Der DigitalPakt Schule zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereich vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen sowie Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden. Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Hierunter fallen die strukturierte Verkabelung der Schulgebäude, eine flächendeckende WLAN-Abdeckung sowie raumgebundene Anzeige- und Interaktionsgeräte in den Klassenräumen. Die Förderung von schulgebundenen mobilen Endgeräten ist hingegen nur nachrangig möglich. Betrachtet soll daher Hauptsächlich die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten inkl. Leitungsnetz im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem 230 V Netz zur Versorgung der IT Komponenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 101/2020
Kurze Beschreibung:
Der DigitalPakt Schule zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereich vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen sowie Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Hierunter fallen die strukturierte Verkabelung der Schulgebäude, eine flächendeckende WLAN-Abdeckung sowie raumgebundene Anzeige- und Interaktionsgeräte in den Klassenräumen. Die Förderung von schulgebundenen mobilen Endgeräten ist hingegen nur nachrangig möglich. Betrachtet soll daher Hauptsächlich die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten inkl. Leitungsnetz im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem 230 V Netz zur Versorgung der IT Komponenten.
Der DigitalPakt Schule zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereich vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen sowie Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Hierunter fallen die strukturierte Verkabelung der Schulgebäude, eine flächendeckende WLAN-Abdeckung sowie raumgebundene Anzeige- und Interaktionsgeräte in den Klassenräumen. Die Förderung von schulgebundenen mobilen Endgeräten ist hingegen nur nachrangig möglich. Betrachtet soll daher Hauptsächlich die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten inkl. Leitungsnetz im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem 230 V Netz zur Versorgung der IT Komponenten.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der DigitalPakt Schule zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereich vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen sowie Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Der DigitalPakt Schule zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereich vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen sowie Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Hierunter fallen die strukturierte Verkabelung der Schulgebäude, eine flächendeckende WLAN-Abdeckung sowie raumgebundene Anzeige- und Interaktionsgeräte in den Klassenräumen. Die Förderung von schulgebundenen mobilen Endgeräten ist hingegen nur nachrangig möglich. Betrachtet soll daher Hauptsächlich die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten inkl. Leitungsnetz im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem 230 V Netz zur Versorgung der IT Komponenten.
Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Hierunter fallen die strukturierte Verkabelung der Schulgebäude, eine flächendeckende WLAN-Abdeckung sowie raumgebundene Anzeige- und Interaktionsgeräte in den Klassenräumen. Die Förderung von schulgebundenen mobilen Endgeräten ist hingegen nur nachrangig möglich. Betrachtet soll daher Hauptsächlich die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten inkl. Leitungsnetz im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem 230 V Netz zur Versorgung der IT Komponenten.
Am 16. Mai 2019 haben sich der Bund und die Länder auf die Verabschiedung des DigitalPaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem DigitalPakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Milliarden EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Ibbenbüren erhält hiervon Fördermittel i. H. v. ca. 1,7 Millionen EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.
Am 16. Mai 2019 haben sich der Bund und die Länder auf die Verabschiedung des DigitalPaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem DigitalPakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Milliarden EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Ibbenbüren erhält hiervon Fördermittel i. H. v. ca. 1,7 Millionen EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.
Eine detaillierte Bestandsaufnahme der Schulen ist durch das kommunale Rechenzentrum bereits vorgenommen worden.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung gem. HOAI § 56
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Die Baukosten (KG 200-600) der Maßnahme werden derzeit mit rund 1,5 Mio. EUR /netto angesetzt. Das Budget ist für einzelne Schulen nicht festgesetzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ibbenbüren Albert-Schweitzer-Schule
Schillerstraße 11
49477 Ibbenbüren
Ludgerischule
Am Hedwigsheim 8
49479 Ibbenbüren
Goethe-Gymnasium
Wilhelmstraße 16
Johannes-Kepler-Gymnasium
Wilhelmstraße 210
Johannes-Bosco-Schule
Johannesstraße 31
Anne-Frank-Realschule
Schulstraße 31
Mauritiusschule
Fröbelplatz 3
Kardinal-von-Galen-Schule
Meyringstraße 5
Barbaraschule
Heitkampweg 16
Gesamtschule
Am Sportzentrum 22
Michaelschule
Oeynhausenstraße 85
Ludwigschule
Groner Allee 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate).
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Nachweis bzw. Eigenerklärung über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle.
Mindeststandards:
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Fachplanung TGA in Höhe von 200 000,00 EUR netto pro Jahr
Nachweis bzw. Eigenerklärung über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle in Höhe von mindestens:
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden;
— 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenz des Projektleiters ELT
Berufsqualifikation des Projektleiters ELT
Beschäftigtenzahl qualifizierter Mitarbeiter
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Referenz des Projektleiters ELT
Anforderungen an die Mindestreferenz des Projektleiters:
— Schule, Bildungsstätte oder Gebäude der öffentlichen Hand;
— Fertigstellung nach dem 31.12.2015 (maßgeblicher Zeitpunkt ist die erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme);
— mind. Honorarzone III;
— Investitionskosten KG 400 ? 1 Mio. EUR netto.
Berufsqualifikation des Projektleiters ELT
Berufserfahrungen: mindestens 8 Jahre
Mindestbeschäftigtenzahl qualifizierter Mitarbeiter in Höhe von 5 Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich „Fachplanung TGA"; 2017-2019.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ibbenbüren
Stabsstelle Vergabe
Raum 534
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Stabsstelle Vergabe geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o. ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.
Nur digitale Angebote sind zulässig!!!
Ab dem 18. Oktober 2018 muss das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für eu-weiten Aufträge rein elektronisch verlaufen (§ 11 EU VOB/A i. V. m. § 23 EU VOB/A). Dieses bedeutet auch, dass seit diesem Zeitpunkt nur noch digitale Angebote akzeptiert werden dürfen. Angebote, die über den Postweg oder per E-Mail eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Ab dem 18. Oktober 2018 muss das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für eu-weiten Aufträge rein elektronisch verlaufen (§ 11 EU VOB/A i. V. m. § 23 EU VOB/A). Dieses bedeutet auch, dass seit diesem Zeitpunkt nur noch digitale Angebote akzeptiert werden dürfen. Angebote, die über den Postweg oder per E-Mail eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das Bietertool dieser Vergabeplattform ab.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9JVF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 205254.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Am 16. Mai 2019 haben sich der Bund und die Länder auf die Verabschiedung des DigitalPaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem DigitalPakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Mrd. EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Ibbenbüren erhält hiervon Fördermittel i.H.v. ca. 1,7 Mio. EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.
Am 16. Mai 2019 haben sich der Bund und die Länder auf die Verabschiedung des DigitalPaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem DigitalPakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Mrd. EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Ibbenbüren erhält hiervon Fördermittel i.H.v. ca. 1,7 Mio. EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.
Die Baukosten (KG 200 - 600) der Maßnahme werden derzeit mit rund 1,5 Mio. EUR / netto angesetzt. Das Budget ist für einzelne Schulen nicht festgesetzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
49477 Ibbenbüren,
49479 Ibbenbüren,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-04 📅
Name: Planungsbüro Brunen GmbH & Co. KG
Postort: Heede
Land: Deutschland 🇩🇪 Emsland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 205254.18 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.