Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN/EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 29322013252📞
E-Mail: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de📧
Fax: +49 2932201773252 📠
Region: Arnsberg🏙️
URL: www.arnsberg.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77792168🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung der digitalen Infrastruktur in den Arnsberger Schulen (DigitalPakt NRW)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten....”
Kurze Beschreibung
Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN/EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.
Verschiedene Schulstandorte in Arnsberg:
16 Grundschulstandorte (Stadtbezirke Voßwinkel, Neheim, Hüsten, Herdringen, Holzen, Müschede, Bruchhausen, Niedereimer, Arnsberg) 1 Realschule (Stadtbezirk Hüsten) 2 Sekundarschulen (Stadtbezirke Neheim und Arnsberg) 3 Gymnasiumstandorte (Stadtbezirke Hüsten und Arnsberg) 1 Sauerlandkolleg (Stadtbezirk Hüsten) 1 Förderschule (Stadtbezirk Arnsberg)
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Beschreibung der Beschaffung:
“Am 16.5.2019 haben sich Bund und Länder auf die Verabschiedung des Digitalpaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem Digitalpakt Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 16.5.2019 haben sich Bund und Länder auf die Verabschiedung des Digitalpaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Milliarden EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Arnsberg erhält hiervon Fördermittel in Höhe von ca. 2,3 Mio. EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.
Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN/EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.
Eine WLAN-Ausleuchtung hat bereits an allen Schulen stattgefunden.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung gem. HOAI § 56 Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise bzw. gebäudespezifische Beauftragung vor.
Dies geschieht vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln, welche gebäudespezifisch beantragt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegsetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.3.2018.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
— Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
— Nachweis der Berufszulassung des Büroleiters, seines Vertreters und des Projektverantwortlichen (z. B. durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der Ingenieurkammer o. ä.).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,
2. Nachweis über Abschluss einer gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,
2. Nachweis über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice).
“Zu 1) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Fachplanung technische Ausrüstung, ELT: 200 000,00 EUR netto zu 2) mindestens 1,5 Mio. EUR für...”
Zu 1) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Fachplanung technische Ausrüstung, ELT: 200 000,00 EUR netto zu 2) mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis eines Referenzprojektes des/der Projektverantwortlichen vergleichbarer Art in einer Schule, Bildungsstätte oder einem Gebäude der öffentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis eines Referenzprojektes des/der Projektverantwortlichen vergleichbarer Art in einer Schule, Bildungsstätte oder einem Gebäude der öffentlichen Hand mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten der KG 400 nach DIN 276 netto.
Beschreibung der personellen Besetzung des Büros.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindeststandards der Referenz:
— Planung der technischen Ausrüstung, ELT, eines Neubaus oder eines Umbaus/einer Erweiterung einer Schule, Bildungsstätte...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindeststandards der Referenz:
— Planung der technischen Ausrüstung, ELT, eines Neubaus oder eines Umbaus/einer Erweiterung einer Schule, Bildungsstätte oder eines Gebäudes der öffentlichen Hand mit Kosten der KG 400 von mindestens 1 Mio. EUR netto,
— Fertigstellung nach dem 31.12.2015 (erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme)
Mindestbeschäftigtenzahl qualifizierter Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „Fachplanung TGA" zwischen 2017 und 2019: 5.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen....”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- und Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Künftige Arbeitsgemeinschaften müssen Angebote als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Künftige Arbeitsgemeinschaften müssen Angebote als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss den Namen der Erklärenden von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft enthalten. Im Falle der Auftragserteilung ist die Erklärung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-28
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-28
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Raum 0.03 des Gebäudes der Stadtwerke Arnsberg GmbH (Campus), Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist von 2 Mitarbeiter/innen des Beschaffungsmanagements.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 247-612986 (2020-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung / Vergaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten....”
Kurze Beschreibung
Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN / EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 174087.59 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 16.5.2019 haben sich Bund und Länder auf die Verabschiedung des Digitalpaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem Digitalpakt Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 16.5.2019 haben sich Bund und Länder auf die Verabschiedung des Digitalpaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Mrd. EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Arnsberg erhält hiervon Fördermittel in Höhe von ca. 2,3 Mio. EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.
Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN / EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.
Eine WLAN-Ausleuchtung hat bereits an allen Schulen stattgefunden.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung gem. HOAI § 56 Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise bzw. gebäudespezifische Beauftragung vor.
Dies geschieht vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln, welche gebäudespezifisch beantragt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 247-612986
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Ö 14/20
Titel:
“Digitale Infrastruktur in Arnsberger Schulen, technische Ausrüstung, ELT nach HOAI § 56”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GPE-Projekt Gesellschaft für Planung & Entwicklung Rieger & Pöhlke GbR
Postanschrift: Nördeltstiege 2
Postort: Meschede
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hochsauerlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 174087.59 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 043-108106 (2021-02-26)