen.
K4.7: [B] | 250 Punkte | Beschreiben Sie ein Referenzprojekt aus den letzten 6 Jahren, in dem Ihr Unternehmen die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware von einem vorherigen Dienstleister übernommen hat (Transition). Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: Planung und Durchführung, Komplexität der Individualsoftware (Lines of Code, Schnittstellen, sonstige Zusammenarbeit mit Umsystemen o. ä.). Kam der Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung?
K4.7: [B] | 250 Punkte | Beschreiben Sie ein Referenzprojekt aus den letzten 6 Jahren, in dem Ihr Unternehmen die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware von einem vorherigen Dienstleister übernommen hat (Transition). Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: Planung und Durchführung, Komplexität der Individualsoftware (Lines of Code, Schnittstellen, sonstige Zusammenarbeit mit Umsystemen o. ä.). Kam der Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung?
K4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
K4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
K4.9: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen 3Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig waren.
K4.10: [I] Beschreiben Sie, nach welchen Methoden in Ihrem Unternehmen Pflege- und Weiterentwicklungsleistungen von Individualsoftware vorgegangen wird?
K4.11: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum Qualitätsmanagement (z. B. ISO 9001 oder gleichwertig) in der Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
Mindeststandards:
K4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
K4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.
K4.11: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum Qualitätsmanagement (z. B. ISO 9001 oder gleichwertig) in der Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt.
Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten 4 Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.6] die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.5] die höhere Punktzahl erreicht hat.
iii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.7] die höhere Punktzahl erreicht hat.
iv)Es entscheidet das Los.
Die Bewertung der Bewertungskriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten, die umfassende Erfüllung wird mit maximal 5 Punkten bewertet.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Vertragsgegenstand ist sehr komplex. Die Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem müssen die Auftragnehmer mehrere Testsysteme vorhalten, auf denen sie die Software testen. Diese Aspekte verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers erheblich. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.Der Auftraggeber hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Der Vertragsgegenstand ist sehr komplex. Die Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem müssen die Auftragnehmer mehrere Testsysteme vorhalten, auf denen sie die Software testen. Diese Aspekte verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers erheblich. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.Der Auftraggeber hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Vertragsgegenstand ist sehr komplex. Die Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem müssen die Auftragnehmer mehrere Testsysteme vorhalten, auf denen sie die Software testen. Diese Aspekte verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers erheblich. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Vertragsgegenstand ist sehr komplex. Die Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem müssen die Auftragnehmer mehrere Testsysteme vorhalten, auf denen sie die Software testen. Diese Aspekte verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers erheblich. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Der Auftraggeber hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Auftraggeber hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Quelle: OJS 2020/S 106-257056 (2020-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Optionaler Preis: Mehrkosten, die auf die mtl. Pflege aufgeschlagen werden müssten, falls die beschriebenen Oracle-Lizenzen nicht / nicht mehr beigestellt werden