Die Stadt Schwerte plant die energetische Sanierung, Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule als 4-zügige Grundschule der inklusiven Bildung im Offenen Ganztag, zeitsichere Schule (Übermittagbetreuung) und Randzeitenbetreuung.
Im Rahmen einer vorgeschalteten Phase ist durch die Stadt Schwerte bereits ein Konzeptentwurf entwickelt und abgestimmt worden. Dieser Konzeptentwurf diente zur Abstimmung des Anforderungsprofil mit der Schule und muss nicht zwingend der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VgV-20/01-10NW
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Schwerte plant die energetische Sanierung, Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule als 4-zügige Grundschule der inklusiven Bildung im...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Schwerte plant die energetische Sanierung, Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule als 4-zügige Grundschule der inklusiven Bildung im Offenen Ganztag, zeitsichere Schule (Übermittagbetreuung) und Randzeitenbetreuung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-15 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 095-227419
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
“Exposé inkl. Bewertungsmatrix und Bewerberbogen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) herunterzuladen.”
Quelle: OJS 2020/S 095-227419 (2020-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Das Vergabeverfahren muss in den Stand vor Vergabebekanntmachung zurückversetzt werden, da sich erhebliche Änderungen am ausgeschriebenen Bauvorhaben...”
Das Vergabeverfahren muss in den Stand vor Vergabebekanntmachung zurückversetzt werden, da sich erhebliche Änderungen am ausgeschriebenen Bauvorhaben ergeben haben. Im Rahmen der Grundlagenermittlung des Gebäudeplaners ist durch den Auftraggeber nunmehr entschieden worden, dass insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Sanierung des bestehenden Schulgebäudes verzichtet und stattdessen ein Ersatzneubau errichtet wird.
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Quelle: OJS 2020/S 242-598893 (2020-12-08)