Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegarbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Die Maßnahmen gliedern sich in A- bis E-Maßnahmen. Für die Pflegearbeiten sind nur die A-, B- und C- Maßnahmen relevant. Insgesamt befinden sich derzeit ca. 600 ha in Pflege.
Die A-Maßnahmen haben ihren Schwerpunkt im Bereich der trockenen Talsandflächen. Sie dienen dem Ausgleich der Verluste und Beeinträchtigungen bei Heide-, Trockenrasen- und Sandwegbiotopen sowie lichten Gehölzbeständen und als Ersatz der durch bauliche Maßnahmen vernichteten ökologischen Werte des Standortgeländes.
Die B-Maßnahmen befinden sich im Bereich der oligotrophen und mesotrophen Feuchtgebiete. Sie haben das Ziel, Beeinträchtigungen von Kleinmooren und Bruchwaldbiotopen auszugleichen.
Die C-Maßnahmen betreffen die eutrophen Niederungen. Sie dienen dem Ausgleich der Beeinträchtigungen von Biotopen der eutrophen Flussniederungen von Seege und Elbe.
Als Pflegemaßnahmen sin durchzuführen:
— Steuerung der Sukzession durch,
— Entkusselung der Naturverjüngung,
— Mähen (Reinigungs-/Mulchschnitt),
— Entfernen von einzelnen Windwurfbäumen bzw. windwurfgefährdeten Bäumen an Straßen und Wanderwegen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit,
— Fräsarbeiten (Bodenfräsen),
— Instandhaltung von Waldwegen,
— Mulchschnitt/Schlegeln der Maßnahmenfläche,
— Gattern von Laubholzsukzessionen/Einzelgehölzschutz,
— Sammeln und Abfuhr von Schwemmgut nach Hochwasser,
— Abfuhr von illegal abgelegten Abfällen,
— Grundstückssicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Nutzung (Errichtung von Barrieren),
— Weidengehölz-Rückschnitt an Gewässern,
— Pflanzmaßnahmen,
— Kleinteilige Offen-Boden-Flächen herstellen,
— Jakobskreuzkrautbekämpfung (Kleinflächig mit Wurzel ausgraben/Großflächig Mähen, jeweils mit Entsorgung unter Berücksichtigung geeigneter Schutzmaßnahmen der Ausführenden,
— Kalkung von Wiesenflächen,
— Heidemahd, kleinteilig mit Aufnahme des Mahdgutes und Abfuhr,
— Freischneiden von Wegetrassen von Gehölzbewuchs,
— Freischneiden von Beweidungsflächen von Gehölzbewuchs,
— Gatterpflege/Gatterkontrolle,
— Befüllung Häherkästen mit Eichensaatgut (überwiegend an Gattern),
— Landreitgras-Bekämpfung (Mähen, Mahdgutabfuhr/Boden mit Wurzel-Rhizomen flach abschieben und beseitigen),
— Freistellen von Laubgehölzsukzessionen von Kiefernbewuchs innerhalb und außerhalb der Gatter-Flächen,
— Gewässerpflege durch Beseitigung des überwiegend südseitigen Gehölzaufwuches,
— Gewässerpflege durch Entschlammung und Beseitigung von Schilf-Rhizomen,
— Markierungsmaßnahmen (Grundstücks- und Pflegemaßnahmengrenzen).
Die Arbeiten laufen prinzipiell ganzjährig. Jedoch sind für einen Teil der Pflegemaßnahmen die Biotopschutzzeiten zu beachten, sodass diese Aufgaben zwingend im Zeitfenster von Oktober bis Februar erledigt sein müssen. Einen Überblick über die Maßnahmen und deren zeitliche Verteilung gibt die Anlage „Jahresplanung A + E-Maßnahmen Gorleben“, in der sämtliche Arbeiten und ggf. festgelegte Zeitfenster dargestellt sind. Die örtliche Lage der Flächen kann der Unterlage „Lage der Flächen“ entnommen werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung finalisieren und die erforderlichen Randbedingungen in Abhängigkeit der Verhandlungsergebnisse festlegen. Weitere Einzelheiten sind der Unterlage „Beschreibung der Aufgabe und Ablauf des Verhandlungsverfahren“ zu entnehmen.