Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Die geforderten Kenntnisse/Erfahrungen sind durch Benennung sowie Darstellung der Aufgabe und des Inhalts durch maximal 2 ausgewählte Referenzobjekte (im Zeitraum von 1.7.2015 bis 30.6.2020) zu belegen.
Folgende Mindestkriterien muss die Referenz erfüllen/nachweisen:
— komplette Planung bis Errichtung (Bauüberwachung)/Generalplanerleistung von Personenschleusen, Zugangssystemen oder vergleichbare Leistungen, im kerntechnischen Bereich (Lph 1-9) unter Einbeziehung des AtG oder der StrlSchV/StrlSchG;
— technisch anspruchsvolles Objekt (mindestens Honorarzone III), mit Planung folgender Gewerke: Gebäuden und Innenräumen, Tragwerksplanung und Technischen Anlagen;
— Kenntnisse des erforderlichen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerkes (Atomrecht, Baurecht, Wasserrecht) und einschlägiger in Deutschland anzuwendender Normen in Form von damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahren.
2. Der Bieter bestätigt, dass er ausreichend personelle Kapazitäten besitzt, um dem Projekt jederzeit entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen zu können.
Die Erfüllung der aufgeführten Anforderungen ist für das zum Einsatz kommende Personal mittels beruflicher Vitae nachzuweisen, ebenso die Personalstruktur des Unternehmens sowie die vorgesehene Organisation des Projektteams.
3. Der Bieter bestätigt, dass er ausreichend technische Kapazitäten besitzt, um dem Projekt jederzeit entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen zu können.
4. Bitte weisen Sie nach, dass sie über Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich folgender Themen verfügen:
— Brandschutzkonzepten/-nachweisen;
— Strahlenschutzkonzepten;
— Trinkwasserhygiene, Hygiene in RLT-Anlagen.
Die Nachweise der Erfüllung der Anforderungen sind als Referenz, bzw. MA im Projektteam mit entsprechender Eignung nachzuweisen und dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Für Referenzen werden nur aus dem Zeitraum 1.7.2015 bis 30.6.2020 akzeptiert.
5. Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt und mit dem Teilnahmeantrag die entsprechenden Nachweise einreicht.
6. Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Ich/wir werde(n) zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Auftragsbeginn benennen.
7. Ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 oder einem ähnlichen Qualitätsmanagementsystem.
Das gültige Zertifikat ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
8. Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von mindestens 2 Mio. EUR erwirtschaftet haben.
9. Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
10. Ich/wir erkläre(n), dass ich/ wir in die zuständigen Berufsregister eingetragen sind.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
11. Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
Mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue
(§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
12. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
13. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Dem Teilnahmeantrag ist, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen beizulegen.
14. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Dem Teilnahmeantrag ist, soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorzulegen.
15. Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Dem Teilnahmeantrag ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
16. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
17. Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sonstige Schäden 1,5 Million EUR und für Personenschäden 3 Millionen EUR je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine Haftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.