Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeine Kriterien:
1. Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Instandsetzung von Marineschiffen mit Angabe der durchgeführten Arbeiten, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber mit Benennung von Referenzpersonen.
2. Darstellung der Infrastruktur der Werft:
Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten der Docks, Slip- und/oder Hebeanlagen, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung, Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen und dem Vorhandensein von Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen für Personal des Marinearsenals und des Bordkommandos.
3. Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft:
Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser und Hafenbecken, Tidenhub, zu beachtenden Strömungs- und Windverhältnissen.
4. Darstellung der Aufbauorganisation der mit der Durchführung des Auftrages zu betrauenden Abteilung (Organigramm beifügen).
Angaben zum Qualitätsmanagementsystem:
— Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, auf der Grundlage der in den technischen Unterlagen festgelegten Qualitätsanforderungen, Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen der AQAP 2110, NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion zuarbeiten / zu fertigen;
— Organigramm, in dem Aufbau und Ablauforganisation der fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation ersichtlich ist;
— Benennung des Qualitätsmanagementbeauftragten / Qualitätssicherungsverantwortlichen.
5. Darstellung der Organisation der Brandbekämpfung und Unfallersthilfe auf der Werft (Ablaufdiagramm beifügen).
6. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich in den aktuellen Anforderungen der „Bauvorschriften und Richtlinien des Germanischen Lloyd“ (
http://www.dnv-gl.com/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
7. Angaben zu beruflicher Qualifikation der mit der Ausführung des Auftrages zu betrauenden Personen oberhalb der Werkerebene (Aufstellung als Anlage beifügen).
8. Bestätigung, dass zur Koordinierung der Restpunktabwicklung sowie der Abarbeitung eventueller Gewährleistungspunkte nach der Werftliegezeit bei Bedarf ein Vertreter des Auftragnehmers, der in Qualifikation und Entscheidungskompetenz dem Projektleiter entspricht, kurzfristig am Liegeplatz des Schiffes (hier: Wilhelmshaven) anwesend sein wird.
9. Bestätigung, dass das eingesetzte eigene oder Unterauftragnehmerpersonal in der Lage ist, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
10. Bestätigung, dass die navigatorischen Gegebenheiten es erlauben ein Schiff der o. g Einheitenklasse sicher anzuliefern (Länge: 30,37 m (Lüa); 28,00 m (Lpp); Breite: 9,10 m; Tiefgang max. 4,80 m; Verdrängung 405 ts).
11. Bestätigung über die Verfügbarkeit eines Schwimm- oder Trockendocks, dass es ermöglicht das Schiff gemäß Dockplan (kann bei der ausschreibenden Stelle angefordert werden) zu docken. Bei Abweichen vom Dockplan Vorlage eines durch eine Klassifikationsgesellschaft geprüften rechnerischen Nachweises, dass die Einheit auf diese Weise sicher gedockt werden kann.
Der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs und der Oberkante der Pallung beim Eindocken beträgt bei einem zu berücksichtigenden Tiefgang von 4 420 mm mindestens 400 mm.
12. Dockmaße:
— Länge: min. 33,00 m;
— Breite: min. 10,00 m;
— Pallungshöhe: min. 1,20 m.
13. Bestätigung, dass das Dock eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
14. Bestätigung des Vorhandenseins einer Instandsetzungspier von ausreichender Länge (Länge min. 40,00 m) und Wassertiefe (min. 5,00 m), an der eine Standprobe möglich ist.
15. Bestätigung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) des Schiffes an der Pier auch bei ungünstigen Tideverhältnissen ausgeschlossen ist.
16. Bestätigung der Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock und Pier, dies es erlauben, jederzeit die gesamte (ggf. eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran zu erreichen und hierbei Lasten von bis zu 15 t zu transportieren.
17. Bestätigung des Vorhandenseins der folgenden Ver- und Entsorgungsanschlüsse am jeweiligen Liege-/Standplatz (Dock/Halle/Pier):
a) 1 Anschluss für Drehstrom 440 V, 60 Hz, 63 A mit eigenem Zähler nach den Vorgaben VDE 0100 und VBG 4,
b) 2 voneinander unabhängige Feuerlöschanschlüsse mit 7-9 bar Wasserdruck oder 2 Schaumfeuerlöschgeräte,
c) Frischwasseranschluss mit Keimfreiheitszertifikat für das Bordsystem,
d) Anschluss für getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar Luftdruck.
18. Bestätigung, dass die kommunale oder die Werksfeuerwehr innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann (Bestätigung der kommunalen Feuerwehr beifügen).
19. Bestätigung über das Vorhandensein eines exklusiv für das Vorhaben zur Verfügung stehenden Projektleiters als zentraler Ansprechpartner, der über sämtliche folgenden Qualifikationen verfügt:
a) Hochschul- oder Fachhochschulingenieur oder staatlich geprüfter Techniker oder Meister,
b) Erfahrung in der Projektleitung von mindestens 2 Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität,
c) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
20. Bestätigung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsingenieur mit vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung stehen wird.
21. Bestätigung, dass das an Bord eingesetzte eigene oder Unterauftragnehmerpersonal die deutsche Sprache versteht, oder von einem Vorarbeiter geführt wird, auf den dies zutrifft.