Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festange. MA inkl. GF. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer in der „Erklärung des Bieters“ aufzuführen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV:
Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte/eines Projektbearbeiters gem. § 75 VgV:
Der Bieter erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften/Projektbearbeiter mind. 1 Person berechtigt ist, den Sachkundenachweis – Asbest gemäß TRGS 519 gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters (Sitz d. Bieters) zu führen. Nachweis durch Vorlage eines gültigen Zertifikats/Zeugnisses mit dem eine erfolgreiche Teilnahme an einem behördlichen anerkannten Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest nachgewiesen ist.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat dieser Sachkundenachweis nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte/eines Projektbearbeiters im „Leistungsbild“ Sachkunde ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind. Anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft oder mind. 1 Projektbearbeiter.
d) Anforderungen Zuschlagskriterien:
A: Berufserfahrung des vorges. PL (max. 5 Pkt.), Berufserfahrung des stellv. PL (max. 5 Pkt.), Berufserfahrung Objektüberwacher (max. 5 Pkt.) (Es sind nicht zwingend 3 versch. Personen zu benennen)
B: Angabe von mind. 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2014 - 01.11.2019 liegen, die Vorplanung darf nich vor diesem Zeitraum begonnen haben und die Ausführungsplanung muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Das Referenzprojekt hat ein vergleichbares Volumen von ≥ 1,5 Mio. € brutto
Die Nichteinhaltung führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird das jeweilige Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung
— Beauftragte und vollständig selbst erbracht: Abbruchkonzept, Schadstoffuntersuchung, Entsorgungskonzept (je 0,5 Pkt.)
— Aushub-Überwachung (0,5 Pkt.)
— vollständige Asbest-Sanierung (1 Pkt.)
— Maßnahme im laufenden Betrieb (1 Pkt.)
— Zusammenarbeit mit öffentlichem AG / einschlägige Vergaberichlinien (0,5 Pkt.)
— AG mit AP, Anschrift und Telefonnummer.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (0,5 Pkt.)
C: Honorar (Besteht aus: Leistungsverzeichnis und unterschriebenem Vertrag): Das Honorarangebot wird linear ermittmax. 5 Pkt.)
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. und priv. Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.