Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis der Eignung
Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung" — Anlage B2 Tw, ist den Vergabeunterlagen vorausgefüllt beigefügt.
(a) Nachweis des Nicht Vorliegens von Ausschlussgründen Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB:
— Erklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Eignung" — Anlage B2 Tw: Ziffer 1,4,5.1 und 5.2.
(b) Eignungskriterien und deren Wichtung:
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 angeschlossenen Geschäftsjahren — 30 %,
2. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren — 40 %,
3. Anzahl der Beschäftigten die mit der unmittelbaren Leistung eingesetzt werden — 30 %.
Zu 1. Gesamtumsatz:
Folgende Bepunktung ist für den Umsatz vorgesehen:
— 0 Punkte < 390 000,00 EUR/a,
— 1 Punkt > 390 000,00 EUR/a,
— 2 Punkte > 487 500,00 EUR/a,
— 3 Punkte > 585 000,00 EUR/a,
— 4 Punkte > 682 500,00 EUR/a,
— 5 Punkte > 780 000,00 EUR/a.
Zu 2. Referenzen:
Allgemein:
Als Referenz gelten nur Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder den Neubau von Kaimauern und Pieren in den geforderten Bauweisen sowie über die geforderten Leistungsphasen und Leistungsbilder. In der Referenz sind die Leistungsbilder und Leistungsphasen zu benennen und vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen. Referenzen können sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften durch Teilreferenzen aus verschiedenen Objekten zusammensetzen.
Folgende Bepunktung sind für die Referenzen vorgesehen:
— 0 Punkte: weniger als 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren,
— 1 Punkt: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 2 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 3 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Refenrenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
Oder
Mind. 2 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Refenrenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Es wird mindestens eine weitere Referenz für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren als Bohrpfahlwand eingereicht.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 4 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Refenrenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Es wird mindestens eine weitere Referenz für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren als Bohrpfahlwand eingereicht.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 5 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Referenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Es werden mindestens 2 weitere Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren als Bohrpfahlwand eingereicht.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
Zu 3. Anzahl der Beschäftigten die mit der unmittelbaren Leistung eingesetzt werden:
Allgemein:
Gewertet wird die Anzahl der Ingenieure die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. Gewertet werden nur Beschäftigte der Fachgebiete Bauingenieurwesen/konstruktiver Ingenieurbau/Tragwerksplanung/Geotechnik. Eine namentliche Benennung ist erforderlich. Die namentliche Benennung ist in der „Eigenerklärung Eignung" — Anlage B2 Tw unter Punkt 3 einzutragen. Die Anzahl der Beschäftigten ist in der vorgenannten Anlage unter Punkt 10 einzutragen.
Folgende Bepunktung ist für den Mittelwert der Beschäftigten vorgesehen:
— 0 Punkte < 3 Beschäftigte,
— 1 Punkt = 3 Beschäftigte,
— 2 Punkte = 4 Beschäftigte,
— 3 Punkte = 5 Beschäftigte,
— 4 Punkte = 6 Beschäftigte,
— 5 Punkte > 6 Beschäftigte.
(c) Hinweise
Die Rundungen der jeweiligen Bewertungspunkte erfolgt mit 2 Nachkommastellen. Es gelten folgende Rundungsregeln:
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 1, 2, 3 oder 4 wird abgerundet.
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9 wird aufgerundet.
Die Mindestanforderungen sind in der jeweiligen Bepunktung bei 1 Punkt dargestellt.
Wenn eine Mindestanforderung (1 Punkt) nicht erreicht wird, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Antrag ist auszuschließen.
Bei objektiver Gleichheit in der Gesamtbewertung erfolgt die Auswahl durch Losverfahren.