Planung der Technischen Ausrüstung (TGA) für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem Campus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter. Derzeit plant XFEL den Bau eines Visitor and Conference Center. Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen Schülerlabor und Experimentierfläche, ein Kino, Sonderausstellungsflächen sowie ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der Technischen Ausrüstung für das Visitor and Conference Center.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: TS-CT037937
Kurze Beschreibung:
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Derzeit plant XFEL den Bau eines Visitor and Conference Center. Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen Schülerlabor und Experimentierfläche, ein Kino, Sonderausstellungsflächen sowie ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der Technischen Ausrüstung für das Visitor and Conference Center.
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Derzeit plant XFEL den Bau eines Visitor and Conference Center. Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen Schülerlabor und Experimentierfläche, ein Kino, Sonderausstellungsflächen sowie ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der Technischen Ausrüstung für das Visitor and Conference Center.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 19.1.2021 über die Vergabeplattform an XFEL adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. XFEL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 19.1.2021 über die Vergabeplattform an XFEL adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. XFEL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Derzeit plant XFEL den Bau eines Visitor and Conference Center. Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen Schülerlabor und Experimentierfläche, ein Kino, Sonderausstellungsflächen sowie ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Derzeit plant XFEL den Bau eines Visitor and Conference Center. Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen Schülerlabor und Experimentierfläche, ein Kino, Sonderausstellungsflächen sowie ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der Technischen Ausrüstung für das Visitor and Conference Center.
XFEL hat bereits einen Objektplaner ausgewählt, der dieselben wie die hier ausgeschriebenen Leistungsphasen für seinen Bereich erbringt. Der Planungsstand entspricht etwa der Leistungsphase 2. Auch ein Ausstellungsplaner sowie ein Tragwerksplaner sind bereits beauftragt.
XFEL hat bereits einen Objektplaner ausgewählt, der dieselben wie die hier ausgeschriebenen Leistungsphasen für seinen Bereich erbringt. Der Planungsstand entspricht etwa der Leistungsphase 2. Auch ein Ausstellungsplaner sowie ein Tragwerksplaner sind bereits beauftragt.
Die Technikräume sollen im EG des Visitor und Conference Center untergebracht werden. Die Schnittstelle zwischen TGA-Planung und Infrastrukturplanung für die Mediengrundleitungen Wasser, Regenwasser, Schmutzwasser, Datennetz, Nahwärme, Strom und Ersatzstrom liegt in der Regel bei 3 m außerhalb des Gebäudes (Anbindung bei Gerüststellung noch möglich). Bei Daten und Stromversorgungen wird die Schnittstelle über Leerrohre sichergestellt. Folgende Leistungen in den Leistungsphasen 2 bis 7 (LPh 4 nur teilweise) sind zu planen:
Die Technikräume sollen im EG des Visitor und Conference Center untergebracht werden. Die Schnittstelle zwischen TGA-Planung und Infrastrukturplanung für die Mediengrundleitungen Wasser, Regenwasser, Schmutzwasser, Datennetz, Nahwärme, Strom und Ersatzstrom liegt in der Regel bei 3 m außerhalb des Gebäudes (Anbindung bei Gerüststellung noch möglich). Bei Daten und Stromversorgungen wird die Schnittstelle über Leerrohre sichergestellt. Folgende Leistungen in den Leistungsphasen 2 bis 7 (LPh 4 nur teilweise) sind zu planen:
Der Planungsprozess für die Baumaßnahme soll in einem 3D-Modell zusammen mit den Fachplanern und der Objektplanung durchgeführt werden.
Der Planungsprozess für die Baumaßnahme soll folgendermaßen ablaufen bzw. wird hiermit vorgegeben:
— Arbeiten in einem 3D-Modell Fachmodell (Architektur, Tragwerk, TGA),
— Austausch von IFC-Daten der Planer untereinander,
— Fortführen der Planung bis zum einem Level of Geometry analog LOD 200,
— Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auftraggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht,
— Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auftraggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht,
— Zwingend vorgeschrieben ist jedoch das Arbeiten in einem 3D-Modell und die Abstimmung innerhalb der Fachdisziplinen anhand der Fachmodelle,
— Ein BIM-Koordiniator muss im Rahmen des Projekts nicht beschäftigt werden.
Zusätzlich soll die Übergabe der IFC Daten als seperater Pauschalpreis im Angebot mit abgegeben werden.
Dauer: 40 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 bis 7 (erste Stufe), wobei die Leistungsphase 4 nur in Teilen beauftragt wird. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit der optional ausgeschriebenen Leistungsphase 8 (zweite Stufe) wird nicht begründet. Die Leistungsphase 9 ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 bis 7 (erste Stufe), wobei die Leistungsphase 4 nur in Teilen beauftragt wird. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit der optional ausgeschriebenen Leistungsphase 8 (zweite Stufe) wird nicht begründet. Die Leistungsphase 9 ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Holzkoppel 4
22869 Schenefeld bei Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 1 500 000 EUR sowie in Höhe von 1 500 000 EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter auf gesondertes Verlangen vor.
PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 1 500 000 EUR sowie in Höhe von 1 500 000 EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter auf gesondertes Verlangen vor. XFEL behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter auf gesondertes Verlangen vor. XFEL behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.12.2015). Vergleichbar sind Referenzen der TGA-Planung für Ausstellungsgebäude oder Seminar-Hörsaalgebäude mit mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 sowie Erfahrungen in der Arbeitsweise mit öffentlichen Auftraggebern. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.12.2015). Vergleichbar sind Referenzen der TGA-Planung für Ausstellungsgebäude oder Seminar-Hörsaalgebäude mit mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 sowie Erfahrungen in der Arbeitsweise mit öffentlichen Auftraggebern. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mindeststandards:
Zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen der TGA-Planung für Ausstellungsgebäude oder Seminar-Hörsaalgebäude mit mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 vorzulegen.
Zu TL2: Es ist mindestens eine Referenz über Erfahrungen in der Arbeitsweise mit öffentlichen Auftraggebern vorzulegen.
Die vorgenannten beiden Mindestanforderungen können jeweils sowohl in einer Referenz als auch in verschiedenen Referenzen realisiert worden sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
Kontakt
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB / Dr. Oliver Jauch
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61399811🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 19.1.2021 über die Vergabeplattform an XFEL adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. XFEL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. XFEL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 247-612568 (2020-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
- Arbeiten in einem 3D-Modell Fachmodell (Architektur, Tragwerk, TGA)
- Austausch von IFC-Daten der Planer untereinander
- Fortführen der Planung bis zum einem Level of Geometry analog LOD 200
- Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auf-traggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht.
- Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auf-traggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht.
- Zwingend vorgeschrieben ist jedoch das Arbeiten in einem 3D-Modell und die Abstimmung innerhalb der Fachdisziplinen anhand der Fachmodelle.
- Ein BIM-Koordiniator muss im Rahmen des Projekts nicht beschäftigt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holzkoppel 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Name: Pinck Ingenieure Consulting GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22391
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.