Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegearbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden. Die Arbeiten sind aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt sowie aufgrund der räumlichen und zeitlichen Diskontinuität dafür geeignet, durch den Zusammenschluss mehrer Unternehmen (z. B in einer Arbeitsgemeinschaft) oder durch einen Generalunternehmer mit Nachtunternehmern erbracht zu werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegearbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Die Arbeiten sind aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt sowie aufgrund der räumlichen und zeitlichen Diskontinuität dafür geeignet, durch den Zusammenschluss mehrer Unternehmen (z. B in einer Arbeitsgemeinschaft) oder durch einen Generalunternehmer mit Nachtunternehmern erbracht zu werden.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegearbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Die Arbeiten sind aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt sowie aufgrund der räumlichen und zeitlichen Diskontinuität dafür geeignet, durch den Zusammenschluss mehrer Unternehmen (z. B in einer Arbeitsgemeinschaft) oder durch einen Generalunternehmer mit Nachtunternehmern erbracht zu werden.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegearbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegearbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Die Arbeiten sind aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt sowie aufgrund der räumlichen und zeitlichen Diskontinuität dafür geeignet, durch den Zusammenschluss mehrer Unternehmen (z. B in einer Arbeitsgemeinschaft) oder durch einen Generalunternehmer mit Nachtunternehmern erbracht zu werden.
Die Arbeiten sind aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt sowie aufgrund der räumlichen und zeitlichen Diskontinuität dafür geeignet, durch den Zusammenschluss mehrer Unternehmen (z. B in einer Arbeitsgemeinschaft) oder durch einen Generalunternehmer mit Nachtunternehmern erbracht zu werden.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegarbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung vielfältiger Pflegarbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden.
Die Maßnahmen gliedern sich in A- bis E-Maßnahmen. Für die Pflegearbeiten sind nur die A-, B- und C- Maßnahmen relevant. Insgesamt befinden sich derzeit ca. 600 ha in Pflege.
Die A-Maßnahmen haben ihren Schwerpunkt im Bereich der trockenen Talsandflächen. Sie dienen dem Ausgleich der Verluste und Beeinträchtigungen bei Heide-, Trockenrasen- und Sandwegbiotopen sowie lichten Gehölzbeständen und als Ersatz der durch bauliche Maßnahmen vernichteten ökologischen Werte des Standortgeländes.
Die A-Maßnahmen haben ihren Schwerpunkt im Bereich der trockenen Talsandflächen. Sie dienen dem Ausgleich der Verluste und Beeinträchtigungen bei Heide-, Trockenrasen- und Sandwegbiotopen sowie lichten Gehölzbeständen und als Ersatz der durch bauliche Maßnahmen vernichteten ökologischen Werte des Standortgeländes.
Die B-Maßnahmen befinden sich im Bereich der oligotrophen und mesotrophen Feuchtgebiete. Sie haben das Ziel, Beeinträchtigungen von Kleinmooren und Bruchwaldbiotopen auszugleichen.
Die C-Maßnahmen betreffen die eutrophen Niederungen. Sie dienen dem Ausgleich der Beeinträchtigungen von Biotopen der eutrophen Flussniederungen von Seege und Elbe.
Als Pflegemaßnahmen sin durchzuführen:
— Steuerung der Sukzession durch
—— Entkusselung der Naturverjüngung;
—— Mähen (Reinigungs-/ Mulchschnitt);
—— Entfernen von einzelnen Windwurfbäumen bzw. windwurfgefährdeten Bäumen an Straßen und Wanderwegen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit;
—— Fräsarbeiten (Bodenfräsen);
—— Instandhaltung von Waldwegen;
—— Mulchschnitt/ Schlegeln der Maßnahmenfläche;
—— Gattern von Laubholzsukzessionen / Einzelgehölzschutz;
—— Sammeln und Abfuhr von Schwemmgut nach Hochwasser;
—— Abfuhr von illegal abgelegten Abfällen;
—— Grundstückssicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Nutzung (Errichtung von Barrieren);
—— Weidengehölz-Rückschnitt an Gewässern;
—— Pflanzmaßnahmen;
—— Kleinteilige Offen-Boden-Flächen herstellen;
—— Jakobskreuzkrautbekämpfung (Kleinflächig mit Wurzel ausgraben / Großflächig Mähen, jeweils mit Entsorgung unter Berücksichtigung geeigneter Schutzmaßnahmen der Ausführenden;
—— Kalkung von Wiesenflächen;
—— Heidemahd, kleinteilig mit Aufnahme des Mahdgutes und Abfuhr;
—— Freischneiden von Wegetrassen von Gehölzbewuchs;
—— Freischneiden von Beweidungsflächen von Gehölzbewuchs;
—— Gatterpflege/Gatterkontrolle;
—— Befüllung Häherkästen mit Eichensaatgut (überwiegend an Gattern);
—— Landreitgras-Bekämpfung (Mähen, Mahdgutabfuhr/Boden mit Wurzel-Rhizomen flach abschieben und beseitigen);
—— Freistellen von Laubgehölzsukzessionen von Kiefernbewuchs innerhalb und außerhalb der Gatter-Flächen;
—— Gewässerpflege durch Beseitigung des überwiegend südseitigen Gehölzaufwuches;
—— Gewässerpflege durch Entschlammung und Beseitigung von Schilf-Rhizomen;
—— Markierungsmaßnahmen (Grundstücks- und Pflegemaßnahmengrenzen).
Die Arbeiten laufen prinzipiell ganzjährig. Jedoch sind für einen Teil der Pflegemaßnahmen die Biotopschutzzeiten zu beachten, sodass diese Aufgaben zwingend im Zeitfenster von Oktober bis Februar erledigt sein müssen. Einen Überblick über die Maßnahmen und deren zeitliche Verteilung gibt die Anlage „Jahresplanung A+E-Maßnahmen Gorleben“, in der sämtliche Arbeiten und ggf. festgelegte Zeitfenster dargestellt sind. Die örtliche Lage der Flächen kann der Unterlage „Lage der Flächen“ entnommen werden.
Die Arbeiten laufen prinzipiell ganzjährig. Jedoch sind für einen Teil der Pflegemaßnahmen die Biotopschutzzeiten zu beachten, sodass diese Aufgaben zwingend im Zeitfenster von Oktober bis Februar erledigt sein müssen. Einen Überblick über die Maßnahmen und deren zeitliche Verteilung gibt die Anlage „Jahresplanung A+E-Maßnahmen Gorleben“, in der sämtliche Arbeiten und ggf. festgelegte Zeitfenster dargestellt sind. Die örtliche Lage der Flächen kann der Unterlage „Lage der Flächen“ entnommen werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung finalisieren und die erforderlichen Randbedingungen in Abhängigkeit der Verhandlungsergebnisse festlegen. Weitere Einzelheiten sind der Unterlage „Beschreibung der Aufgabe und Ablauf des Verhandlungsverfahren“ zu entnehmen.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung finalisieren und die erforderlichen Randbedingungen in Abhängigkeit der Verhandlungsergebnisse festlegen. Weitere Einzelheiten sind der Unterlage „Beschreibung der Aufgabe und Ablauf des Verhandlungsverfahren“ zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Bewerbungsformular
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Bewerbungsformular, welches zingend für den Teilnahmeantrag zu verwenden
Mindeststandards: Siehe Bewerbungsformular, welches zingend für den Teilnahmeantrag zu verwenden
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Bewerbungsformular, welches zingend für den Teilnahmeantrag zu verwenden
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der im Teilnahmwettbewerb nachgewiesenen bestmöglichen Eignung.
Soweit die Bewerber die Mindestkriterien erfüllt haben, erfolgt die Auswahl der bestgeeigneten anhand einer vergleichenden Bewertung. Die Bewertung wird vorgenommen anhand der jeweiligen Erfüllung von folgenden Merkmalen:
— Maschinenausstattung;
— Anzahl der Beschäftigten mit aufgabenbezogener Eignung/Qualifikation der verantwortlichen Personen – Schwerpunkt forstfachlichen Qualifikation;
— Langjährige Tätigkeiten in der Landschaftspflege mit Auflistung nach Tätigkeiten, Umfang, Ort, Zeitpunkt und Auftraggeber;
— Langjährige Erfahrungen bei Durchforstungen / Problembaumfällungen z. B. in verkehrsgefährdenden Bereichen;
— Nachweis der kurzfristigen Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht z. B. durch umgehende Beseitigung von Windwurfbäumen in verkehrsgefährdeten Bereichen;
— Angaben zur wirtschaftlichen Verwertung des Holzeinschlages;
— Darstellung technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit.
Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt eine mind. 3-jährige Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen voraus. Es müssen insgesamt mindestens 5 derartige Referenzprojekte vorgestellt werden, aus denen die Eignung jeweils in Bezug auf – Erfahrungen Landschaftspflege.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt eine mind. 3-jährige Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen voraus. Es müssen insgesamt mindestens 5 derartige Referenzprojekte vorgestellt werden, aus denen die Eignung jeweils in Bezug auf – Erfahrungen Landschaftspflege.
— Erfahrungen Durchforstung / Problembaumfällungen (Verkehrssicherungspflicht) Bewertet werden können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24679271🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Recht behelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: OJS 2020/S 128-313604 (2020-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 966 942 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Entfernen von einzelnen Windwurfbäumen bzw. windwurfgefährdeten Bäumen an Straßen und Wanderwegen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit,
— Fräsarbeiten (Bodenfräsen),
— Instandhaltung von Waldwegen,
— Mulchschnitt/Schlegeln der Maßnahmenfläche,
— Gattern von Laubholzsukzessionen/Einzelgehölzschutz,
— Sammeln und Abfuhr von Schwemmgut nach Hochwasser,
— Abfuhr von illegal abgelegten Abfällen,
— Grundstückssicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Nutzung (Errichtung von Barrieren),
— Weidengehölz-Rückschnitt an Gewässern,
— Pflanzmaßnahmen,
— Kleinteilige Offen-Boden-Flächen herstellen,
— Jakobskreuzkrautbekämpfung (Kleinflächig mit Wurzel ausgraben/Großflächig Mähen, jeweils mit Entsorgung unter Berücksichtigung geeigneter Schutzmaßnahmen der Ausführenden,
— Kalkung von Wiesenflächen,
— Heidemahd, kleinteilig mit Aufnahme des Mahdgutes und Abfuhr,
— Freischneiden von Wegetrassen von Gehölzbewuchs,
— Freischneiden von Beweidungsflächen von Gehölzbewuchs,
— Gatterpflege/Gatterkontrolle,
— Befüllung Häherkästen mit Eichensaatgut (überwiegend an Gattern),
— Landreitgras-Bekämpfung (Mähen, Mahdgutabfuhr/Boden mit Wurzel-Rhizomen flach abschieben und beseitigen),
— Freistellen von Laubgehölzsukzessionen von Kiefernbewuchs innerhalb und außerhalb der Gatter-Flächen,
— Gewässerpflege durch Beseitigung des überwiegend südseitigen Gehölzaufwuches,
— Gewässerpflege durch Entschlammung und Beseitigung von Schilf-Rhizomen,
— Markierungsmaßnahmen (Grundstücks- und Pflegemaßnahmengrenzen).
Die Arbeiten laufen prinzipiell ganzjährig. Jedoch sind für einen Teil der Pflegemaßnahmen die Biotopschutzzeiten zu beachten, sodass diese Aufgaben zwingend im Zeitfenster von Oktober bis Februar erledigt sein müssen. Einen Überblick über die Maßnahmen und deren zeitliche Verteilung gibt die Anlage „Jahresplanung A + E-Maßnahmen Gorleben“, in der sämtliche Arbeiten und ggf. festgelegte Zeitfenster dargestellt sind. Die örtliche Lage der Flächen kann der Unterlage „Lage der Flächen“ entnommen werden.
Die Arbeiten laufen prinzipiell ganzjährig. Jedoch sind für einen Teil der Pflegemaßnahmen die Biotopschutzzeiten zu beachten, sodass diese Aufgaben zwingend im Zeitfenster von Oktober bis Februar erledigt sein müssen. Einen Überblick über die Maßnahmen und deren zeitliche Verteilung gibt die Anlage „Jahresplanung A + E-Maßnahmen Gorleben“, in der sämtliche Arbeiten und ggf. festgelegte Zeitfenster dargestellt sind. Die örtliche Lage der Flächen kann der Unterlage „Lage der Flächen“ entnommen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-06 📅
Name: Forst- und Landschaftsbau GmbH Marco Schulz
Postanschrift: An der Bahn 4
Postort: Arendsee/OT Fleetmark
Postleitzahl: 39619
Land: Deutschland 🇩🇪 Lüchow-Dannenberg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 966 942 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,