Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Rehfelde plant auf dem Grundstück der Grundschule Rehfelde, Ernst-Thälmann-Str. 42 in 15345 Rehfelde einen Hortneubau.
Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme sollen 6 000 000 EUR brutto inklusive Baunebenleistungen nicht überschreiten (Kostenbudget). Budgetüberschreitungen sind nur zulässig, wenn diese durch Kostenzuschüsse von Fördermittelgebern gedeckt werden und die Gemeinde Rehfelde der Überschreitung explizit zugestimmt hat.
Das vordergründige Ziel ist die Unterbringung eines Schulhortes für 250 Kinder entsprechend den einschlägigen Bestimmungen für den Bau und den Betrieb eines Schulhortes des Landes Brandenburg.
Eine Bezugnahme auf andere Gebäude auf dem Schulcampus soll nicht erfolgen, weder gestalterisch noch nutzungstechnisch.
In dem zu planenden Gebäude sind neben den entsprechenden Gruppenräumen ein Bewegungsraum (Sportraum mit einer Nutzungskapazität von bis zu 40 Personen) sowie weitere notwendige Räume wie z. B. Leiterzimmer, Erzieherzimmer, Toiletten, Lager, Garderoben und Hausanschlussraum vorzusehen.
Weiterhin sollen im Rahmen der Planung folgende Ziele berücksichtigt werden:
Die Integration einer Mensa/eines Speiseraumes im Erdgeschoss zur Speiseeinnahme von max. 100 Schul-/Hortkindern gleichzeitig. Darüber hinaus soll der Raum zur Durchführung von Veranstaltungen für max. 250 Personen (Reinbestuhlung) nutzbar sein.
Eine entsprechende Ausgabeküche soll an die Mensa angegliedert sein (nur Essenausgabe, keine Vollküche)
Zur Beheizung des Gebäudes soll die wirtschaftlichste Lösung ausschließlich bezogen auf den Hortneubau Anwendung finden, wobei die Anlage möglichst im bzw. nahe des Gebäudes angeordnet werden soll. Eine optionale spätere Erweiterung der Heizung zur ganzheitlichen Versorgung des gesamten Schulcampus soll möglich sein. Im Rahmen der zu realisierenden Planung sind die dafür notwendigen Flächen in den Freianlagen auszuweisen (Kein Platzhalter im Baukörper).
Vorzusehenden sind weiterhin die zur Erlangung der Baugenehmigung und der Betriebserlaubnis notwendigen Zuwegungen, Stellplätze und sonstigen Freianlagen.
Für den Ausweis notwendiger Stellplätze steht auch das in der Grafik linksseitig dargestellte Grundstück (Flurstücke 1901 und 283/1) zur Verfügung. (Bild Flurkartenauszug in den Vergabeunterlagen einsehbar).
Leistungen:
Die Leistung beinhaltet die Planung einschl. der nachfolgend aufgeführten Architekten- Ingenieursleistungen als Stufenvertrag ohne Anspruch auf Beauftragung aller Stufen/Leistungsphasen mit folgenden Leistungsbereichen.
Gemäß Teil 3 HOAI
— Abschnitt 1 § 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten Leistungsphasen 1 bis 3, optionale stufenweise Erweiterung bis Leistungsphase 9 (ggf. mehrere Leistungsphasen zusammengefasst);
— Abschnitt 2 § 38 Leistungsbild Leistungsphasen 1 bis 3, optionale stufenweise Erweiterung bis Leistungsphase 9 (ggf. mehrere Leistungsphasen zusammengefasst)
Und Teil 4 HOAI;
— Abschnitt 1 § 51 Leistungsbild Tragwerksplanung Leistungsphase 1 bis 2, optionale stufenweise Erweiterung bis Leistungsphase 6 (ggf. mehrere Leistungsphasen zusammengefasst);
— Abschnitt 2 § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung
Anlagengruppen: 1 bis 6, Leistungsphasen 1 bis 3,
Optionale stufenweise Erweiterung bis Leistungsphase 9 (ggf. mehrere Leistungsphasen zusammengefasst)
Beratungsleistungen entspr. § 3 Abs. 1 HOAI (Beauftragung in der Regel ab Erreichen der Planungsstufe 2))
— Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung;
— Leistungen für Bauakustik und Raumakustik;
— Vermessungstechnische Leistungen;
— Leistungen zum Brandschutz in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 17 AHO Arbeitskreis Brandschutz;
— nach Abschluss der Maßnahmen ist der erforderlichen Energiebedarfsausweis zu erstellen.
Leistung die entsprechend den Erfahrungen des Bewerbers darüber hinaus erforderlich sind, sind bereits bei Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
Die Teilleistungen der HOAI werden nur gemeinsam vergeben. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Die Leistungen des AN sind so auszurichten, dass die erste Stufe des Auftrages (Leistungsphase 1 bis 3) spätestens bis zum 8.8.2020 realisiert ist.
Hierbei wir besonderer Wert auf die Ausarbeitung von Varianten und der Vorverhandlung zur
Genehmigungsfähigkeit mit den zuständigen Behörden gelegt.
Die „gelb" markierte Fläche auf der Luftaufnahme (in den Vergabeunterlagen einsehbar) stellt die Planungsfläche dar.