Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erforderliche Eignungskriterien und Bestätigungen:
1. Bestätigung, dass die Konstruktion, Auslegung, Planung und Fertigung der Kesselanlage entsprechend der DIN EN 12953 erfolgt,
2. Bestätigung der Anwendung der Druckgeräterichtlinie (DGRL (2014/68/EU) sowie aller weiteren zur Realisierung des Projektes zu berücksichtigenden Normen und Richtlinien (z. B. TRBS, VDI-, VDE – Bestimmungen,
3. Nachweis für Zertifizierung nach ISO 9001 / 14001 oder gleichwertig, Beschreibung des Qualitätssicherungssystems,
4. Bestätigung / Angabe der Eignung zur Leistungsfähigkeit und Lieferbarkeit,
4.1. Bestätigung, der Lieferbarkeit der Kessel als Dreizugkessel,
4.2. Angabe zur eventuell alternativ bzw. zusätzlich lieferbaren Bauart (Zweizugkessel),
4.3. Bestätigung der Lieferbarkeit von Dampfkessel mit einem Betriebsdruck > / = ca.12 bar (ü) und FWL > 25 MW,
4.4. Bestätigung, der Lieferbarkeit von Heizwasserkessel, Vorlauftemperatur > / = ca. 120 C und FWL > 35 MW,
4.5. Bestätigung, der Lieferbarkeit der Kessel als Doppelflammrohrkessel, jeweils zur Gas- oder Heizölverfeuerung,
4.6. Bestätigung der Fabrikatgleichheit der Heißwasserkessel / Dampfkessel,
4.7. Bestätigung der Fabrikatgleichheit der Feuerungen,
5. Nachweis von Referenzen, die mit der zu vergebenden Lieferung und Leistung vergleichbar sind.
Kriterien für die Bewertung der Referenzen sind:
5.1. Referenz für Planung / Abwicklung für eine Gesamtkesselanlage, vergleichbar entsprechend Beschreibung II.2.4, für min. 2 Anlagen, innerhalb der letzten 10 Jahre,
5.2. Mindestens 3 Referenzen für die Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Heißwasserkessel und Dampfkesseln innerhalb der letzten 6 Jahre, mit einer FWL >/= 20 MW, nach EN 12953,
5.3. Nachweis / Referenz speziell für die Planung / Abwicklung des Abgasweges, einschließlich Schornsteine für min. 2 Anlagen innerhalb der letzten 5 Jahre,
6. Die Personalkapazität (Planungskapazität) des Bewerbers, von mindestens 25 Ingenieuren bzw. Technikern ist Voraussetzung und ist zu bestätigen,
7. Bestätigung, dass eine computergestützte Erstellung und Bearbeitung von Unterlagen/Dateien zur Pflege der Projektdokumentation erfolgt. Die vom Bewerber eingesetzten Softwaretools, sind zu benennen,
8. Bestätigung, dass entsprechende planerische Kapazitäten für den Leistungsumfang, mit der erforderlichen Qualifikation, im Abwicklungszeitraum (2021 bis 2022) zur Verfügung steht,
9. Bestätigung, dass der Bewerber die Abwicklung des Auftrages mit überwiegend eigenem Personal ausführt. Bei Bietergemeinschaften oder Subauftragnehmern (bei einem Auftragsanteil > 20 000 EUR) ist anzugeben, welche Leistungen bzw. Lieferungen von diesem übernommen werden. Eine Bestätigung zur Leistungs- bzw. Lieferübernahme für die Lieferung der Kesselanlage ist mit der Bewerbung einzureichen. (z. B. bei Beauftragung Kesselhersteller durch Anlagenbauer),
10. Bestätigung/Nachweis der Qualifikation und der Fachkunde des Personals, das für die Planung, Leitung und Aufsicht vorgesehen ist; Mehrfachnennungen sind zulässig (Organigramm),
11. Berufserfahrung der für den Auftrag vorgesehenen Projektleitung von mindestens 8 Jahren (Bestätigung und/oder CV),
12. Für die Bauleitung und Durchführung der Inbetriebsetzung, ist Personal mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung (min. 8 Jahre), vorzugsweise eigenes Personal einzusetzen (Bestätigung und/oder CV),
13. Bestätigung, dass im Auftragsfall bei Erfordernis Schichtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen geleistet wird, sofern erforderlich,
14. Bestätigung, dass während der Projektlaufzeit der Präsenz vor Ort, von Fachpersonal nach Erfordernis und für den Zeitraum der Montage, Inbetriebsetzung/Probebetriebszeitraum durchgehend gewährleistet ist,
15. Die Projektabwicklung erfolgt in der Sprache „Deutsch“. Alle Projektunterlagen, Dokumentation sind in deutscher Sprache zu erstellen. Besprechungen, Bauleitung und IBS, erfolgen in deutscher Sprache. Eine Bestätigung des Bewerbers ist erforderlich.