Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen

LfA Förderbank Bayern

Die LfA beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in den Bereichen Print, Hörfunk und Online (Schwerpunkte derzeit: Display-Kampagne und SEA/Google Ads). Bei der Medienauswahl sind die Zielgruppen der LfA zu berücksichtigen (kleine und mittlere bayerische Unternehmen, Freiberufler, Gründer und Kommunen).
Übergeordnetes Ziel ist es, die Bekanntheit der LfA vor allem bei Gründern, Unternehmen und Freiberuflern sowie Kommunen, aber auch bei Banken, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Bayern zu erhöhen. Dazu wird mit dem erfolgreichen Bieter (einer Mediaagentur) durch Zuschlag in diesem Vergabeverfahren ein Dienstleistungsvertrag (Laufzeit gem. Teil III Ziffer 4.1) geschlossen. Nähere Informationen zu den zu erbringenden Leistungen der Medienagentur sind der Leistungsbeschreibung in Teil II der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-14 Auftragsbekanntmachung
2020-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2020-LfA-004
Kurze Beschreibung:
Die LfA beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in den Bereichen Print, Hörfunk und Online (Schwerpunkte derzeit: Display-Kampagne und SEA/Google Ads). Bei der Medienauswahl sind die Zielgruppen der LfA zu berücksichtigen (kleine und mittlere bayerische Unternehmen, Freiberufler, Gründer und Kommunen). Übergeordnetes Ziel ist es, die Bekanntheit der LfA vor allem bei Gründern, Unternehmen und Freiberuflern sowie Kommunen, aber auch bei Banken, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Bayern zu erhöhen. Dazu wird mit dem erfolgreichen Bieter (einer Mediaagentur) durch Zuschlag in diesem Vergabeverfahren ein Dienstleistungsvertrag (Laufzeit gem. Teil III Ziffer 4.1) geschlossen. Nähere Informationen zu den zu erbringenden Leistungen der Medienagentur sind der Leistungsbeschreibung in Teil II der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LfA Förderbank Bayern
Postanschrift: Königinstraße 17
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://lfa.de/website/de/ 🌏
E-Mail: vergabe@voeb-service.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZDKAM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZDKAM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-17 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 137-337057
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZDKAM

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die LfA beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in den Bereichen Print, Hörfunk und Online (Schwerpunkte derzeit: Display-Kampagne und SEA/Google Ads). Bei der Medienauswahl sind die Zielgruppen der LfA zu berücksichtigen (kleine und mittlere bayerische Unternehmen, Freiberufler, Gründer und Kommunen).
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Übergeordnetes Ziel ist es, die Bekanntheit der LfA vor allem bei Gründern, Unternehmen und Freiberuflern sowie Kommunen, aber auch bei Banken, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Bayern zu erhöhen. Dazu wird mit dem erfolgreichen Bieter (einer Mediaagentur) durch Zuschlag in diesem Vergabeverfahren ein Dienstleistungsvertrag (Laufzeit gem. Teil III Ziffer 4.1) geschlossen. Nähere Informationen zu den zu erbringenden Leistungen der Medienagentur sind der Leistungsbeschreibung in Teil II der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zur Steigerung seines Bekanntheitsgrades – insbesondere der von ihm wahrgenommenen Förderaufgaben – bei Gründern, kleinen und mittleren Unternehmen, Kommunen, Banken sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Bayern und zur Information über seine Förderangebote, will der Auftraggeber Werbung betreiben.
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Der Auftraggeber beauftragt daher eine Mediaagentur als Auftragnehmer mit der Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in den Bereichen Print, Hörfunk und Online (Schwerpunkte derzeit: Display-Kampagne und SEA / Google AdWords). Bei der Medienauswahl sind die o. g. Zielgruppen des Auftraggebers zu berücksichtigen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2024 (maximale Vertragslaufzeit).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.
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Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern (entfällt bei Freiberuflern), die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben über die Umsätze der vergangenen 3 Jahre des Unternehmens:
a) insgesamt,
b) für die ausgeschriebene Leistung.
2. Angaben über die Anzahl der Kunden in den vergangenen 3 Jahren des Unternehmens:
3. Angaben über die Mitarbeiterzahlen der vergangenen 3 Jahre des Unternehmens:
a) insgesamt (bei Mediaagenturen) bzw. im Mediabereich (bei Werbeagenturen),
4. Angaben über die Billings (Media-Einkaufsvolumen) der vergangenen 3 Jahre des Unternehmens,
5. Betriebshaftpflichtversicherung über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung von jeweils 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 150 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall bei doppelter Jahresgesamtleistung.
Mindeststandards:
Zu 3.:
a) Mindestanforderung: 15 festangestellte Mitarbeiter.
Zu 4.:
Mindestanforderung: 100 000 000,00 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kommunikation
Der Bieter erklärt, dass für die Erbringung der Leistungen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die über Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem Niveau verfügen, dass sämtliche Kommunikation (mündlich und schriftlich) in deutscher Sprache gesichert ist.
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2. Reaktionszeit
Der Bieter sichert zu, innerhalb eines Werktages (8 Stunden, während der regulären Geschäftszeiten) auf kurzfristige Anfragen des Auftraggebers zu reagieren.
3. Mindestentgelt
Die Erklärung zum Mindestentgelt in Anlage A9 ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
4. Schutzerklärung
Die Schutzerklärung in Anlage A10 ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Antworten im Wertungsfragenkatalog Teil I Anlage A8 Wertungsfragenkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preise des Auftragnehmers gemäß Teil I Anlage A7 Preisblatt
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZDKAM/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: VÖB-Service GmbH
Postanschrift: Godesberger Allee 88
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.voeb-service.de/startseite/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern/Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
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Quelle: OJS 2020/S 137-337057 (2020-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die LfA beabsichtigte den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in den Bereichen Print, Hörfunk und Online (Schwerpunkte derzeit: Display-Kampagne und SEA / Google Ads). Bei der Medienauswahl sind die Zielgruppen der LfA zu berücksichtigen (kleine und mittlere bayerische Unternehmen, Freiberufler, Gründer und Kommunen). Übergeordnetes Ziel ist es, die Bekanntheit der LfA vor allem bei Gründern, Unternehmen und Freiberuflern sowie Kommunen, aber auch bei Banken, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Bayern zu erhöhen. Dazu wird mit dem erfolgreichen Bieter (einer Mediaagentur) durch Zuschlag in diesem Vergabeverfahren ein Dienstleistungsvertrag (Laufzeit gem. Teil III Ziffer 4.1) geschlossen. Nähere Informationen zu den zu erbringenden Leistungen der Medienagentur sind der Leistungsbeschreibung in Teil II der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-504739
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 137-337057
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZD3TD

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die LfA beabsichtigte den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in den Bereichen Print, Hörfunk und Online (Schwerpunkte derzeit: Display-Kampagne und SEA / Google Ads). Bei der Medienauswahl sind die Zielgruppen der LfA zu berücksichtigen (kleine und mittlere bayerische Unternehmen, Freiberufler, Gründer und Kommunen).
Mehr anzeigen
Zur Steigerung seines Bekanntheitsgrades — insbesondere der von ihm wahrgenommenen Förderaufgaben- bei Gründern, kleinen und mittleren Unternehmen, Kommunen, Banken sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Bayern und zur Information über seine Förderangebote, will der Auftraggeber Werbung betreiben.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: Mediaplus Media 1 GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brienner Straße 45a-d
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern / Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 207-504739 (2020-10-19)