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Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob u. in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne §18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei BietGemeins. gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der AG behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom AG beauftragten IngBüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter u. beauftragtem IngBüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt u. vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive u. nicht mehr aktive–wie Pensionäre u. Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem VergVerf. der DB AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim VergVerf. erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die VE beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz u. prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) u. VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot u. bei einem Aufruf zum TeilWettb. mit dem TeilAntr. vorzulegen.
Fragen zu den VergUnter. oder dem VergVerf. sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem AG unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilAntr. moeglich ist. Der AG behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilAntr. zu beantworten.
Der AG behält sich die Anwendung von §§123,124 GWB vor.
Bei Abgabe eines TeilAntr. oder Angebots, in Form einer BieGemeins. sollten sich die BietGemeins. vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im TeilWettb. zugelassenen BietGemeins. voraus. Der Zusammenschluss der im TeilWettb. zugelassenen Einzelbieter zu BietGemeins. ist zulässig.
Corona-Virus: Der AG behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das VergVerf. aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der AG aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.