Planung Lippebrücken Hamm

Stadt Hamm

Die Stadt Hamm plant für den Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift (Straßenbaulastträger) die Erneuerung von 3 Brücken sowie die Anlage eines einseitig geführten gemeinsamen Geh-/Radwegs für Zweirichtungsverkehr (2,50 m breit) im Verlauf der Landesstraße 667 (Zollstraße/Dolberger Straße). Das betroffene Teilstück der L 667 verbindet die L 736 (Lippestraße) auf Hammer Stadtgebiet mit der L 822 (Dolberger Straße) auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreis Soest. Damit wird u. a. das südlich gelegene Gewerbe- und Industriegebiet Hamm-Uentrop über die L 667/L 822 und weiter über die nördliche Anschlussstelle Hamm-Uentrop mit der BAB 2 verknüpft.
Die zu erneuernden Brückenbauwerke über Lippe, Lippe-Seitengraben und Mühlengraben wurden 1953/54 errichtet; bei zweien ist die Tragfähigkeit seit 2007 eingeschränkt und die Nutzung auf den normalen LKW-Verkehr (bis 40 t pro Richtung) beschränkt. Die Verkehrsbelastung liegt bei 10 000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 25 %. Darüberhinausgehende Schwertransporte (100-150 pro Monat) werden über etwa 15 km lange Umwege (mit hierfür kaum geeigneten Querschnitten) geleitet. Das Bauvorhaben bedingt keine Änderung der Verkehrsbelastung. Wegen Baumängeln und fehlendem Geh-/Radweg ist die Höchstgeschwindigkeit z.Z. auf 50 km/h beschränkt.
Entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) erfolgt eine Einstufung der L 667 in die Entwurfsklasse EKL3 mit zukünftig wiederhergestellter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Brücken sollen im Wesentlichen in vorhandener Trassenlage durch Neubauten mit geplanten Brückenquerschnitten RQ 11B einschl. 2,50 m breitem Geh-/Radweg (RAL 2012, 4.6 Bild 10) ersetzt werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung sowie darüber hinaus die Ingenieurleistungen zur Genehmigungsplanung für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. Die genannten Leistungsbilder werden zusammen vergeben, weil sich außergewöhnliche planerische Anforderungen zum einen aus dem akuten Erneuerungsbedarf und dem daraus folgenden erheblichen Zeitdruck für die Maßnahme und zum anderen aus den örtlichen Gegebenheiten mit den unmittelbar angrenzenden Schutzgebieten ergeben. Um das städtische Ziel der einschränkungsfreien Anbindung des Industriegebietes an das übergeordnete Straßennetz beschleunigt wiederherzustellen, wurde mittels Planungsvereinbarung die Neuplanung auf die Stadt Hamm übertragen. Entsprechend dieser Planungsvereinbarung zwischen Straßenbaulastträger und Stadt vergibt die Stadt Hamm den vorliegenden Auftrag im Namen und für Rechnung der Straßenbauverwaltung, so dass letztere die Zahlung direkt an das Ingenieurbüro übernimmt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-03 Auftragsbekanntmachung
2021-02-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 5511/20
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm plant für den Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift (Straßenbaulastträger) die Erneuerung von 3 Brücken sowie die Anlage eines einseitig geführten gemeinsamen Geh-/Radwegs für Zweirichtungsverkehr (2,50 m breit) im Verlauf der Landesstraße 667 (Zollstraße/Dolberger Straße). Das betroffene Teilstück der L 667 verbindet die L 736 (Lippestraße) auf Hammer Stadtgebiet mit der L 822 (Dolberger Straße) auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreis Soest. Damit wird u. a. das südlich gelegene Gewerbe- und Industriegebiet Hamm-Uentrop über die L 667/L 822 und weiter über die nördliche Anschlussstelle Hamm-Uentrop mit der BAB 2 verknüpft. Die zu erneuernden Brückenbauwerke über Lippe, Lippe-Seitengraben und Mühlengraben wurden 1953/54 errichtet; bei zweien ist die Tragfähigkeit seit 2007 eingeschränkt und die Nutzung auf den normalen LKW-Verkehr (bis 40 t pro Richtung) beschränkt. Die Verkehrsbelastung liegt bei 10 000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 25 %. Darüberhinausgehende Schwertransporte (100-150 pro Monat) werden über etwa 15 km lange Umwege (mit hierfür kaum geeigneten Querschnitten) geleitet. Das Bauvorhaben bedingt keine Änderung der Verkehrsbelastung. Wegen Baumängeln und fehlendem Geh-/Radweg ist die Höchstgeschwindigkeit z.Z. auf 50 km/h beschränkt. Entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) erfolgt eine Einstufung der L 667 in die Entwurfsklasse EKL3 mit zukünftig wiederhergestellter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Brücken sollen im Wesentlichen in vorhandener Trassenlage durch Neubauten mit geplanten Brückenquerschnitten RQ 11B einschl. 2,50 m breitem Geh-/Radweg (RAL 2012, 4.6 Bild 10) ersetzt werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung sowie darüber hinaus die Ingenieurleistungen zur Genehmigungsplanung für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. Die genannten Leistungsbilder werden zusammen vergeben, weil sich außergewöhnliche planerische Anforderungen zum einen aus dem akuten Erneuerungsbedarf und dem daraus folgenden erheblichen Zeitdruck für die Maßnahme und zum anderen aus den örtlichen Gegebenheiten mit den unmittelbar angrenzenden Schutzgebieten ergeben. Um das städtische Ziel der einschränkungsfreien Anbindung des Industriegebietes an das übergeordnete Straßennetz beschleunigt wiederherzustellen, wurde mittels Planungsvereinbarung die Neuplanung auf die Stadt Hamm übertragen. Entsprechend dieser Planungsvereinbarung zwischen Straßenbaulastträger und Stadt vergibt die Stadt Hamm den vorliegenden Auftrag im Namen und für Rechnung der Straßenbauverwaltung, so dass letztere die Zahlung direkt an das Ingenieurbüro übernimmt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
E-Mail: frank.buechting@stadt.hamm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDN9D/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDN9D 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-316608
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen zum Leistungsbild Verkehrsanlagen. Mitwirkungsleistungen im Genehmigungsverfahren sind auch nach diesem Zeitpunkt noch zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm plant für den Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift (Straßenbaulastträger) die Erneuerung von 3 Brücken sowie die Anlage eines einseitig geführten gemeinsamen Geh-/Radwegs für Zweirichtungsverkehr (2,50 m breit) im Verlauf der Landesstraße 667 (Zollstraße/Dolberger Straße). Das betroffene Teilstück der L 667 verbindet die L 736 (Lippestraße) auf Hammer Stadtgebiet mit der L 822 (Dolberger Straße) auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreis Soest. Damit wird u. a. das südlich gelegene Gewerbe- und Industriegebiet Hamm-Uentrop über die L 667/L 822 und weiter über die nördliche Anschlussstelle Hamm-Uentrop mit der BAB 2 verknüpft.
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Die zu erneuernden Brückenbauwerke über Lippe, Lippe-Seitengraben und Mühlengraben wurden 1953/54 errichtet; bei zweien ist die Tragfähigkeit seit 2007 eingeschränkt und die Nutzung auf den normalen LKW-Verkehr (bis 40 t pro Richtung) beschränkt. Die Verkehrsbelastung liegt bei 10 000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 25 %. Darüberhinausgehende Schwertransporte (100-150 pro Monat) werden über etwa 15 km lange Umwege (mit hierfür kaum geeigneten Querschnitten) geleitet. Das Bauvorhaben bedingt keine Änderung der Verkehrsbelastung. Wegen Baumängeln und fehlendem Geh-/Radweg ist die Höchstgeschwindigkeit z.Z. auf 50 km/h beschränkt.
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Entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) erfolgt eine Einstufung der L 667 in die Entwurfsklasse EKL3 mit zukünftig wiederhergestellter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Brücken sollen im Wesentlichen in vorhandener Trassenlage durch Neubauten mit geplanten Brückenquerschnitten RQ 11B einschl. 2,50 m breitem Geh-/Radweg (RAL 2012, 4.6 Bild 10) ersetzt werden.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung sowie darüber hinaus die Ingenieurleistungen zur Genehmigungsplanung für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. Die genannten Leistungsbilder werden zusammen vergeben, weil sich außergewöhnliche planerische Anforderungen zum einen aus dem akuten Erneuerungsbedarf und dem daraus folgenden erheblichen Zeitdruck für die Maßnahme und zum anderen aus den örtlichen Gegebenheiten mit den unmittelbar angrenzenden Schutzgebieten ergeben. Um das städtische Ziel der einschränkungsfreien Anbindung des Industriegebietes an das übergeordnete Straßennetz beschleunigt wiederherzustellen, wurde mittels Planungsvereinbarung die Neuplanung auf die Stadt Hamm übertragen. Entsprechend dieser Planungsvereinbarung zwischen Straßenbaulastträger und Stadt vergibt die Stadt Hamm den vorliegenden Auftrag im Namen und für Rechnung der Straßenbauverwaltung, so dass letztere die Zahlung direkt an das Ingenieurbüro übernimmt.
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Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3) für die Objektplanung zu den Leistungsbildern „Ingenieurbauwerke“ und „Verkehrsanlagen“ (Teil 3, Abschnitte 3 und 4 gemäß HOAI) sowie für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 gemäß HOAI).
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Darüber hinaus wird für das Leistungsbild Verkehrsanlagen auch die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) mit beauftragt.
Dauer: 26 Monate
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen zum Leistungsbild Verkehrsanlagen. Mitwirkungsleistungen im Genehmigungsverfahren sind auch nach diesem Zeitpunkt noch zu erbringen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamm

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.) mit einer mindestens 5-jährigen Berufserfahrung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen für die Vor- und Entwurfsplanung (entsprechend den LPhen 2 und 3 der HOAI) zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für ein Brückenbauwerk, das der Honorarzone III oder höher (Leistungsbild Ingenieurbauwerke entsprechend HOAI 2013) entsprach und bei dem die Baukosten (entsprechend KG 300 der DIN 276) sich auf mindestens 750 000,00 EUR (ohne MwSt.) beliefen;
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2. Referenzen für die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (entsprechend den LPhen 2 bis 4 der HOAI) zum Leistungsbild Verkehrsanlagen für eine Straßenverkehrsanlage, die der Honorarzone III oder höher (Leistungsbild Verkehrsanlage entsprechend HOAI 2013) entsprach und bei der die Baukosten (entsprechend KG 300 der DIN 276) sich auf mindestens 300 000,00 EUR (ohne MwSt.) beliefen;
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3. Referenzen für die Vor- und Entwurfsplanung (entsprechend den LPhen 2 und 3 der HOAI) zum Leistungsbild Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk, das der Honorarzone III oder höher (Leistungsbild Tragwerksplanung entsprechend HOAI 2013) entsprach und bei dem die Baukosten (entsprechend KG 300 der DIN 276) sich auf mindestens 750 000,00 EUR (ohne MwSt.) beliefen;
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4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (oder einer vergleichbaren Fachrichtung) im Durchscnitt der Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell, aufgegliedert für die Bereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung.
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Die unter 1. bis 3. genannten Referenzen dürfen jeweils nicht älter als 5 Jahre (Stichtag: 1.7.2015) sein, wobei es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Entwurfsplanung (bei den unter 2. genannten Referenzen zusätzlich auch auf den Abschluss der Genehmigungsplanung) ankommt.
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Mindeststandards:
Zu den Ziffern 1 bis 3 muss jeweils mindestens eine Referenz, die alle genannten Voraussetzungen erfüllt, nachgewiesen werden.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (oder einer vergleichbaren Fachrichtung) muss – umgerechnet in Vollzeitstellen – in jedem der 3 Bereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung jeweils mindestens bei 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hamm.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDN9D/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDN9D.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 129-316608 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm plant für den Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift (Straßenbaulastträger) die Erneuerung von drei Brücken sowie die Anlage eines einseitig geführten gemeinsamen Geh- / Radwegs für Zweirichtungsverkehr (2,50 m breit) im Verlauf der Landesstraße 667 (Zollstraße / Dolberger Straße). Das betroffene Teilstück der L 667 verbindet die L 736 (Lippestraße) auf Hammer Stadtgebiet mit der L 822 (Dolberger Straße) auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreis Soest. Damit wird u. a. das südlich gelegene Gewerbe- und Industriegebiet Hamm-Uentrop über die L 667 / L 822 und weiter über die nördliche Anschlussstelle Hamm-Uentrop mit der BAB 2 verknüpft. Die zu erneuernden Brückenbauwerke über Lippe, Lippe-Seitengraben und Mühlengraben wurden 1953 / 54 errichtet; bei zweien ist die Tragfähigkeit seit 2007 eingeschränkt und die Nutzung auf den normalen LKW-Verkehr (bis 40 t pro Richtung) beschränkt. Die Verkehrsbelastung liegt bei 10 000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 25 %. Darüberhinausgehende Schwertransporte (100-150 pro Monat) werden über etwa 15 km lange Umwege (mit hierfür kaum geeigneten Querschnitten) geleitet. Das Bauvorhaben bedingt keine Änderung der Verkehrsbelastung. Wegen Baumängeln und fehlendem Geh- / Radweg ist die Höchstgeschwindigkeit z. Z. auf 50 km/h beschränkt. Entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) erfolgt eine Einstufung der L 667 in die Entwurfsklasse EKL3 mit zukünftig wiederhergestellter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Brücken sollen im Wesentlichen in vorhandener Trassenlage durch Neubauten mit geplanten Brückenquerschnitten RQ 11B einschl. 2,50 m breitem Geh- / Radweg (RAL 2012, 4.6 Bild 10) ersetzt werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung sowie darüber hinaus die Ingenieurleistungen zur Genehmigungsplanung für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. Die genannten Leistungsbilder werden zusammen vergeben, weil sich außergewöhnliche planerische Anforderungen zum einen aus dem akuten Erneuerungsbedarf und dem daraus folgenden erheblichen Zeitdruck für die Maßnahme und zum anderen aus den örtlichen Gegebenheiten mit den unmittelbar angrenzenden Schutzgebieten ergeben. Um das städtische Ziel der einschränkungsfreien Anbindung des Industriegebietes an das übergeordnete Straßennetz beschleunigt wiederherzustellen, wurde mittels Planungsvereinbarung die Neuplanung auf die Stadt Hamm übertragen. Entsprechend dieser Planungsvereinbarung zwischen Straßenbaulastträger und Stadt vergibt die Stadt Hamm den vorliegenden Auftrag im Namen und für Rechnung der Straßenbauverwaltung, so dass letztere die Zahlung direkt an das Ingenieurbüro übernimmt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 040-099844
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 129-316608
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDV73.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm plant für den Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift (Straßenbaulastträger) die Erneuerung von drei Brücken sowie die Anlage eines einseitig geführten gemeinsamen Geh- / Radwegs für Zweirichtungsverkehr (2,50 m breit) im Verlauf der Landesstraße 667 (Zollstraße / Dolberger Straße). Das betroffene Teilstück der L 667 verbindet die L 736 (Lippestraße) auf Hammer Stadtgebiet mit der L 822 (Dolberger Straße) auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreis Soest. Damit wird u. a. das südlich gelegene Gewerbe- und Industriegebiet Hamm-Uentrop über die L 667 / L 822 und weiter über die nördliche Anschlussstelle Hamm-Uentrop mit der BAB 2 verknüpft.
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Die zu erneuernden Brückenbauwerke über Lippe, Lippe-Seitengraben und Mühlengraben wurden 1953 / 54 errichtet; bei zweien ist die Tragfähigkeit seit 2007 eingeschränkt und die Nutzung auf den normalen LKW-Verkehr (bis 40 t pro Richtung) beschränkt. Die Verkehrsbelastung liegt bei 10 000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 25 %. Darüberhinausgehende Schwertransporte (100-150 pro Monat) werden über etwa 15 km lange Umwege (mit hierfür kaum geeigneten Querschnitten) geleitet. Das Bauvorhaben bedingt keine Änderung der Verkehrsbelastung. Wegen Baumängeln und fehlendem Geh- / Radweg ist die Höchstgeschwindigkeit z. Z. auf 50 km/h beschränkt.
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Entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) erfolgt eine Einstufung der L 667 in die Entwurfsklasse EKL3 mit zukünftig wiederhergestellter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Brücken sollen im Wesentlichen in vorhandener Trassenlage durch Neubauten mit geplanten Brückenquerschnitten RQ 11B einschl. 2,50 m breitem Geh- / Radweg (RAL 2012, 4.6 Bild 10) ersetzt werden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-27 📅
Name: Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH
Postanschrift: Dieselstraße 11
Postort: Enger
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland 🇩🇪
Herford 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Mehr anzeigen
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
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— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2021/S 040-099844 (2021-02-22)