Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Bf. Dammtor – SAA BMA und Wiedervermietbarkeit
20FEI47122
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung: Planung Bf. Dammtor – SAA BMA und Wiedervermietbarkeit.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen für die Gewerke
— Objektplanung Gebäude;
— Planung Technische Ausrüstung (50 Hz inkl. Erdung, Blitzschutz, BMA, HLSK,...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamthonorar nach abschließenden Bietergesprächen
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Planungsleistungen für die Gewerke
— Objektplanung Gebäude;
— Planung Technische Ausrüstung (50 Hz inkl. Erdung, Blitzschutz, BMA, HLSK,...”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Bildung einer Bietergemeinschaft, Einsatz von Nachunternehmern)
Form der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Bildung einer Bietergemeinschaft, Einsatz von Nachunternehmern)
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in der Anlage 2 des Dokumentes 20-47122 Teilnahmeantrag_Neu. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzprojekte:
Benennung von mindestens einer, maximal vier, Referenzprojekten aus den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzprojekte:
Benennung von mindestens einer, maximal vier, Referenzprojekten aus den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Empfangsgebäude und Verkehrsstationen, Sanierung, Bauen im Bestand) vergleichbar sind.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in der Anlage 3 des Dokumentes 20-47122 Teilnahmeantrag_Neu. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Qualifikation des Projektteams:
Qualifikationsanforderung an vorgesehene Gesamtprojektleiter (GPL), Projektingenieur/Teilprojektleiter
(TPL), Fachplaner Brandmeldeanlagen für die jeweiligen Fachbereiche (Mehrfachnennungen möglich):
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung (GPL) bzw. mind. 3 Jahre Berufserfahrung (TPL) im jeweiligen Fachbereich (Personalunion ist möglich).
3. Mind. 1 Jahr Berufserfahrung für den Fachplaner Brandmeldeanlagen,
4. Angabe von einer vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre, in denen er als GPL / TPL mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in der Anlage 4 des Dokumentes 20-47122 Teilnahmeantrag_Neu. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 20FEI47122 herunterzuladen.
Nachweis über die Zertifizierung für die Planung von Brandmeldeanlagen nach DIN14675 und VdS 2095.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in der Anlage 1 des Dokumentes 20-47122 Teilnahmeantrag_Neu. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
1. Planung bauliche Anlagen: Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken,
2. Planung elektrotechnische Anlagen: Planung von elektrischen Energieanlagen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 246-607585
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-11
08:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 157-384357 (2020-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Bf. Dammtor — SAA BMA und Wiedervermietbarkeit
20FEI47122
Kurze Beschreibung: Planung Bf. Dammtor — SAA BMA und Wiedervermietbarkeit.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen für die Gewerke
— Objektplanung Gebäude,
— Planung Technische Ausrüstung (50 Hz inkl. Erdung, Blitzschutz, BMA, HLSK,...”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 157-384357
Auftragsvergabe
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Titel: Planung Bf. Dammtor — SAA BMA und Wiedervermietbarkeit
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spettmann + Kahr Rodzinsk — Grunwald — Lagemann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Horst-Otten-Straße 10
Postort: Lippstadt
Postleitzahl: 59557
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 294192334143📞
Region: Soest🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 232-573521 (2020-11-23)