Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pfrimmtal Realschule Plus; Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
83-2020-EU
Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mauerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushubarbeiten📦
Ort der Leistung: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Worms
Beschreibung der Beschaffung:
“Hauptgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 270 m;
— Bodenplatte Beton ca. 350 m;
— Betonaußenwände ca. 260 m;
— Betoninnenwände ca. 550 m;
— Betondeckenplatten...”
Beschreibung der Beschaffung
Hauptgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 270 m;
— Bodenplatte Beton ca. 350 m;
— Betonaußenwände ca. 260 m;
— Betoninnenwände ca. 550 m;
— Betondeckenplatten ca. 1 400 m;
— Bewehrungsstahl ca. 370 t.
Technikgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 500 m;
— Bodenplatte Beton ca. 60 m;
— Betonwände ca. 80 m;
— Betondeckenplatte ca. 60 m;
— Bewehrungsstahl ca. 20 t.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 150
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-04
10:10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-04
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 – Ausschreibungsstelle Marktplatz 2, 67547 Worms, Deutschland”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651-9494511📞
Fax: +49 651-949477511 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Worms, Abteilung 6.4 – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6241-853-6409📞
Fax: +49 6241-853-6499 📠
Quelle: OJS 2020/S 195-470636 (2020-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Worms
Postleitzahl: 67549
Telefon: +49 62418536409📞
Fax: +49 62418536499 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 105 170 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hauptgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 270 m,
— Bodenplatte Beton ca. 350 m,
— Betonaußenwände ca. 260 m,
— Betoninnenwände ca. 550 m,
— Betondeckenplatten...”
Beschreibung der Beschaffung
Hauptgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 270 m,
— Bodenplatte Beton ca. 350 m,
— Betonaußenwände ca. 260 m,
— Betoninnenwände ca. 550 m,
— Betondeckenplatten ca. 1 400 m,
— Bewehrungsstahl ca. 370 t.
Technikgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 500 m,
— Bodenplatte Beton ca. 60 m,
— Betonwände ca. 80 m,
— Betondeckenplatte ca. 60 m,
— Bewehrungsstahl ca. 20 t.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 195-470636
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 83-2020-EU
Titel: Pfrimmtal Realschule Plus; Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ed. Züblin AG-Direktion Mitte
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 105 170 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Stadtverwaltung Worms - Zentrale Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Telefon: +49 62418536409📞
E-Mail: ausschreibungen@worms.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 016-035469 (2021-01-20)