1️⃣
Ort der Leistung: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Worms
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau Realschule:
Errichtung Medienversorgung:
1. Mulden-Rigole 318 m,
2. Anschluss an Kanalsystem 115 m,
3. Kabelzug 430 m,
4. Verlegearbeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Realschule:
Errichtung Medienversorgung:
1. Mulden-Rigole 318 m,
2. Anschluss an Kanalsystem 115 m,
3. Kabelzug 430 m,
4. Verlegearbeiten Wasserleitungen 300 m.
Liegenschaft
Rückbau Medienversorgung: Nahwärmenetz, Be- und Entwässerung
Errichtung Medienversorgung:
1. Nahwärmenetz 780 m,
2. Bewässerungsnetz 1 500 m,
3. Entwässerungsnetz 570 m,
4. Kabelzug 6 400 m
Errichtung Bauwerk Luftansaugung Sporthalle 160 m*
Errichtung Luft-Erdwärmetauscher 383 m*
*Angaben beziehen sich auf die notwendigen Grabarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-07 📅
Datum des Endes: 2021-11-19 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 – Ausschreibungsstelle Marktplatz 2, 67547 Worms, Deutschland”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651-9494511📞
Fax: +49 651-949477511 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Worms, Abteilung 6.4 – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6241-853-6402📞
Fax: +49 6241-853-6499 📠
Quelle: OJS 2020/S 218-534271 (2020-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Worms
Postleitzahl: 67549
Telefon: +49 62418536409📞
Fax: +49 62418536499 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pfrimmtal Realschule Plus Technischer Tiefbau
92-2020-EU
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 999 052 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau Realschule:
Errichtung Medienversorgung:
1. Mulden-Rigole 318 m;
2. Anschluss an Kanalsystem 115 m;
3. Kabelzug 430 m;
4. Verlegearbeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Realschule:
Errichtung Medienversorgung:
1. Mulden-Rigole 318 m;
2. Anschluss an Kanalsystem 115 m;
3. Kabelzug 430 m;
4. Verlegearbeiten Wasserleitungen 300 m.
Liegenschaft
Rückbau Medienversorgung: Nahwärmenetz, Be- und Entwässerung
Errichtung Medienversorgung:
1. Nahwärmenetz 780 m;
2. Bewässerungsnetz 1 500 m;
3. Entwässerungsnetz 570 m;
4. Kabelzug 6 400 m.
Errichtung Bauwerk Luftansaugung Sporthalle 160 m*
Errichtung Luft-Erdwärmetauscher 383 m*
*Angaben beziehen sich auf die notwendigen Grabarbeiten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 218-534271
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 92-2020-EU
Titel: Pfrimmtal Realschule Plus technischer Tiefbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SAX + Klee GmbH Bauunternehmung
Postort: Ludwigshafen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 999 052 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Stadtverwaltung Worms — Zentrale Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Telefon: +49 62418536409📞
E-Mail: ausschreibungen@worms.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 036-089187 (2021-02-17)